Erst zahlt Kunde nicht, dann nur einen Teil - Hilfe - Was können wir machen?=
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann ist selbstständig und führt einen Malermeisterbetrieb. Leider liegt nun folgender Sachverhalt vor:
Ein Kunde hat ihn beauftragt eine Mauer zu streichen. Rechnungsbetrag dabei war 240,00 € zzgl. MwSt. Die Rechnung hat der Kunde auch erhalten (es liegt dazu eine schriftliche Bestätigung vor). Allerdings äußerte sich der Kunde, dass er die Rechnung erst begleichen will, wenn er Fotos von der Wand nach dem Anstrich zusätzlich bekommt.
Hintergrund dazu ist: der Kunde selbst lebt bei Bielefeld und das Haus, wo die Mauer gestrichen wurde, befindet sich in Ostdeutschland. Gesagt - getan. Kunde hat natürlich die gewünschten Bilder erhalten. Nach einiger Zeit musste mein Mann allerdings feststellen, dass der Kunde nicht zahlt. Demnach haben wir diesen eine Mahnung geschickt (per Mail sowie per Post), da der Kunde weder auf E-Mails noch auf Anrufe reagierte.
Leider hat sich nach Fristablauf immer noch nichts. Mein Mann hat den Kunden dann nochmal versucht anzurufen (diesmal mit unterdrückter Nummer). Natürlich ist er an das Telefon gegangen und äußerte sich wie folgt: "Sie erhalten das Geld im Laufe der nächsten Woche." Wir glauben an das Gute und warteten ab. Allerdings erfolglos. Daraufhin haben wir nun die 2. Mahnung abgeschickt. Diese Frist dafür ist auch abgelaufen. Wir dachten, dass wir es trotzdem nochmal telefonisch versuchen sollten: Der Kunde äußerte sich nun wie folgt: "Ganz Ostdeutschland hat mich über den Tisch gezogen. Sie bekommen schon Ihr Geld." Dann legte er einfach auf. Man muss zusätzlich noch erwähnen, dass der Kunde aktuell als Bürgermeister für die SPD seiner Gemeinde kandidiert.
Nachdem Telefonat hat der Kunde nun 100,00 €(inkl. MwSt) überwiesen. Leider nicht den vollständigen Rechnungsbetrag. Ich verstehe einfach nicht, wie ein kandidierender Bürgermeister erstens offene Rechnungen nicht zahlt, obwohl er sich in seinem Wahlprogramm für wirtschaftliche und soziale Aspekte "einsetzt" und zweitens sich so diskriminierend für "Ossis" äußert.
Wie kann gegen den Kunden vorgegangen werden? Ich bitte um dringende Hilfe! Wir bestehen auf die Zahlung des vollen Rechnungsbetrages!
Vielen Dank vorab.
7 Antworten
Es gibt mehrere Möglichkeiten: einen Mahnbescheid schicken, ein Inkassobüro beauftragen oder einen REchtsanwalt beauftragen.
- Mahnbescheid --> gute idee
- Inkassobüro --> weniger gut
- Rechtsanwalt --> gut, wenn der direkt Klage einreicht.
Solche 'Kunden' nennt man Betrüger. Ihr habt euch bereits viel zu viel gefallen lassen. Der braucht die harte Tour. Du musst ihm auch am Telefon sagen, dass dir das sch...egal ist, von wem er über den Tisch gezogen wurde (glaube es sowieso nicht). Jetzt würde ich erst einmal Anzeige wegen Betrugs erstatten. Dann gibt es ein bisschen Stress für ihn und nach einem Inkassounternehmen gucken, das nicht so gutmütig ist und nur Mahnung schickt, sondern ein bisschen "Psychoterror' veranstaltet.
- Das nicht zahlen einer Rechnung ist kein Betrug. Dazu müsste der Staatsanwalt nachweisen, dass der Kunde nie die Absicht hatte zu bezahlen. Betrug ist eine Vorsatzhandlung, einen fahrlässigen gibt es nicht (vgl. §§ 263 ff StGB).
