Kunde akzeptiert Materialkosten in Rechnung nicht (Kleingewerbe)?
Hallo,
habe nebenher ein Kleingewerbe (nach §19 Ust. befreit) für Dienstleistungen.
Jetzt habe ich eine Rechnung an einen Kunden (Unternehmen) gesendet, in welcher auch die dazugehörigen Materialkosten aufgeführt sind (reiner Einkaufspreis, kein Aufschlag).
Der Kunde akzeptiert jedoch die Rechnung nicht und will die Originalquittung des Einkaufes haben und mich über diesen Betrag Bar auszahlen. Ich vermute, dass der Hintergedanke von dem Unternehmen ist, dass sie bei mir ja keine Mehrwertst. zurückerhalten können, da ich ja keine Ausweise - was mit dem Originalbeleg jedoch möglich wäre.
Wäre allerdings in dem Sinne ein Schwarz-Geschäft, da ich ja dann keine Quittung mehr für meine Abrechnungen habe und den Einkauf also auch nirgends angeben kann, er also so nie über mich passiert ist...
Damit bin ich nicht wirklich zufrieden, Gibt es irgendwelche gesetzlichen Regelungen auf die ich verweisen kann, dass der Kunde die Rechnung samt Materialkosten akzeptieren muss?
7 Antworten
Genau das passieret, wenn Selbstständige, warum auch immer die Reglung nach § 19 UstG beanspruchen und mit anderen Unternehmen die Mehrwersteuerpflichtig sind Geschäfte machen.
Du brauchst die Materialien nicht über deine Buchführung laufen zu lassen.
Du berechnest dem Kunden sagen wir einmal 2 Stunden für Materialbeschaffung. Auf deinen Rechnungen steht dann nur noch dein Lohn.
Ich verstehe sowie so nicht, warum diese sinnlose Reglung § 19 UstG noch immer möglich ist und verstehe auch nicht was sich Selbstständige davon versprechen.
Einziger Vorteil: du hast 2 Blätter weniger Papierkram.
Für dich wird alles um die MwST teuerer, da du diese beim FA nicht geltend = gegenrechnen kannst und der Leistungsempfänger kann diese nicht anrechnen.
Natürlich brauchst Du die Quittung nicht vorzulegen.
Aber für die Zukunft eventuell bei Unternehmenskunden die Verträge ändern, dass die das Material selbst kaufen, oder Du es in deren Namen und Du berechnest die reine Arbeit.
Du musst den Beleg nicht vorlegen, das ist auch nicht üblich. RE ist ja auch auf Deine Firma ausgestellt, nicht auf den Kunden.. also nutzt sie ihm gar nichts.
Wir haben öfter Firmen, die was für uns erledigen.. letztens z.B. Ein/Umbau von neuer Büro- Küche.
Brauchten z.B. einen neuen Wasserhahn, irgendnen Ventil...
Cheffe sagte nur "wenn die RE kommt, dann brauchen die keine Belege mitgeben.. alles bis xy€ dafür ist im Rahmen, so was wird nie belegt" (ich hatte ihn nämlich, da ich da noch nicht firm war, genau das gefragt). Und da er x Büros betreut.. wird er das wohl wissen.
Der Auftraggeber vermutet wahrscheinlich, du hättest mehr für den Wareneinsatz berechnet, als du gezahlt hast. Das darfst du aber auch! DU hast ja Zeit und Wegegeld für die Beschaffung aufgebracht!
Zudem hat der Auftraggeber KEIN Recht auf DEINE Originalbelege.
Er muss DEINE Rechnung voll bezahlen.
Tipp: Überlege, ob die § 19 Regelung für dich wirklich sinnvoll ist! Du kannst ja drauf verzichten, musst dann zwar eine USt-Erklärung machen, kannst aber eben auch alle Vorsteuerbeträge geltend machen. Am besten Steuerberater fragen.
Du brauchst Deine Materialeinkaufsrechnungen nicht herzugeben.
Wenn Deine Vermutung zutrifft, daß Dein Unternehmenskunde den Vorsteuerabzug nutzen will, begeht er Steuerhinterziehung. Die Waren wurden von Dir ja selbst bereits brutto bezahlt und fließen in Deine EÜR als Bruttoausgaben ein.
Laß Dich darauf nicht ein. "Zur Information" kannst Du ihm ja Kopien der Einkaufsrechnungen geben mit Deinem Vermerk drauf "bezahlt von BdB90, Betrag, Datum".