kündigungsfrist für garage ein oder drei monate?
hallo zusammen,
weiß jemand lt. geltender rechtssprechung, wie lange die kündigusfrist für eine separat angemietete garage ist. laut vertrag sind es drei monate, jedoch widerspricht sich dies mit einigen aussagen in verschiedenen rechtsforen im internet. dort ist von einem monat die rede.
antworten, wenn mgl., bitte mit link zu gesetzestexten.
vielen dank und eine gute zeit.
3 Antworten
Wenn 3 Monate vertraglich vereinbart wurden, dann gelten auch 3 Monate. Eine Garage ist kein Wohnraum, deshalb sind vereinbarte Kündigungsfristen auch wirksam, wenn sie von § 542 BGB abweichen. Diese Frist würde nur dann gelten, wenn vertraglich keine Frist vereinbart worden ist. Anders bei Wohnungen: Hier kann man auch im Mietvertrag keine Fristen vereinbaren, die sich Nachteilig für den Mieter auswirken.
Und hier noch ein Link: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/garage.htm
danke :)
Wenn im Vertrag 3 Monate stehen, gilt dies auch. Bei mir im Garagen-Vertrag sind es auch 3 Monate.
dankeschön
also:
dejure.org/gesetze/BGB/542.html (gesetzliche kuendigung)
dejure.org/gesetze/BGB/580a.html (inhalt der kuendigung)
danke dir
sorry, konnte es nicht als anklickbaren link machen, wurde so als spam erkannt