- Ein Inkassobüro, welches mehr als Briefe schreibt macht sich ganz schnell selbst strafbar. Mögliche Delikte, die mir in diesem Zusammenhang einfallen wären die Nötigung (§ 240 StGB) sowie evtl. der Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), wenn jemand auf die Idee kommt ungefragt das Grundstück des Schuldners zu betreten, oder gar den Fuß in die Tür zu stellen.
zu 1.
vollkommen richtig. Aber wenn er, wovon ich in diesem Fall ausgehe, nie die Absicht hatte,die Rechnung zu zahlen und das ständig mit verschiedenen Gläubigern macht und niemad Anzeige erstattet, dann wird sowieso kein Staatsanwalt aktiv.
In diesem Fall glaube ich übrigens, dass der Schuldner von Anfang an nicht zahlen wollte. Denn er nennt Termine, die er nicht einhält und verhält sich nicht kooperativ.
zu 2. Briefe schreiben kann ich selbst, dafür brauche ich kein Inkassobüro zu beauftragen. Ein bisschen mehr müssen die schon tun.
Wovon du ausgehst, ist deine persönliche Meinung. Beweisen kannst du das nicht und durch die Teilzahlung ist der Vorwurf entkräftet. Lass es einfach sein mit deinen Betrugsvorwürfen.
und noch etwas. Schickt sofort eine Mahnung über den Restbetrag, denn sonst könnte euch ausgelegt werden, dass ihr die Teilzahlung akzeptiert habt.
Solche 'Kunden' nennt man Betrüger.
Das hat mit strafrechtlichem betrug nichts zu tun. Zudem sind Telefongespräche nicht beweisbar. Wenn jeder bei säumigen Rechnungen wegen Betrugs belangt werden würde, ist halb Deutschland im Gefängnis. Eine Anzeige wegen Betrugs ist Blödsinn und könnte sogar als falsche Verdächtigung ausgelegt werden.
Schickt sofort eine Mahnung über den Restbetrag, denn sonst könnte euch ausgelegt werden, dass ihr die Teilzahlung akzeptiert habt.
Auch das ist Blödsinn. er ist bereits in Verzug und hat keinerlei Grund für eine etwaige Minderung benannt. Jede weitere Mahnung bringt rechtlich gesehen exakt nichts.
Der nöchste logische Schritt ist ein gerichtlicher Mahnbescheid über den noch ausstehenden Teilbetrag.
Wie bitte? Kein Betrug? Gut, wenn das ok ist, dann bestelle ich jetzt auch mal für einen Betrag, den ich nicht zahlen kann oder auch nicht zahlen will.
Natürlich ist es Betrug, wenn jemand einen Auftrag erteilt, mit der Absicht, diesen sowieso nicht oder nicht vollständig zu zahlen. Das gilt es zu überprüfen.
Betrug = Vorsatz. Einfach eine Rechnung nicht zu zahlen ist noch lange kein Vorsatz. Das wird dir sehr gerne auch der Staatsanwalt deines Vertrauens erklären. Die Telefongespräche oder dieses "Der Osten hat mich verarscht." deutet zwar auf eine persönliche Abneigung hin, aber noch lange nicht auf den Vorsatz, die Rechnung nicht zahlen zu wollen. Letztlich hat er schon einen teil bezahlt. Damit ist jeglicher Vorsatz erst mal vom Tisch.
Nochmal: Das einfache Nicht-Zahlen einer Rechnung ist noch lange kein Betrug. Wie oft im Leben hast du bisher eine Mahnung bekommen? Sagen wir 3 mal? Also wärst du schon nach deiner Logik dreimal straffällig geworden. Tja, damit wärst du schon ganz sicher einmal im Knast gewesen.
Das wird dann gerne auch der Staatsanwalt des Vertrauens erklären...
Ja, und warum soll nicht mal überprüft werden, ob hier mit Vorsatz gehandelt wurde?
