Kündigungsfrist EDEKA 450-Euro Basis Jugendlicher

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Gibt es für mich eine Möglichkeit fristlos zu kündigen ?

Zunächst einmal: Nein!

Kündigen kannst, wenn eine Probezeit vereinbart wurde (eventuell nur mündlich) mit der vereinbarten Kündigungsfrist (sofern es die gibt) oder der gesetzlichen von 14 Tagen zu einem beliebigen Datum (BGB § 622 Abs. 3).

Ohne Probezeit beträgt die Kündigungsfrist - sofern nicht anders vereinbart - 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund erlaubt, der es für Dich unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis auch nur noch für die Dauer der Frist bei einer ordentlichen Kündigung fortzusetzen (z.B. tätlicher Angriff, schwere Beleidigung, sexuelle Belästigung). Außerdem ist eine fristlose Kündigung auch nur innerhalb von 2 Wochen erlaubt, nachdem man von einem entsprechenden Kündigungsgrund erfahren hat (BGB § 626).

Wenn es hier tatsächlich Verstöße des Arbeitgebers gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen oder gegen seine arbeitsvertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten gibt, dann kommt es auch auf die Schwere der Verstöße an, und gegebenenfalls müsstest Du ihn zunächst einmal abmahnen, das heißt zur Einstellung seiner Verstöße auffordern mit der Androhung einer Kündigung.

Die von Dir genannten Vorkommnisse geben für sich alleine jedenfalls keinen Grund für eine fristlose Kündigung!

Gleichgültig, wie Du kündigst: Für die Dauer Deiner Beschäftigung hast Du auf jeden Fall Dein Entgelt zu erhalten!

Und anders als von Tripeleins behauptet muss auch bei einem mündlichen Arbeitsvertrag eine Kündigung auf jeden Fall schriftlich erfolgen.

Die beiden bisherigen Antworten von Tripeleins und monaxunso solltst Du besser vergessen!!!!!

KristiansFragen 
Beitragsersteller
 26.07.2014, 21:06

Ich habe 10 Arbeitsstunden in der Probearbeitszeit gearbeitet. Die Chefin hat mir nichts zu Kündigungsfristen erzählt, wie gehe ich denn jetzt am besten vor ?

Familiengerd  27.07.2014, 12:41
@KristiansFragen

Also es gibt eine reguläre Probezeit, wie sie üblicherweise für bis zu 6 Monate bei Abschluss eines Arbeitsvertrages vereinbart wird?

Dann hast Du die Möglichkeit, mit einer Frist von 14 Tagen zu einem beliebigen Datum zu kündigen: Wenn Du also z.B. morgen (28.07.) Deine Kündigung abgibst, dann ist am Montag, 11.08., Dein letzter Arbeitstag; bis dahin musst Du auch bezahlt werden, selbst wenn man Dir nach der Kündigung sagt, Du bräuchtest nicht mehr zu kommen ("Freistellung", das lasse Dir dann aber schriftlich geben, sonst "drehen" die daraus, wenn Du nicht mehr kommst, ein "unentschuldigtes Fehlen" und müssen keinen Lohn im Durchschnitt der vergangenen Zeit zahlen).

Du hast übrigens für jeden vollen (Zeit-)Monat der Beschäftigung Anspruch auf

Alternativ kannst Du Dich mit dem Arbeitgeber (schriftlich) auf eine frühere oder sofortige Beendigung einigen (Aufhebungsvertrag).

Die Kündigung formulierst Du "schlicht und einfach" mit: "Hiermit kündige ich fristgerecht zum 11.08.2014 das mit Ihnen geschlossene Arbeitsverhältnis." Die Kündigung solltest Du am besten persönlich abgeben (möglichst Empfang auf einer Kopie quittieren lassen) oder in den Firmenbriefkasten einwerfen (mit Zeuge).

Du hast übrigens für jeden vollen (Zeit-)Monat der Beschäftigung Anspruch auf 1/12 Deines Jahresurlaubsanspruchs (entweder in Freizeit oder ausbezahlt)!

Gab es denn schon eine Gehaltsüberweisung?

Es ist wahrscheinlich, dass du fristlos kündigen kannst, du solltest in diesem Fall darauf achten, dass sämtliche Arbeitszeit letzten Endes vergütet wird. Ist dem nicht so, musst du sie irgendwie nachfordern (z.B. schriftlich).

Familiengerd  26.07.2014, 17:30

@ Tripeleins :

Es ist wahrscheinlich, dass du fristlos kündigen kannst

Und mit welcher Begründung, aus welchem Grund, bitteschön?!?!?

KristiansFragen 
Beitragsersteller
 26.07.2014, 16:11

Nein die kommt zum 1. August bis dahin werde ich aufjedenfall warten, ich denke das sie denn dann nämlich einfach das Geld einziehen könnte/würde

Tripeleins  26.07.2014, 16:15
@KristiansFragen

Das klingt vernünftig. Du solltest am 1. August prüfen, ob das gezahlte Gehalt der geleisteten Arbeitszeit entspricht. Du solltest ebenfalls darauf achten, ob dir eine Gehaltsabrechnung ausgehändigt/zugestellt wird (dies wäre für dich von Vorteil).

Auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag hast du Anspruch auf das Gehalt.

KristiansFragen 
Beitragsersteller
 26.07.2014, 16:53
@Tripeleins

Und wie sähe da eine Kündigung aus ? Ich denke da an ein Schreiben mit Unterschrift oder ?

Tripeleins  26.07.2014, 17:03
@KristiansFragen

Die Kündigung kann auch mündlich verfolgen, denn der Arbeitsvertrag wurde ja (scheinbar) auch mündlich geschlossen. Die schriftliche Kündigung ist allerdings sicherer.

KristiansFragen 
Beitragsersteller
 26.07.2014, 17:08
@Tripeleins

Dank dir ! HW gibts in 23 Std.

Familiengerd  26.07.2014, 17:57
@Tripeleins

@ Tripeleins :

Die Kündigung kann auch mündlich verfolgen

Wie kommst Du denn auf den Blödsinn - leider muss ich das so hart formulieren!!!

Selbst verständlich muss auch bei einem mündlich geschlossenen Arbeitsverhältnis eine Kündigung zwingend schriftlich erfolgen!!!

BGB § 623 "Schriftform der Kündigung":

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Und da steht nichts von mündlichem oder schriftlichem Arbeitsvertrag!!!

wenn du keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, dann gibt es ja keinen Nachweis das du in der Firma überhaupt beschäftigt warst. Somit könntest du theoretisch fristlos kündigen.

Familiengerd  26.07.2014, 17:35

Diese Antwort ist - ich bitte um Entschuldigung - Schwachsinn!!

Man muss keinen Arbeitsvertrag unterschreiben, weil für diesen Vertrag keine Schriftform vorgeschrieben ist! Selbstverständlich gibt es einen Arbeitsvertrag, wenn nicht schriftlich, dann mündlich oder einfach faktisch durch den Arbeitsbeginn!

Und selbstverständlich muss man sich auch dann an die zumindest gesetzlichen Kündigungsfristen halten!

Du solltet Dich wenigstens minimal mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen auskennen, bevor Du solchen hanebüchenen Unsinn verzapfst!