Ebay Kleinanzeigen - Kunde zahlt Dienstleistung nicht, was tun?
Hallo liebe Experten,
ich brauche mal euren Rat.
Situation: Ich habe für eine Stundentin einen privaten Wohnungs Umzug mit meinem Transporter gemacht. Wir haben telefoniert und den Preis besprochen. Ich habe den Umzug dann vollzogen und die Kundin meinte dann vor Ort, ob Sie den Betrag auch überweisen kann (war schon einmal nicht ausgemacht). Da der Umzug schon beendet war, musste ich auf die Option eingehen. Nun meldet Sie sich nicht mehr und der Betrag wird auch nicht überwiesen.
Wie soll ich vorgehen? Auf Anrufe/Nachrichte etc. werde ich ignoriert.
Vielen Dank.
5 Antworten
Einiges wurde ja schon geschrieben hinsichtlich „professioneller“ Rechungsstellung. Wenn Du das wirklich nicht gemacht hast bisher, also ihr eine schriftliche Rechnung zukommen lassen (mit Zahlungsziel!, 10 Tage sollten in dem Fall reichen), dann mach das jetzt. Wenn Sie dann immer noch nicht zahlt, gleich Mahnbescheid rauslassen. Online, kostet um die 30 Euro, zahlt aber sie.
Wenn … Ja, wenn Du beweisen kannst, dass Du den Auftrag ausgeführt hast für sie. Und wenn sie Geld hat. Wobei, so ein Mahnbescheid und danach ein Titel bewirkt dann schon mal einiges.
Hammermalwiederwasgelernt: Beim nächsten Mal lässt Du Dich vorher und nur in bar auszahlen. Schon ihr Angebot, die Kohle nachträglich zu überweisen, hätte Dich stutzig machen müssen. Ruf sie an und lass Dich abwimmeln.
Leider hast du da einen großen Fehler gemacht. Bei sowas immer bar und sofort.
Immerhin weiß sie du kannst keine rechtlichen Schritte einleiten da du wahrscheinlich die Arbeit nicht angemeldet hast.
Sie war eben ein fuchs.
Denke der finanzielle Schaden ist Überschaubar. Sieh Es als Lehre an
Online Mahnbescheid beantragen.
Nimm es als Lehrgeld...
hast du einen Betrieb angemeldet, sonst war das Schwarzarbeit..
wenn du sie anzeigst, bist du selber mit dran
Ja was soll die Kundin denn ohne Rechnung von dir zahlen ? Da Du ein Gewerbe angemeldet hast, sollte dir dies doch bekannt sein.
Stell eine Rechnung aus und lass diese der Kundin zukommen, so wie es eben üblich ist.
Hahah dachte ich mir auch gerade xD
Dann solltest Du ihr eine Rechnung mit Zahlungsziel schicken, wenn sie dann nicht zahlt: Gerichtliches Mahnverfahren durchführen.
Ja, habe ich. Ich kann auch jederzeit eine Rechnung erstellen. Das ist nicht das Problem.
Du bist gewerblich tätig, musst aber auf GF nachfragen, wie Du die Bezahlung einer Dienstleistung anmahnst?
Nicht Dein Ernst, oder?
Ja, habe ich. Ich kann auch jederzeit eine Rechnung erstellen. Das ist nicht das Problem.