Weil das nichts bringt, weil er längst einen Teil bezahlt hat, weil er keine falschen Adressen verwendet hat und weil er vermutlich auch nicht zahlungsunfähig ist? Was soll der Staatsanwalt machen? Raten? In seine Glaskugel schauen? Das wird ergebnislos eingestellt und wenn es blöd läuft, unterstellt der Bürgermeister hier Böswilligkeit bei den Handwerkern und damit eskaliert das Ganze und die Handerkerlein müssen jahrelange Rechtsstreits ertragen.
gut, danke für den Tipp. ich bestelle irgendwo etwas, gebe meine richtige Adresse an und zahle nur einen Teil. Und das ist dann ok? Gut zu wissen.
Und das ist dann ok
Das habe ich nie behauptet. Du vermengst Zivilrecht und Strafrecht.
Ob Betrug oder nicht, den Rest wirst du grundsätzlich zahlen müssen. Zur Not wirst du gerichtlich gezwungen werden.
Wenn dir einer nachweist, dass du exakt das ankündigst, dann ist das Betrug. Wenn du das hundertfach machst, wirst du dich mit "Versehen" nicht mehr rausreden können und dann ist das ebenso Betrug.
Informiere dich zuerst mal, bevor du falsche Dinge schreibst.
nein, das tue ich nicht. Und außerdem widersprichst du dich. Wenn ich mehr bestelle als ich zahlen kann, kann mich auch keiner zwingen. Und der Betrug ist nach deiner Theorie nicht relevant, denn wenn mich keiner anzeigt (so wie du das empfielst) habe ich schließlich nichts zu befürchten.
Ein netter Troll bist du. Kannst du nochmal auf den TE zurückkommen? Auf seinen Fall? Und wieso dein Vorwurf, der Bürgermeister sei ein Betrüger, stimmt? Denkst du ich lasse mich auf eine blödsinnige Diskussion mit dir ein, wo du immer neue Fälle ausdenkst und fragst, wieso das kein Betrug ist?
Wenn es einen Vorsatz gibt, ist das Betrug. Punkt. Wenn man diesen Vorsatz nicht nachweisen kann, ist das Verfahren ergebnislos und man wird nicht bestraft. Punkt. Hass auf Ossis ist ein Motiv aber noch kein Beweis für Vorsatz, jemand anderen schädigen zu wollen.
Mehr habe ich nicht gesagt, aber auch nicht weniger. Und nun verkriech dich einfach in dein Troll-Loch. Ich werde dich nimmer füttern und getreu dem Motto "Do not feed the troll" hoffe ich, dass du mangels Nahrung eingehst...
In München bestehen viele Handwerker bei neuen Kunden auf Vorauszahlung. Das hilft euch jetzt nicht, ich weiß, aber beim nächsten Mal.
naja, darauf würde ich mich aber als Kunde nicht einlassen.
Ich verstehe nicht ganz, was der Rummel soll, für diese Angelegenheit gibt es doch Inkassounternehmen?! Durch die Beauftragung braucht sich kein Selbständiger über einen Kunden, der nicht zahlt, privat und emotional herumärgern.
Üblicherweise wird zwischen verschiedenen Formen der Tätigkeit von Inkassounternehmen unterschieden:
Einziehung im Auftrag (Inkassounternehmen wird namens und im Auftrag des Auftraggebers tätig) Einziehungsermächtigung (das Inkassounternehmen ist bevollmächtigt, im eigenen Namen die Zahlung zu verlangen) Inkassozession (Abtretung der Forderung - § 398 BGB - zum Zwecke der Einziehung) Vollabtretung (Forderungskauf - Abtretung an Inkassounternehmen ohne Zweckbindung). Im gesamten Inkassowesen sind in Deutschland etwa 15.000 Mitarbeiter beschäftigt. Als größtes deutsches Inkassounternehmen gilt die EOS Gruppe, eine Tochter des Hamburger Konzerns Otto Group.
