Aushilfe unbefristet?
Hallo ich hätte mal eine Frage und zwar geht es hier um eine gute Freundin, die ein Kind hat, seit 2 Jahren in einer Kette eines Bekleidungsunternehmens arbeitet.
Der Vertrag war befristet bis zum 1.7.2013 und ging über 12 Monate.
Die 3 monatige Probezeit war überstanden. Dann erhielt sie am 1.6 ein Schreiben, wonach ihr Verhältnis dort unbefristet weiterbeschäftigt werden würde
lapidar nur der eine Satz.
Nun würde sie gerne wissen, ob das einen Wert besitzt, wenn nur so ein Satz steht.
Kann man sie trotzdem entlassen, weil sie Aushilfe ist ?
Ich habe ehrlich gesagt selber noch nie davon gehört, dass Aushilfen unbefristet beschäftigt werden.
Es mag ein Trugschluss sein, aber ich denke und dachte immer, dass Aushilfen je nach belieben eingesetzt werden und wenn man sie nicht braucht, entlässt man sie
5 Antworten
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist beendet, wenn er ausläuft, ohne dass eine Kündigung erfolgt. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag bedarf einer Kündigung. Wenn sie vor Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags mitgeteilt bekommt, dass sie unbefristet weiterbeschäftigt wird, bedeutet das eben, dass ihr Arbeitsvertrag verlängert und in einen unbefristeten verwandelt wird. Sie sollte das Schreiben auf jeden Fall zusammen mit ihrem Arbeitsvertrag aufbewahren, das ist eine Ergänzung des Arbeitsvertrags und somit ein wichtiges Dokument.
Ich habe ehrlich gesagt selber noch nie davon gehört, dass Aushilfen unbefristet beschäftigt werden.
Doch, das gibt es durchaus. In einem Betrieb mit mehreren Mitarbeitern fällt ja immer mal jemand durch Krankheit oder Urlaub aus, da ist es schon sinnvoll, wenn als Aushilfe jemand da ist, der sich auskennt. Wenn man jedes Mal die Aushilfe entlassen und bei Bedarf eine neue einstellen würde, müsste man diese ja jedes Mal neu einarbeiten. Das würde mehr Arbeit machen als dass es Nutzen bringen würde.
Dem Arbeitgeber bringt es auch keine Nachteile, wenn die Aushilfe mal einen Monat nicht arbeitet; sie bekommt ja wohl kein festes Gehalt, sondern Stundenlohn, oder? Und wenn sie ausdrücklich als Aushilfe eingestellt ist, bekommt sie sowieso nur die Stunden bezahlt, die sie arbeitet.
Manches muss so mancher mehr als nur 1x lesen, um es zu verstehen. Grad verschachtelte Sätze bereiten einigen zu viele Probleme.
Wenn deine Freundin nicht mehr gebraucht wird, kann ihr selbstverständlich gekündigt werden, wie jedem anderen Mitarbeiter auch, der nicht mehr gebraucht wird. Wenn keine Arbeit mehr für sie vorhanden sein sollte, dann ist das ein triftiger Grund für eine Kündigung. Man kann sie aber nicht einfach entlassen , "weil sie Aushilfe ist", wie es in deiner Frage formuliert ist, sondern wenn keine Arbeit für sie vorhanden ist.
Aushilfen sind meistens unbefristet, es sei denn, es geht um Saisonalarbeit (z.B. Weihnachtsmarkt oder Eisverkauf). Es bedeutet lediglicch, daß die Anstellung nicht zu einem bestimmten Datum endet, gekündigt werden kann er Vertrag natürlich wie jeder andere mit einer 4wöchigen Kündigungsfrist.
aber die frage ist doch, ob der vertrag einfach so gekündigt werden kann , oder ob triftige Gründe wie Aggression, Gewalt usw. vorliegen müssen ?
Naja, gut dann ist also DAS jetzt plötzlich deine Frage...
Der Vertrag kann aus den gleichen Gründen gekündigt werden, wie bei einem befristeten Arbeistverhältnis, ich verstehe nicht, warum da deiner Meinung nach irgend ein Unterschied sein sollte. Die anderen Antwortenden haben das auch schon treffend beschrieben
Und um ehrlich zu sein finde ich es bis aufs äußerste krass und befremdlich, wie du die Leute hier fertig machst, die sich bemühen, deine Frage zu beantworten.
tut mir leid, ich bin nur sachlich und manchmal etwas kühl. Hat aber nix mit krass und befremdlichen verhalten zu tun. Tut mir leid, wenn es so aussieht.
