Erst zahlt Kunde nicht, dann nur einen Teil - Hilfe - Was können wir machen?=
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann ist selbstständig und führt einen Malermeisterbetrieb. Leider liegt nun folgender Sachverhalt vor:
Ein Kunde hat ihn beauftragt eine Mauer zu streichen. Rechnungsbetrag dabei war 240,00 € zzgl. MwSt. Die Rechnung hat der Kunde auch erhalten (es liegt dazu eine schriftliche Bestätigung vor). Allerdings äußerte sich der Kunde, dass er die Rechnung erst begleichen will, wenn er Fotos von der Wand nach dem Anstrich zusätzlich bekommt.
Hintergrund dazu ist: der Kunde selbst lebt bei Bielefeld und das Haus, wo die Mauer gestrichen wurde, befindet sich in Ostdeutschland. Gesagt - getan. Kunde hat natürlich die gewünschten Bilder erhalten. Nach einiger Zeit musste mein Mann allerdings feststellen, dass der Kunde nicht zahlt. Demnach haben wir diesen eine Mahnung geschickt (per Mail sowie per Post), da der Kunde weder auf E-Mails noch auf Anrufe reagierte.
Leider hat sich nach Fristablauf immer noch nichts. Mein Mann hat den Kunden dann nochmal versucht anzurufen (diesmal mit unterdrückter Nummer). Natürlich ist er an das Telefon gegangen und äußerte sich wie folgt: "Sie erhalten das Geld im Laufe der nächsten Woche." Wir glauben an das Gute und warteten ab. Allerdings erfolglos. Daraufhin haben wir nun die 2. Mahnung abgeschickt. Diese Frist dafür ist auch abgelaufen. Wir dachten, dass wir es trotzdem nochmal telefonisch versuchen sollten: Der Kunde äußerte sich nun wie folgt: "Ganz Ostdeutschland hat mich über den Tisch gezogen. Sie bekommen schon Ihr Geld." Dann legte er einfach auf. Man muss zusätzlich noch erwähnen, dass der Kunde aktuell als Bürgermeister für die SPD seiner Gemeinde kandidiert.
Nachdem Telefonat hat der Kunde nun 100,00 €(inkl. MwSt) überwiesen. Leider nicht den vollständigen Rechnungsbetrag. Ich verstehe einfach nicht, wie ein kandidierender Bürgermeister erstens offene Rechnungen nicht zahlt, obwohl er sich in seinem Wahlprogramm für wirtschaftliche und soziale Aspekte "einsetzt" und zweitens sich so diskriminierend für "Ossis" äußert.
Wie kann gegen den Kunden vorgegangen werden? Ich bitte um dringende Hilfe! Wir bestehen auf die Zahlung des vollen Rechnungsbetrages!
Vielen Dank vorab.
7 Antworten
Es gibt mehrere Möglichkeiten: einen Mahnbescheid schicken, ein Inkassobüro beauftragen oder einen REchtsanwalt beauftragen.
Solche 'Kunden' nennt man Betrüger. Ihr habt euch bereits viel zu viel gefallen lassen. Der braucht die harte Tour. Du musst ihm auch am Telefon sagen, dass dir das sch...egal ist, von wem er über den Tisch gezogen wurde (glaube es sowieso nicht). Jetzt würde ich erst einmal Anzeige wegen Betrugs erstatten. Dann gibt es ein bisschen Stress für ihn und nach einem Inkassounternehmen gucken, das nicht so gutmütig ist und nur Mahnung schickt, sondern ein bisschen "Psychoterror' veranstaltet.
In München bestehen viele Handwerker bei neuen Kunden auf Vorauszahlung. Das hilft euch jetzt nicht, ich weiß, aber beim nächsten Mal.
Ich verstehe nicht ganz, was der Rummel soll, für diese Angelegenheit gibt es doch Inkassounternehmen?! Durch die Beauftragung braucht sich kein Selbständiger über einen Kunden, der nicht zahlt, privat und emotional herumärgern.
Üblicherweise wird zwischen verschiedenen Formen der Tätigkeit von Inkassounternehmen unterschieden:
Einziehung im Auftrag (Inkassounternehmen wird namens und im Auftrag des Auftraggebers tätig) Einziehungsermächtigung (das Inkassounternehmen ist bevollmächtigt, im eigenen Namen die Zahlung zu verlangen) Inkassozession (Abtretung der Forderung - § 398 BGB - zum Zwecke der Einziehung) Vollabtretung (Forderungskauf - Abtretung an Inkassounternehmen ohne Zweckbindung). Im gesamten Inkassowesen sind in Deutschland etwa 15.000 Mitarbeiter beschäftigt. Als größtes deutsches Inkassounternehmen gilt die EOS Gruppe, eine Tochter des Hamburger Konzerns Otto Group.
Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen. Dann wird der Gerichtsvollzieher vollstrecken.
Ich persönlich würde ebenfalls noch eine Anfrage bei der Schufa stellen und diesen dort nennen. Da viele kleinere Betriebe das nicht tun, hat der Herr auch keine Angst, aber so ein Schufaeintrag ist für einen kandidierenden Bürgermeister kein Spaß mehr, wenn er sich selbst kein Handy oder Auto holen kann.