Kündigungsfrist als Pka?
Ich arbeite seit 15 Jahren (inkl. 3 Jahre Ausbildung) als Pka in der gleichen Apotheke. Ich habe keinen schriftlichen Arbeitsvertrag und es wurde nur Gehalt und Urlaubstage mündlich besprochen. Ich möchte gerne kündigen- wie lange beträgt meine Kündigungsfrist?
Vielen, vielen Dank für Eure Hilfe!!!!
4 Antworten
Laut § 622 BGB (bürgerliches Gesetzbuch) hat der Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats einzuhalten. Auch wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, ist nach §623 BGB bei einer Kündigung die Schriftform einzuhalten.
Warum?
4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
Variante 1 (Tarifvertrag): Solltest du nach so etwas arbeiten dann zählt die Frist in dem jeweiligen Tarifvertrag.
Variante 2 (Ohne Tarifvertrag): Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Kündbar zum 15ten und zum ersten/letzten ( bin mir gerade unsicher) Kalendertag des Monats
''bin mir gerade unsicher''
- Na dann will ich mal dafür sorgen, dass deine Unsicherheit aufhört. ;-)
wenn du keinen vertrag hast, kannst du gehen, wann du willst. da musst du auch nicht schriftlich kündigen.
sag doch einfach : "tschüss".
denk aber daran, dass du für deine zukunft ein gescheites zeugnis brauchst.
versuche es etwas diplomatischer !
''wenn du keinen vertrag hast, kannst du gehen, wann du willst. da musst du auch nicht schriftlich kündigen.''
- Das ist schlicht und ergreifend falsch.
dann gilt auch die mündliche kündigung.
nach 15 jahren hast du eine kündigungsfrist von drei monaten.
@veraeva12
Da gibts so einen berühmten Spruch von Dieter Nuhr, den solltest du vielleicht mal besser beachten.
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. § 623 BGB
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. § 622 Abs. 1 (und lies mal Absatz 2 genau durch. Da steht ''Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist ...'').
mündlicher Vertrag gilt genauso wie in schriftlicher Form
da wird dich aber jeder vom arbeitsgericht auslachen...