Kündigungsfrist bei Edeka?
Darf ich auch zum 15. des Monats kündigen oder muss es der 30. sein?? Es gilt ja entweder Mitte oder Ende des Monats
6 Antworten
Die Kündigungsfristen sollten in deinem Arbeitsvertrag vereinbart sein.
Wenn dort nichts vermerkt ist, und auch kein Bezug zu einem Tarifvertrag besteht, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Abs.: 1 BGB, danach kannst du das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen.
Das können wir hier nicht pauschal beantworten, da Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag stehen. Wenn Du schon aus der Probezeit raus bist, ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit das Monatsende.
Was steht im Vertrag? Das gilt.
Vertrag hast Du ja, Edeka ist da sehr korrekt, so weit ichs von Freunden weiss.
Du hast doch einen Vertrag, lies ihn bitte, da steht alles rechtlich drin
Geh doch mal an deinen Schrank und hol den Ordner mit den Verträgen raus. Da guckst du in Edeka-Vertrag, da steht das drin.