Jobverlust, Klinikaufenthalt - Wer zahlt in der Zeit?
Hallo liebe Community,
ich habe folgendes Problem. Ich bin psychisch krank , arbeite in einem kleinen Betrieb, der schon zwei vollstationäre Aufenthalte mit mir mitgemacht hat. Jetzt steht nach 3-4 Wochen Arbeit (war Jan bis März vollstationär) der nächste an. Um alle zu entlasten, werde ich mir mit Absprache meines Chefs kündigen lassen, damit wir alle möglichst effizient weiterarbeiten können. Denn ich fehle nun mal als Arbeitskraft und alle anderen leiden darunter. Nun meine Frage, die mir das Arbeitsamt nicht zufriedenstellend beantworten konnte:
Wenn ich mir jetzt zu Tag X kündigen lasse und direkt am nächsten Tag in den vollstationären Aufenthalt gehe (so ist es mit dem Chef abgesprochen), wer zahlt dann was die drei Monate des Aufenthaltes. Aus dem Arbeitsverhältnis bin ich raus, neue Arbeit noch nicht in Sicht, arbeitssuchend geschrieben, aber krankgeschrieben. Zahlt die Krankenkasse? Zahlt das Amt?
Bin sehr verzweifelt und hoffe auf Antworten.
Viele Grüße!
4 Antworten
Bitte kündige nicht. Dann zahlt die Krankenkasse kein Krankengeld. Wenn du Kündigst, dann nur mit Absprache deines Arztes, dass du wegen deiner Gesundheit nicht mehr arbeiten kannst. Ich weiß was ich sage ich habe eine psychische Krankheit und einen Schwerbehindertenausweis mit 50% und habe damals 3-Schicht gekündigt. Die Krankenkasse(AOK) hat sich ein halbes Jahr quer gestellt und gesagt wir zahlen kein Krankengeld. Erst nachdem ich mit unterstützen von meinen Eltern gesagt haben wir gehen vor Gericht haben sie gezahlt.
Gut zu hören, aber bevor du dich kündigen lässt oder etwas Unterschreibst was dich nachher in bedrändnis bringen könnte, sprich mit deinem Arzt darüber und sage ihm, dass du wegen Gesundheitlichen Gründen dort nicht mehr arbeiten kannst und frage ihn ob dies in Ordnung sei. Kommt vielleicht doof, aber du musst mich verstehen, denn wenn du kündigst bekommst du 3 Monate kein Arbeitslosengeld und auch kein Krankengeld. Außer es ist wegen deiner Gesundheit. Noch ein Tip falls du dich Beruflich weiterbilden willst ist das Berufsförderungswerk. Dort werden Umschulungen angeboten und so bin ich zu meinem Traumjob gekommen :). Falls du FH ode ABi hast kann ich dir die SRH-Kliniken mit Studium ans Herz legen. Wenn du Interesse hast einfach mal mit deinem Arzt darüber sprechen. In der Zeit bekommst du natürlich Übergangsgeld, was 60% deines ehmaligen Gehalts entspricht.
Um alle zu entlasten, werde ich mir mit Absprache meines Chefs kündigen lassen, damit wir alle möglichst effizient weiterarbeiten können.
Würde ich nicht. machen, es ist Sache des Arbeitgebers sich um Erstz zu kümmern und deswegen musst Du nicht kündigen oder Dich kündigen lassen.
Wenn der AG meint er muss Dir kündigen und er habe das Recht dazu, dann soll er das machen.
Wenn ich mir jetzt zu Tag X kündigen lasse und direkt am nächsten Tag in den vollstationären Aufenthalt gehe (so ist es mit dem Chef abgesprochen), wer zahlt dann was die drei Monate des Aufenthaltes. Aus dem Arbeitsverhältnis bin ich raus, neue Arbeit noch nicht in Sicht, arbeitssuchend geschrieben, aber krankgeschrieben. Zahlt die Krankenkasse? Zahlt das Amt?
Eine ganz verzwickte Situation die ich so nicht machen würde.
Ich schätze die Situation wie folgt ein:
Der Arbeitgeber kündigt Dir( mit Deinem Einverständnis), dann müsstest Du Dich arbeistlos/ arbeitsuchend melden.
Das Problem ist, Du kannst Dich nicht arbeistlos melden und gleichzeitig mit einer Krankschreibung ankommen, denn die Agentur für Arbeit wird schreiben, dass Du dem Arbeistmarkt niccht zur Verfügung stehst.
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Ich würde es so machen:
Du meldest Dich bei Deinem Arbeitgeber als weiterhin krank, beziehst weiterhin Krankengeld.
Sollte Dir der Arbeitgeber in der Zwischenzeit kündigen, dann soll er das machen, denn eine Krankheit schützt nicht vor einer Kündigung.
Du aber solltest in keinster Weise etwas unterschreiben, was die Mitwirkung an der Kündigung bestätigt; das würde später bei Beantragung von ALG eine Sperre nach sich ziehen, auch wenn Du jetzt noch mehrere Wochen Krankengeld bekommst.
Du darfst lediglich den Erhalt einer Kündigung bestätigen.
Bist Du gekündigt und gleichteitig im Krankengeldbezug, so wird die für die Dauer der Krankschreibung Krankengeld gezahlt; das aber nur maximal 78 Wochen.
Erst wenn abzusehen ist, wann Deine Krankschreibung endet, sollest Du Dir Unterlagen von der Agentur für Arbeit gebenlassen.
Am Tag nach der der letzten Krankschreibung( dann wenn Du wieder gesund bist). stellst Du Antrag auf ALG I.
MfG
Johnny
Muss denn Dein Arbeitgeber überhaupt noch zahlen, wenn Du schon länger krank bist? Bekommst Du nicht sowieso Krankengeld? Ich geh mal davon aus, dass Du immer wegen der gleichen Krankheit krank warst.
Du solltest erst alles genau abklären, wo Du Dein Geld herbekommst, bevor Du eine Kündigung annimmst.
Hallo,
für eine Antwort braucht man noch nähere Angaben:
Alter?
Ledig oder verheiratet?
Bruttoverdienst (auf ein Jahr hochgerechnet) unter 54.900 Euro?
Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Gruß
RHW
Hallo F33J4y, danke für deine schnelle Antwort. Selbst kündigen werde ich nicht, ich werde mir kündigen lassen. Einen Schwerbehindertenausweis mit 50% habe ich ebenfalls.