Kunde zahlt nicht Rechnungsadresse abweichend?
Hallo,
Ich arbeite seit kurzem bei meinen Eltern mit im Carering Unternehmen. Mein Vater hat noch einige Kunden, deren Zahlung noch nicht erfolgt sind und ich soll mich drum kümmern. Folgendes: Kunde A hat angerufen und wollte unseren Partyservice in Anspruch nehmen, da ihre Tochter oder Freundin ( leider weiß ich das nicht genau ) heiratet. Die Lieferadresse ging also an die Tochter oder Freundin, die Kundin A gab uns ihre Daten ( E Mail, Handynummer, Adresse und natürlich den Namen ). Am Tag der uns erbrachten Leistung, haben wir uns den Lieferschein unterschreiben lassen, jedoch war die Person, die den Auftrag erteilt hat nicht da, lediglich die Tochter/Freundin war da und diese wusste auch davon und hat uns den Lieferschein unterschrieben. Die Rechnung haben wir 1 mal per Mail versendet und 1 mal per Post, da nach dem Tag der Lieferung die Mailadresse ungültig war. Auch die Rechnung per Post kam zurück. Die Kundin hatte 14 Tage Zeit den Betrag zu bezahlen. Wir haben versucht sie telefonisch zu erreichen und auch diese Nummer exestiert nicht mehr. Sie hatte aber auch eine 2. Telefonnummer angegeben. Diese habe ich angerufen und sie wüsste nichts und sie habe nie etwas bestellt, da sie ja sowieso nicht hier in der Gegend wohnt sondern im Ort XX 150km weiter weg. Die Rechnungsadresse geht aber genau zu diesem Ort XX. Leider konnte ich nicht herausfinden, ob die Straße auch übereinstimmt, da sie einfach aufgelegt hat. Nun war meine Überlegung, ob sie einfach einen anderen Namen genutzt hat um dann später die Rechnung nicht zu zahlen. Oder ob die Tochter/Freundin die Bestellung aufgegeben hat und ebenfalls eine Falsche Adresse angegeben hat.
Nun meine Frage: Was können wir tun um unser Geld schnellst möglich zu bekommen ? Kann ich auch die Person für die Rechnung verantwortlich machen, die den Lieferschein unterschrieben hat und an die es auch geliefert wurde? Oder kann ich die Person, dessen 2. Telefonnummer hinterlegt war und der Ort XX übereinstimmt dafür verantwortlich machen? Wenn eine der Personen sich am Telefon als Kundin A ausgegeben hat und auch einen anderen Namen benutzt hat, ist es dann nicht sogar Betrug ? Handelt da die Polizei? Z.B sucht die IP Adresse?
Danke schonmal!
8 Antworten
offenbar liegt da ein Betrug vor.
Wenn der angebliche Besteller gar nicht der ist, muss der ganz sicher nicht zahlen.
Auch als Gast einer Party, der die Tür aufmacht und die Lieferung bestätigt, gehe ich keine Zahlungsverpflichtung ein, sonst würde ich auch kein Paket für den Nachbar annehmen.
Aber die Teilnehmer der Party müssen ja irgendwie Komplizen gewesen sein, oder zumindest einige. Wenn man also Personen identifitizieren kann, müssten die auch Aussagen können, wer eingeladen hat.
Auf jeden Fall ein Fall für die Polizei !
Ab zur Polizei. Alles an Informationen geben, die man hat. Offenkundig war das hier eine Betrugsmasche. Selbst wirst du da wenig erreichen, denn höchst wahrscheinlich wird der Inhaber der Location dasselbe Problem haben.
Ohne zusätzliche Hilfe werdet ihr höchstwahrscheinlich nicht rausfinden, wer da wirklich die Hintermänner sind. Die Polizei hat eventuell etwas andere Möglichkeiten. Vielleicht gibt es an der Lokation oder in der Nähe eine Videoüberwachung und man kann über Kennzeichen einen der Gäste ausfindig machen und dann ermitteln, wer da zu der Party eingeladen hat.
Die Polizei hat diese zusätzlichen Ermittlungsmöglichkeiten, aber je mehr Zeit man verplempert mit eigenen Recherchen usw., desto schwieriger wird es auch für die Polizei. Deswegen: Noch heute zur nächstgelegenen Polizeidienststelle.
Ansonsten: In Zukunft vorher eine Bonitätsauskunft über Personen einholen und wenn die Bonitätsauskunft ein schlechtes Ergebnis liefert oder die Person unbekannt ist, nur gegen Anzahlung oder vollständige Vorkasse den Auftrag annehmen. Wer dann als Kunde meckert, soll einen anderen Service beauftragen.
Ihr habt die Waren an einen Ort geliefert, war das die "grüne Wiese" oder ein Gebäude, das von jemanden verwaltet wird. Wenn es letzteres war, könnt Ihr möglicher Weise über diese Personen die richtige Adresse herausfinden.
Dir geht es doch ums Geld und nicht um die Strafverfolgung. Insofern sieh zu, dass du einen Namen und Adresse ausfindig machst und dort das gerichtliche Mahnverfahren einleitest. Der Betroffene wird dann schon Roß und Reiter nennen.
IP Adressen kannst du vergessen. In Deutschland gibt es keine Vorratsdatenspeicherung. Sogenannte dynamische IP-Adressen sind der Standard. Da geht nach wenigen Tagen nichts mehr.
Aber jetzt mal ehrlich: ihr habt irgendwohin ausgeliefert. Dieser Ort ist euch bekannt. Erkundigt euch erst mal vor Ort wem das gehört und ob das zu diesem Zeitpunkt an wen vermietet war.
HÄÄ? BGH Urteil 2010? Verbot der Vorratsdatenspeicherung.
Das wurde von der Industrie begeistert durchgeführt, da man Kosten spart.
Weiter: 2014 EUGH bestätigt die Speicherung als verfassungswidrig.
Weiter 2017: Neue Vorratsdatenspeicherung wird vom OLG NRW für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin setzt die Bundesnetzagentur die geplante Durchsetzung aus.
noch Fragen dazu??? (Die Daten des Täters müssen ja auch geschützt werden)
Wie kommst du drauf das es in Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung gibt?