mein vermieter parkt dauernd meine garage zu was kann ich tun

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Da die Garage Bestandteil deines Mietvertrags ist und du somit für sie blechst, ist es ihm aus rechtlicher Sicht NICHT gestattet, ohne deine Erlaubnis, auf ihr zu parken. Schließlich ist sie durch den Vertrag dein Eigentum geworden.

Dabei spielt es auch keine Rolle ob die Garage auf seinem Grundstück ist.

Ich würde ihn erstmal mit diesen Fakten konfrontieren und schauen wie er darauf reagiert. Sollte er sich weigern und weiterhin auf deinem Eigentum parken, kannst du ihn (wie mein Vorredner (Bierwampe) schon sagte, abschleppen lassen und dir im Nachhinein die Kosten von ihm rückerstatten lassen.

Würde mich interessieren, wie Ihr weitergekommen seit und ob der Vermieter immer noch die Garage zuparkt. Ich hätte Beweisfotos mit gut sichtbarem Kennzeichen gemacht, eine Kopie des Mietvertrages und hätte alles an einen Anwalt für Mietrecht abgegeben. Der kann dann nämlich den Vermieter abmahnen! Die Kosten für den RA trägt ebenfalls der Vermieter! Und ein Schild an der Garage das Falschparker kostenpflichtig abgeschlept werden noch zusätzlich angebracht!

Es ist immer einfach Ratschläge zu geben, wenn man nicht in der Situation ist. Abschleppen lassen, Anzeigen und Ähnliches kann man zwar alles machen, aber die Situation wird davon bestimmt nicht entspannter, wenn man seinen Vermieter als Nachbarn hat.

Hast du schon mal versucht mit ihm vernünftig zu reden, also nicht gerade wenn er wieder einmal sein Auto wegfahren soll? Lade ihn auf einen Kaffee zu dir ein und sprich mit ihm ganz in Ruhe darüber, sag ihm genau das, was du hier geschrieben hast.

Sag ihm, wenn er uneinsichtig ist, dass er für eine Garage, über die du nicht frei verfügen kannst, auch keine Miete verlangen kann.

Wenn die Garage Anteil Deines Mietvertrages ist, zahlst Du dafür. Dann hast Du auch das gesetzliche Recht, die Garage zu nutzen. Ich würde an Deiner Stelle (da ich persönlich grundsätzlich keine Auseinandersetzung fürchte) folgendes machen:

wenn ich heimkomme, und er hat die Einfahrt zugeparkt, würde ich ihn abschleppen lassen. Die Kosten dafür müßte ich zwar auslegen und im Normalfall von ihm einklagen. Aber das wäre nichtmal erforderlich, ich würde ihm die Abschleppkosten einfach von der nächsten Miete abziehen!

wenn ich schon daheim bin und kann nicht rausfahren, würde ich ihn anzeigen wegen Freiheitsberaubung und dann mit dem Taxi an mein Ziel fahren. Die Kosten hierfür würde ich ihm wieder von der Miete abziehen.

Und wenn er verlangt, ich solle bei ihm vorher Bescheid sagen, wann ich rausfahren möchte, gäbe es gleich die nächste Anzeige - wegen Nötigung!

Man will zwar nicht klein bei geben, aber in diesem Fall würde ich dir Garage auch kündigen! Vieleicht fragt er dich ja dann warumm...dann sagst du ihm halt, dass die Nutzung für dich sehr eingeschränkt ist! Vieleicht macht er sich ja dann mal Gedanken!