Kündigungsfrist zu einem bestimmten Datum?
Hallo, Ich und mein Mitbewohner wollen aus unserer jetzigen Wohnung ausziehen. Im Mietvertrag steht, dass wir eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten müssen und nur zum 30.9. kündigen dürfen. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass so eine Klausel unzulässig ist und nicht beachtet werden muss. Kann mir vielleicht irgendwer mehr dazu sagen? Vielen Dank schonmal!
4 Antworten
nur zum 30.9. kündigen dürfen.
Da sollte man den Mietvertrag lesen. Für mich ließt es sich hier erst mal das es sich nicht um einen unbefristeten Mietvertrag handelt. Hier könnte ein qualifizierter Zeitmietvertrag oder ein Vertrag mit Kündigungsverzicht zum Enddatum handeln? Egal welche Rechtsfolge vereinbart ist, steht an einer Stelle im Vertrag das er unbefristet ist dann ist er unabdinglich unbefristet. Dann nützen keine weiteren Klausel ( zB. Zeitmietvertrag Kündigungsverzicht) mehr nach dem Grundsatz das undeutige Klausel zu Lasten des Verwenders also Vermieters gehen. Hier ist der gesamte Inhalt des Vertrages zu prüfen.
Bei einem tatsächlichen unbefristeten Mietvertrag kann der Mieter bei wirksamer Kündigung ( Kündigungsschreiben muss zeitlich nachgewiesen sein, Eingang beim Vermieter beweisbar) jederzeit zu seinem Wunschtermin zum Ende des Monats den Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist beenden. Hier kann der Vermieter keines Falles eine Kündigung nur am (Datum) zulassen. Unwirksam.
Etwas Anderes wäre ein qualifizierter Zeitmietvertrag unter 4 Jahre ab Vertragsdatum der Vermieter per vertraglicher Abrede vereinbart das zu einem gewissen Datum gekündigt werden kann solange das Datum unter den 4 Jahren minus Kündigungsfrist 3 Monate ist. Wäre hier das Enddatum über den geforderten 4 Jahre ist der gesamte Zeitmietvertrag unwirksam er wäre unbefristet.
Vorsorglich sollten Sie Hilfe bei qualifizierten Fachkräften suchen. Bei Mietervereine ist aber Vorsicht geboten da diese für Ihre Aussage nicht haften. Ein Anwalt Ihrer Wahl haftet selbstverständlich für den Fall einer Falschberatung. Eine abschließende Beurteilung kann hier nur schwerlich ohne Kenntnis des Mietvertrages getroffen werden.
Ja, s ist n Studentenwohnheim.
Oh , das ändert auch meine obige Aussage komplett. Sorry hatte das erst gerade gelesen. Mieter eines Studenwohnheimes haben leider keinen gesetzlichen Kündigungsschutz und auch die Modalitäten sind hier anders geregelt. Dann werden Sie wohl den Kürzeren ziehen müssen.
Das hätten Sie besser gleich schreiben sollen. ;-(
Zum Ende des Monats ist korrekt.
Bei einem "normalen" Mietvertrag über Wohnraum wäre jetzt eine Kündigung, sofern sie spätestens am 4. Werktag im Juni beim Vermieter ist, zum 31.8. möglich.
Kann es sein das es um eine Wohnung in einem z. B. Studentenwohnheim geht?
Dann wäre es rechtens das nur zu bestimmten Terminen gekündigt werden kann.
Ja, s ist n Studentenwohnheim. Wieso gelten da denn Sonderregeln? Einen Nachmieter selber zu suchen kommt nicht in Frage, das halbe Wohnheim steht leer und das hat auch einen Grund ;) Deswegen wollen wir ja fristgerecht raus, aber eben nicht zum 30.09..
Wieso gelten da denn Sonderregeln?
Weil der Gesetzgeber das erlaubt.
Deswegen wollen wir ja fristgerecht raus, aber eben nicht zum 30.09..
Raus könnt Ihr sofort, nur kündigen erst zum 30.9. und so lange Miete zahlen.
Also du Kündigst zum ende eines Monats(3Monate Kündigungsfrist) kannst aber mit dem Vermieter sprechen, wenn er einverstanden ist, kannst du ihm 3 Nachmieter vorschlagren, die an der Wohnung interessiert sind. Wenn er diese drei Ablehnt (was meiner Kenntniss nach noch nicht vorkam) seit ihr raus.....glaube ich zu wissen
Wenn er diese drei Ablehnt (was meiner Kenntniss nach noch nicht vorkam) seit ihr raus.....glaube ich zu wissen
Da glaubst Du ganz großen Blödsinn zu wissen!
moin
ich nehme jetzt mal an, dass du vor den 3 monaten ausziehen willst. wenn ich mich recht erinnere, kannst du ohne probleme eher ausziehen wenn du einen nachmieter suchst.
aber bin da kein spezialist.
mfg
aber bin da kein spezialist.
Dann antworte nicht zu Themen von denen Du keine Ahnung hast!
.....oder bei einem Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht bis zum 30.09.?