Kündigungsfrist als Minijobber im Edeka?

5 Antworten

Wenn es keine anderslautende vertraglich vereinbarte Kündigunsfrist gibt, gilt die gesetzliche Frist ( § 622 BGB ).

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Hast Du bis dato Urlaub genommen ? Ansonsten hättest Du nach BUrLG mindestens Anspruch auf 2 Wochen "bezahlten" Urlaub.

Red mit dem Filialleiter. Vielleicht lässt er Dich auch schon früher gehen. Du hast auf jeden Fall eine Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag stehen sollte.

Delilaaah 
Beitragsersteller
 21.12.2018, 12:43

ich hab keinen Arbeitsvertrag unterschrieben

Allexandra0809  21.12.2018, 12:46
@Delilaaah

Hast Du schon Urlaub genommen? Sonst kannst auch diesen am Schluss noch nehmen. Du hast dann die gesetzliche Kündigungsfrist: 4 Wochen zum 15. oder 1. eines Monats.

Familiengerd  21.12.2018, 14:16
@Allexandra0809
4 Wochen zum 15. oder 1. eines Monats

Um genau zu sein:

4 Wochen zum 15. oder (selbstverständlich) zum Ende eines Kalendermonats.

Für Minijobber gelten die gleichen Kündigungsfristen wie für Vollzeit Arbeiter. Hast du noch Probezeit ?

Delilaaah 
Beitragsersteller
 21.12.2018, 12:43

nein