Unabhängig von deiner blödsinnigen Werbung: Für ein kleines Handwerkerlein macht die Beauftragung eines Inkassounternehmens durchaus Sinn. Im Massengeschäft sind Inkassobüros die überflüssigsten Unternehmen, die es gibt.
Da der Kerle auf Mahnungen nicht reagiert, geht man am besten selbst auf http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/ und beantragt einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den säumigen Kunden. Das kann man auch ohne die Hilfe eines Inkassounternehmens. Sobald man einen Titel hat, kann man es dann zur Betreibung ans Inkasso abgeben.
was für eine blödsinnige werbung bitte, das ist einfach aus wikipedia reinkopiert.
Ohne Quellenangabe, sei es drum. Wusste nicht, dass diese Werbung so in der Wikipedia steht.
Einen inhaltlichen Mehrwert gibt es für den TE allerdings nicht in dem, was du kopiert hast.
Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen. Dann wird der Gerichtsvollzieher vollstrecken.
Ich persönlich würde ebenfalls noch eine Anfrage bei der Schufa stellen und diesen dort nennen. Da viele kleinere Betriebe das nicht tun, hat der Herr auch keine Angst, aber so ein Schufaeintrag ist für einen kandidierenden Bürgermeister kein Spaß mehr, wenn er sich selbst kein Handy oder Auto holen kann.
VORSICHT:
Wenn der Schuldner bei Vertragsschluss keiner Schufa-Klausel zugestimmt hat wäre der Eintrag rechtswidrig, und der Fragesteller hat ganz schnell Schadenersatzforderung gegen sich wegen Kreditgefährdung (§ 824 BGB).
Ansonsten MUSS die Forderung tituliert werden um eingetragen zu werden.
Das ist sehr gut zu wissen. Danke Kevin. Wieder was wichtiges dazu gelernt.
nein, das wird er nicht, ein solcher Mahnbescheid wird nicht vom Gericht überprüft. Den kann jeder überallhin schicken.
Erzähle bitte nicht so einen Blödsinn. Wenn der Mahnbescheid durch ist (und dem nicht widersprochen wird) hat man einen Vollstreckungstitel und kann einen GV beauftragen.
Wenn der Schuldner dem MB widerspricht, wird er halt verklagt und bekommt dann noch die Gerichtskosten und Anwaltskosten oben draufgesetzt.
Den Schufa-Eintrag wegen nicht-vertragskonformer Handlung kann man nur als Schufa-Mitglied machen. Solange der Schuldner nicht widerspricht, ist das OK, aber das Handwerkerlein ist wohl kaum Schufa-Mitglied.
Der wird aber unter irgend einem Vorwand widersprechen, so wie der drauf ist.
Gegenüber dem Mahngericht braucht man keine Gründe für einen Widerspruch.
Und wenn schon. Dann klagt man und am Ende wird er nicht nur den Mahnbescheid bezahlen, sondern noch die Klagekosten, ggf. den vom Handwerker eingeschalteten Anwalt. Das dauert zwar etwas länger aber am Ende steht wieder ein Titel und die Einschaltung eines Gerichtsvollziehers.
Der Mahnbescheid ist die kostengünstigste Möglichkeit für den Handwerker, an einen Titel zu kommen und es kostet nur 32€, wenn man ihn selbst ausfüllt. Der Schuldner ist gut beraten, dem nicht zu widersprechen, wenn er keinen wirklich wichtigen Grund hat.
Immer langsam du Schlaumeier. Das ist kein Blödsinn. Den Mahnbescheid beantragen und wenn er durch ist, vollstreckt der GV. Das ist ja wohl logisch, oder nicht?
Pluster dich bloß' nicht so auf hier, Johnny.
Ich hab keine Ahnung, was du mit "Johnny" meinst. Zudem war der Blödsinn auf Ernestine178 bezogen, nicht auf dich. Also bitte mal ruhig bleiben. :-)
Dieser User nämlich antwortete auf deine Angabe, dass man nach erfolgreichem Mahnbescheid ein GV aktiv wird mit "nein, wird er nicht usw."
--- :-( Doppelpost, sry)