Er hat nich gesagt, daß du krass bist. Er findet dein Verhalten krass, verständlicherweise.
Hi, in der Regel ist es so, dass deine Freundin nach Ablauf ihres Vertrages zum 1.7.2013 einen neuen Vertrag hätte bekommen müssen, indem die neuen Konditionen niedergeschrieben werden. Darin müsste dann auch stehen, dass dieser Vertrag unbefristet ist. Man kann nicht auf einen befristeten Vertrag als Aushilfe nach Ablauf der Frist einen Brief schrieben mit dem Satz, dass sie ab 1.6. unbefristet weitergeschäftigt wird.
hast du die Frage richtig gelesen ?
Darin stehen auch Einzelheiten.
Finde es extrem schade, dass hier Leute Antworten verfassen, die ziemlich oberflächlich sind
Es is mühselig für die Antwortenden, wenn der Fragesteller selber nich genau weiß, was er wissen will und sich das in den Kommentaren zu den gegebenen Antworten dann noch verändert und plötzlich die Meinung besteht, daß die Eingangsfrage falsch beantwortet wurde (weil man vergessen hat, was man schrieb und nur noch weiß, was man wissen will, was man auch in den Kommentaren schrieb?)
Ein unbefristeter Vertrag bedeutet nich, daß man nich kündbar is. Man muss nur definitiv gekündigt werden, wenn die einen nich mehr haben wollen, da es keinen Vertrag gibt, der ausläuft. Für einen selber gilt natürlich das Gleiche.
eine ziemlich merkwürdige Antwort, die irgendwie keinen Sinn ergibt.
Warum sollte das keinen Sinn ergeben?
lies dir deine Antwort mal durch und sage mir bitte, was das bedeutet.
In der Schule oder an der Uni würde dir dein Lehrer/Dozent ein grosses Fragezeichen auf dem Blatt Papier platzieren
Nein, DU bist einfach nur ein bisschen angsam im Denkstübchen ;) ich glaube, die meisten Leute kapieren sehr genau, worauf fingelinsch hinaus will...
tut mir leid, werde mich etwas zurückhalten.
Ich bin auch etwas enttäuscht. Ich habe vor einigen Wochen hier das letzte Mal eine frage gestellt und die wurde sehr oberflächlich beantwortet. Die meisten überlesen wichtige Punkte. Dann wird die fRAGE als beantwortet markiert und keiner antwortet mehr
Wenn du das meinst, muss es ja stimmen.
Was verstehst du an der Aussage nich? Ich liebe Gesetzestexte, ich war schon immer Fan von langen Sätzen, wenn es sich anbietet.
Meine Aussage heißt, daß deine Freundin nich unkündbar ist. Wenn man sie los werden will, muss eine Kündigung geschrieben werden. Es gibt keinen Vertrag der ausläuft. Die Gegenseite muss natürlich gleichermaßen handeln.
Das Ganze nun in ein paar mehr Sätze verpackt...besser verständlich?
Ach, du wolltest wissen aus welchen Gründen die Freundin gekündigt werden kann.
"Kann man sie trotzdem entlassen, weil sie Aushilfe ist ?"
Hört sich ein wenig anders an...
Sie is aus den Gründen kündbar, aus denen sie bisher auch kündbar war.
Sie wird unbefristet weiter beschäftigt .. das andere müsste alles im Vertrag stehen ...
das andere ??
welches andere?
Urlaub, Kündigungsfrist....
Gott sei dank. Endlich mal eine Antwort, die strukturiert ist und Sinn macht. Du kannst dich glücklich schätzen, dass du in der Lage bist, ordentlich zu schreiben und Sätze zu bilden, die jeder Mensch versteht.
Also sie bekonnt jeden Monat exakt 400 euro. Naja seit 2 Jahren kriegt sie jeden Monat das gleiche bezahlt.
Aber die Frage ist doch, ob sie so einfach gekündigt werden kann?
Kann der Arbeitgeber sagen, dass sie nicht mehr gebraucht wird ? oder müssen triftige Gründe vorliegen, wonach sie gekündigt wird?