Kündigungsfrist EDEKA 450-Euro Basis Jugendlicher
Hallo,
Ich habe vor ca. 1 1/2 Monaten angefangen bei EDEKA zu arbeiten und musste für mich feststellen, dass ich den Job nicht so richtig machen willl/kann. Ich werde manchmal bis zu 6 Tage die Woche zur Arbeit gerufen und es passieren kuriose Dinge, wie z.B. Handyeinzug, Zeitabzüge von 15 Min bei angeblichen Schlamperein, wir werden überwacht beim Arbeiten (Gänge werden abgehört) und wir werden nur bis zum Ladenschluss bezahlt, meistens müssen wir dann noch 15-20 Minuten weiterarbeiten.
Für mich ist das ganze bisschen zu viel geworden und ich wollte jetzt gerne kündigen, einen Arbeitsvertrag habe ich nicht unterschrieben, lediglich Formulare mit Angaben zur Person, Kontoverbindung etc.
Gibt es für mich eine Möglichkeit fristlos zu kündigen ?
Danke im Vorraus !
3 Antworten
Gibt es für mich eine Möglichkeit fristlos zu kündigen ?
Zunächst einmal: Nein!
Kündigen kannst, wenn eine Probezeit vereinbart wurde (eventuell nur mündlich) mit der vereinbarten Kündigungsfrist (sofern es die gibt) oder der gesetzlichen von 14 Tagen zu einem beliebigen Datum (BGB § 622 Abs. 3).
Ohne Probezeit beträgt die Kündigungsfrist - sofern nicht anders vereinbart - 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund erlaubt, der es für Dich unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis auch nur noch für die Dauer der Frist bei einer ordentlichen Kündigung fortzusetzen (z.B. tätlicher Angriff, schwere Beleidigung, sexuelle Belästigung). Außerdem ist eine fristlose Kündigung auch nur innerhalb von 2 Wochen erlaubt, nachdem man von einem entsprechenden Kündigungsgrund erfahren hat (BGB § 626).
Wenn es hier tatsächlich Verstöße des Arbeitgebers gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen oder gegen seine arbeitsvertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten gibt, dann kommt es auch auf die Schwere der Verstöße an, und gegebenenfalls müsstest Du ihn zunächst einmal abmahnen, das heißt zur Einstellung seiner Verstöße auffordern mit der Androhung einer Kündigung.
Die von Dir genannten Vorkommnisse geben für sich alleine jedenfalls keinen Grund für eine fristlose Kündigung!
Gleichgültig, wie Du kündigst: Für die Dauer Deiner Beschäftigung hast Du auf jeden Fall Dein Entgelt zu erhalten!
Und anders als von Tripeleins behauptet muss auch bei einem mündlichen Arbeitsvertrag eine Kündigung auf jeden Fall schriftlich erfolgen.
Die beiden bisherigen Antworten von Tripeleins und monaxunso solltst Du besser vergessen!!!!!
Also es gibt eine reguläre Probezeit, wie sie üblicherweise für bis zu 6 Monate bei Abschluss eines Arbeitsvertrages vereinbart wird?
Dann hast Du die Möglichkeit, mit einer Frist von 14 Tagen zu einem beliebigen Datum zu kündigen: Wenn Du also z.B. morgen (28.07.) Deine Kündigung abgibst, dann ist am Montag, 11.08., Dein letzter Arbeitstag; bis dahin musst Du auch bezahlt werden, selbst wenn man Dir nach der Kündigung sagt, Du bräuchtest nicht mehr zu kommen ("Freistellung", das lasse Dir dann aber schriftlich geben, sonst "drehen" die daraus, wenn Du nicht mehr kommst, ein "unentschuldigtes Fehlen" und müssen keinen Lohn im Durchschnitt der vergangenen Zeit zahlen).
Du hast übrigens für jeden vollen (Zeit-)Monat der Beschäftigung Anspruch auf
Alternativ kannst Du Dich mit dem Arbeitgeber (schriftlich) auf eine frühere oder sofortige Beendigung einigen (Aufhebungsvertrag).
Die Kündigung formulierst Du "schlicht und einfach" mit: "Hiermit kündige ich fristgerecht zum 11.08.2014 das mit Ihnen geschlossene Arbeitsverhältnis." Die Kündigung solltest Du am besten persönlich abgeben (möglichst Empfang auf einer Kopie quittieren lassen) oder in den Firmenbriefkasten einwerfen (mit Zeuge).
Du hast übrigens für jeden vollen (Zeit-)Monat der Beschäftigung Anspruch auf 1/12 Deines Jahresurlaubsanspruchs (entweder in Freizeit oder ausbezahlt)!
Gab es denn schon eine Gehaltsüberweisung?
Es ist wahrscheinlich, dass du fristlos kündigen kannst, du solltest in diesem Fall darauf achten, dass sämtliche Arbeitszeit letzten Endes vergütet wird. Ist dem nicht so, musst du sie irgendwie nachfordern (z.B. schriftlich).
@ Tripeleins :
Es ist wahrscheinlich, dass du fristlos kündigen kannst
Und mit welcher Begründung, aus welchem Grund, bitteschön?!?!?
Nein die kommt zum 1. August bis dahin werde ich aufjedenfall warten, ich denke das sie denn dann nämlich einfach das Geld einziehen könnte/würde
Das klingt vernünftig. Du solltest am 1. August prüfen, ob das gezahlte Gehalt der geleisteten Arbeitszeit entspricht. Du solltest ebenfalls darauf achten, ob dir eine Gehaltsabrechnung ausgehändigt/zugestellt wird (dies wäre für dich von Vorteil).
Auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag hast du Anspruch auf das Gehalt.
Und wie sähe da eine Kündigung aus ? Ich denke da an ein Schreiben mit Unterschrift oder ?
Die Kündigung kann auch mündlich verfolgen, denn der Arbeitsvertrag wurde ja (scheinbar) auch mündlich geschlossen. Die schriftliche Kündigung ist allerdings sicherer.
Dank dir ! HW gibts in 23 Std.
@ Tripeleins :
Die Kündigung kann auch mündlich verfolgen
Wie kommst Du denn auf den Blödsinn - leider muss ich das so hart formulieren!!!
Selbst verständlich muss auch bei einem mündlich geschlossenen Arbeitsverhältnis eine Kündigung zwingend schriftlich erfolgen!!!
BGB § 623 "Schriftform der Kündigung":
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Und da steht nichts von mündlichem oder schriftlichem Arbeitsvertrag!!!
wenn du keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, dann gibt es ja keinen Nachweis das du in der Firma überhaupt beschäftigt warst. Somit könntest du theoretisch fristlos kündigen.
Diese Antwort ist - ich bitte um Entschuldigung - Schwachsinn!!
Man muss keinen Arbeitsvertrag unterschreiben, weil für diesen Vertrag keine Schriftform vorgeschrieben ist! Selbstverständlich gibt es einen Arbeitsvertrag, wenn nicht schriftlich, dann mündlich oder einfach faktisch durch den Arbeitsbeginn!
Und selbstverständlich muss man sich auch dann an die zumindest gesetzlichen Kündigungsfristen halten!
Du solltet Dich wenigstens minimal mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen auskennen, bevor Du solchen hanebüchenen Unsinn verzapfst!
Ich habe 10 Arbeitsstunden in der Probearbeitszeit gearbeitet. Die Chefin hat mir nichts zu Kündigungsfristen erzählt, wie gehe ich denn jetzt am besten vor ?