Arbeitgeber stellt keinen neuen Vertrag aus, trotz übernahme?
Ich habe im Juli 2015 in meiner jetzigen Firma angefangen zu Arbeiten. Da am 30.06.2016 nun mein Vertrag abgelaufen ist wollte ich mich heute versichern, ob nun das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte zeit verlängert wurde (Vorschriftsgemäß) Dies ist zwar der fall, dennoch möchte mit mein Chef keinen neuen Vertrag ausstellen obwohl der alte befristet war. Ist denn dieser alte befristete Vertrag noch gültig ?
Gruß
lfloralys
8 Antworten
Wenn dir bei Arbeitsantritt nicht widersprochen wurde, gilt dein Arbeitsverhältnis nun als unbefristet zu den vorherigen vertraglichen Konditionen.
Ist die Befristung wirksam, so endet das Arbeitsverhältnis
entweder: mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit (bei Zeitbefristung, § 15 Abs.1 TzBfG)
oder: mit Erreichen des vereinbarten Zwecks (bei Zweckbefristung, § 15 Abs.2 TzBfG). (Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer das Ende des zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses mindestens 2 Wochen vorher schriftlich mitteilen.)
Aber: Wird das Arbeitsverhältnis nach dem Ablauf der Befristung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, "wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt" (§ 15 Abs.5 TzBfG). so auch: § 625 BGB
Ist denn dieser alte befristete Vertrag noch gültig ?
Wenn Du nach Ablauf des befristeten Vertrages weiterhin bewusst vom AG beschäftigt wurdest, hast Du nun einen unbefristeten Vertrag.
ganz genau; im öffentliche Dienst ist das z.B immer so, da wird nach der 2 Jahres Frist kein neuer Vetrag ausgestellt, sondern er ist nach Ablauf dieser Zeit automatisch unbefristet.
Wenn es keinen schriftlichen befristeten Vertrag gibt, bist du automatisch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Dafür ist kein schriftlicher Vertrag erforderlich. Arbeitsverträge können nämlich (wie viele andere Verträge auch) formfrei abgeschlossen werden.
Du kannst allerdings eine Niederlegung der wesentlichen Arbeitsvertragsinhalte (vgl. Nachweisgesetz) verlangen, wenn die sich im Vergleich zum befristeten Vertrag geändert haben sollten.
Also bei mir im öfffentliche Dienst bekommt man zunächst auch erstmal einen Arbeitsvertrag, der auf 2 Jahre befristet ist, sollte man nach Ablauf der 2 Jahre fest eingestellt werden, bekommt man auch keine neuen Vertrag, denn die Vertragsbedingungen bleiben ja gültig, nur die Frist ist abgelaufen, aber das spielt ja keine Rolle, wenn man sowieso schon darüber hinaus ist.
Okay, das klingt Interessant.
Kurz und knapp: Dein "alter" befristeter Arbeitsvertrag ist entfristet und ist - mit Ausnahme der Befristung - weiter Basis für Dein Arbeitsverhältnis. Ein neuer Arbeitsvertrag muß nicht geschlossen werden.