Kündigungsschreiben für Netto (Aushilfe)?
Ich habe am 02.05.2017 angefangen und im vertrag steht befristet bis 31.12.2017. Ich wollte fragen wie ich mein kündigungsschreiben formulieren soll, könnt ihr mir vielleicht ein musterschreiben zeigen?
Danke im voraus
4 Antworten
möchtest du vorher aus dem vertrag raus?
Wieso willst du denn kündigen. Es steht schon in deinem Vertrag, dass deine Anstellung zum 31.12.2017 endet.
Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass du eine Vertragsverlängerung bekommst. Wenn du nicht länger dort arbeiten willst, dann musst du dieser widersprechen.
Lese im Vertrag nach, zu welchen Fristen du kündigen kannst und dann schreibst die ganz einfach:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den mit Ihnen geschlossenen Vertrag fristgerecht zum ..........
Den mir noch zustehenden Resturlaub nehme ich.......
Erbitte Ihre Gegenbestätigung.
mfg
Entscheidend ist, was in deinem Arbeitsvertrag steht.
Werden im Arbeitsvertrag keine Regelungen für die Kündigung getroffen, gibt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung.
Hallo,
bei befristeten Arbeitsverträge ist der Sinn, das dass Arbeitsverhältnis automatisch endet.
Oder willst Du vorher kündigen?
Ich möchte vorher kündigen.
Hallo,
Eine weitere Besonderheit bei befristeten Arbeitsverträgen ergibt sich aus § 15 Absatz 3 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz). Demnach kann ein solcher Vertrag weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber vorzeitig ordentlich gekündigt werden. Dies dient dem Schutz des Arbeitnehmers, welcher durch die Befristung bereits beeinträchtigt ist.
Ausnahmen hiervon müssen gesondert im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt werden. Durch solche vereinbarten Kündigungsbedingungen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer befristeten Stelle dennoch eine ordentliche Kündigung aussprechen. Dabei müssen die im Vertrag geregelten Kündigungsfristen eingehalten werden. Sofern keine vereinbart wurden, gelten die gesetzlich festgeschriebenen arbeitsrechtlichen Fristen. Diese betragen vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats und können in § 622 BGB nachgelesen werden.
Wenn wichtige Gründe vorliegen, welche das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses unmöglich machen, ist auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis eine außerordentliche Kündigung gestattet. Dies muss dabei nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt werden.
Nach § 626 BGB ist ein wichtiger Grund beispielsweise ein Fehlverhalten des Arbeitgebers (zum Beispiel Diebstahl). Bevor der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jedoch fristlos kündigt, muss er vorher eine Abmahnung aussprechen. Erst danach kann eine außerordentliche Entlassung erfolgen.
Außerordentlich bedeutet übrigens nicht immer fristlos. Die außerordentliche Kündigung kann auch mit einer Auslauffrist ausgesprochen werden. Dann wird der Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit weiterbeschäftigt, damit er sich nach einer neuen Arbeitsstelle umsehen kann. In der Regel wird diese Frist vom Arbeitgeber festgelegt. Die fristlose Kündigung mit einer Auslauffrist kommt in der Praxis jedoch sehr selten vor, da in den meisten Fällen eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich unzumutbar ist.
Neben einer Kündigung ist bei einem befristeten Arbeitsvertrag auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag möglich. Hiermit lösen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Vertrag einvernehmlich auf und umgehen die Risiken eines Kündigungsschutzprozesses, welcher dem Arbeitnehmer in der Regel zusteht. Zudem hast du als Arbeitnehmer damit die Chance, eine Abfindung für den Verlust deines Arbeitsplatzes auszuhandeln.
Ein weiterer Vorteil eines Aufhebungsvertrags liegt bei einer außerordentlichen Kündigung darin, dass du ein unverdächtiges Datum für die Beendigung vereinbaren kannst (beispielsweise zum Monats- oder Quartalsende). Dadurch ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass bei deinem zukünftigen Arbeitgeber Fragen aufkommen.
Wenn dir deine befristete Arbeitsstelle gekündigt wurde, solltest du dich rechtzeitig um ein Arbeitszeugnis bemühen. Ein solches steht dir nämlich auch bei einer Befristung zu.
Spätestens drei Tage nachdem du die Kündigung erhalten hast, solltest du dich bei der Agentur für Arbeit alsarbeitssuchend melden. Denn auch wenn du gekündigt wurdest, hast du normalerweise Anspruch auf Arbeitslosengeld. Für die Meldung solltest du einen Termin vereinbaren, zu dem du dann persönlich mit deinen Papieren erscheinst.
Beachte: Falls du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast, entfällt in der Regel zwölf Wochen lang dein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Dieser Anspruch entfällt, da juristisch davon ausgegangen wird, dass du deine Arbeitslosigkeit in einem solchen Fall selbst verursacht hast. Ebenso wird vermutet, dass sich die finanzielle Lücke, welche durch den Verlust des Arbeitsplatzes entsteht, durch die Abfindungssumme ausgleicht. Anders würde es aussehen, wenn du gekündigt worden bist. Dann hast du natürlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Mit dem Unterschreiben eines Aufhebungsvertrages gehst du allerdings freiwillig vorher aus dem Arbeitsverhältnis, womit die Selbstverursachung begründet werden kann.
Nur so nebenbei:
Wenn man einen Text aus dem Internet abschreibt, sollte man ihn als Zitat kennzeichnen (und nicht als eigene "Geistesleistung" erscheinen lassen) und die Quelle benennen (hier z.B. https://www.volders.de/ratgeber/kuendigen/befristeter-arbeitsvertrag)!
Außerdem sollte man ihn sich durchlesen, damit nicht 90 % völlig überflüssiger Inhalte mitgepostet werden!
Ich möchte da nicht mehr arbeiten, weil sie mir eine ausbildung dort versprochen haben und es am ende nichts wurde. Ich wollte irgendwo anders als teilzeit arbeiten