kündigungsfrist für garage ein oder drei monate?

3 Antworten

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Wenn 3 Monate vertraglich vereinbart wurden, dann gelten auch 3 Monate. Eine Garage ist kein Wohnraum, deshalb sind vereinbarte Kündigungsfristen auch wirksam, wenn sie von § 542 BGB abweichen. Diese Frist würde nur dann gelten, wenn vertraglich keine Frist vereinbart worden ist. Anders bei Wohnungen: Hier kann man auch im Mietvertrag keine Fristen vereinbaren, die sich Nachteilig für den Mieter auswirken.

Und hier noch ein Link: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/garage.htm

FlohMaster 
Beitragsersteller
 23.09.2010, 23:46

danke :)

Wenn im Vertrag 3 Monate stehen, gilt dies auch. Bei mir im Garagen-Vertrag sind es auch 3 Monate.

FlohMaster 
Beitragsersteller
 23.09.2010, 23:45

dankeschön

also:

dejure.org/gesetze/BGB/542.html (gesetzliche kuendigung)

dejure.org/gesetze/BGB/580a.html (inhalt der kuendigung)

BlondAndBlue  22.09.2010, 13:23

sorry, konnte es nicht als anklickbaren link machen, wurde so als spam erkannt

FlohMaster 
Beitragsersteller
 23.09.2010, 23:45
@BlondAndBlue

danke dir