Kündigungsfrist als Pka?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Laut § 622 BGB (bürgerliches Gesetzbuch) hat der Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats einzuhalten. Auch wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, ist nach §623 BGB bei einer Kündigung die Schriftform einzuhalten.

veraeva12  19.06.2010, 23:13

da wird dich aber jeder vom arbeitsgericht auslachen...

pipifax 
Beitragsersteller
 19.06.2010, 23:18

4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

Variante 1 (Tarifvertrag): Solltest du nach so etwas arbeiten dann zählt die Frist in dem jeweiligen Tarifvertrag.

Variante 2 (Ohne Tarifvertrag): Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Kündbar zum 15ten und zum ersten/letzten ( bin mir gerade unsicher) Kalendertag des Monats

wenn du keinen vertrag hast, kannst du gehen, wann du willst. da musst du auch nicht schriftlich kündigen.

sag doch einfach : "tschüss".

denk aber daran, dass du für deine zukunft ein gescheites zeugnis brauchst.

versuche es etwas diplomatischer !

bitmap  19.06.2010, 23:29

''wenn du keinen vertrag hast, kannst du gehen, wann du willst. da musst du auch nicht schriftlich kündigen.''

  • Das ist schlicht und ergreifend falsch.
veraeva12  20.06.2010, 01:23
@bitmap

dann gilt auch die mündliche kündigung.

nach 15 jahren hast du eine kündigungsfrist von drei monaten.

bitmap  20.06.2010, 01:50
@veraeva12

@veraeva12

Da gibts so einen berühmten Spruch von Dieter Nuhr, den solltest du vielleicht mal besser beachten.


Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. § 623 BGB


Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. § 622 Abs. 1 (und lies mal Absatz 2 genau durch. Da steht ''Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist ...'').

pipifax 
Beitragsersteller
 19.06.2010, 23:21

mündlicher Vertrag gilt genauso wie in schriftlicher Form