Darf eine Abnutzungsgebühr für eine Holzpalette verlangt werden?

6 Antworten

Eine Rechnungsgebühr halte ich für unrechtmäßig. Das käme wahrscheinlich nur in Frage, wenn alternativ eine kostenlose PDF-Rechnung angeboten wird. Diese muss aber über eine qualifizierte elektronische Signatur, damit sie vom Finanzamt anerkannt wird.

Die Abnutzungsgebühr halte ich auch für an den Haaren herbeigezogen.

Wenn diese Kosten vor Vertragsabschluß/Kauf nicht eindeutig klar waren, würde ich das als unlauteren Wettbewerb sehen und unabhängig von der Rechtmäßigkeit nicht zahlen.

Wenn das eine Euro-Palette war, ist die Gebühr sozusagen "durchgereicht". Der Euro-Paletten-Bauer verlangt das als "Miete". Die Firma kann nichts dafür. Zur Rechnungsgebühr kann ich juristisch nichts sagen, aber da würde ich noch mal mit denen reden wollen.

dock69  11.10.2007, 11:42

Als Unternehmer reiche ich, umgelegt auf meine Preise, alle mein Kosten an den Kunden durch.
Ob der Verkäufer die Palette hier gemietet, gekauft oder sonstwas hat, ist doch dem Kunden egal. Wenn dafür irgenwelche Gebühren anfallen sollten, muss das vor Vertragsabschluß klar sein.

Wenn das rechtens wäre, könnte der Kellner im Restaurant beim Kassieren noch eine Geschirrabnutzungsgebühr oder eine Reinigungspauschale aufschlagen.

citrone  11.10.2007, 12:55
@dock69

Wir haben für eine große Lieferung Gehwegplatten auch die Paletten bezahlt und bei Abholung ist dieser Betrag abzüglich Mietgebühr wieder erstattet worden. Allerdings war uns das tatsächlich vor Vertragsabschluß klar. (Die sogenannte Gebühr für das Gedeck wird in vielen europäischen Ländern übrigens verlangt :-))

Das halte ich schlicht für unverschämt!

Zahle die 3.75 € auf keinen Fall, sonst macht das noch Schule und wird zur allgemeinen Übung.

also ich habe schon viel gehört, aber das noch nicht, weil hier m.E. auch völlig die Rechtsgrundlage fehlt für die Berechnung von Abnutzungsgebühren (im Umkehrschluss hätte die Fa. ja die Steine lose bringen können) bzw. bei Vertragsabschluss darauf hinweisen müssen und eine Rechnungsgebühr gibt es schon gar nicht, das ist ja die Pflicht eines Unternehmens, wenn sie Kohle haben wollen... sende doch eine Kopie an die Handwerkskammer bzw. IHK und den Vebraucherschutz und lass dich mal überraschen, was die dazu sagen

Soviel ich weiss muss ich bei Verlust,da die Pallette nur Leigabe ist, einen bestimmten Betrag bezahlen. Aber von Abnutzungsgebür habe ich noch nie gehört. Zieh doch den Betrag von der Rechnung ab, und warte was auf Dich zukommt. Gehe in die Firma und frage nach was das soll.