Arbeitsvertrag Aushilfe Edeka?

5 Antworten

Wenn es kein befristeter Vertrag mit Ausschluss der ordentlichen Kündigung ist, dann stimmt das nicht.

Das kann man pauschal nicht sagen, wenn es ein befristeter Vertrag ist, dann wäre das so. Jedoch wird nicht immer ein befristeter Vertrag geschlossen.

Die Arbeitsverträge richten sich immer danach, welche Arbeitskräfte der Arbeitgeber für welche Arbeitszeiten benötigt. Alles ist Verhandlungssache.

Haha ja da musst du halt lesen was im Vertrag drin steht.

Eine grundsätzliche Pflicht bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag (der die Norm ist) besteht da nicht. Üblich ist bei manchen Firmen ein Probetag der einige Stunden dauert und unentgeltlich ist um deine Motivation und Eignung festzustellen. Ich selbst hatte zB. bei meinem letzten Arbeitgeber sogar eine Kündigungsfrist von 1 Woche und bin trotzdem einfach gegangen weil ich keinen Bock hatte. Gab zwar einen Eintrag in die Krankenversicherung aber Anspruch auf Schadenersatz hat die Firma rechtlich gesehen mMn nicht. Der Arbeitsmarkt ist im Idealfall ein freier Austausch Arbeit gegen Geld und wenn einer nicht mehr will dann ist das Ganze hinfällig.

Das steht wenn dan im vertrag