Kündigungsfrist bei wohnungstausch einhalten?
Hallo ich habe hier eine Mieterin die nur einen Wohnungstausch vornehmen möchte selbes Haus selber Vermieter ihre Wohnung wird ihr zu klein, habe ihr eine grössere gezeigt, wie verhält sich das mit der Kündigungsfrist muss die trotzdem eingehalten werden? Wer kennt sich aus und kann mir da helfen?
4 Antworten
Selber Vermieter und die Mieter möchten lediglich einen Wohnungstausch vornehmen?!
Warum sollten - wenn sich alle einig sind - irgendwelche Fristen einzuhalten
Ja unser Verwalter ist da etwas komisch und ich habe die Befürchtung das er sich auf den einen Mietvertrag bezieht um den neuen eben auszustellen.
Das hat nichts mit komisch zu tun, so ist die Rechtslage.
Rechtlich gesehen muß auch in so einem Fall die Kündigungsfrist eingehalten werden.
Aber was spricht, wenn sich Mieter und Vermieter einig sind, gegen eine Aufhebung des Vertrages über die kleine Wohnung und gleichzeitigen Abschluß eines Vertrages über die größere Wohnung?
Ich hatte ja nun gestern erst die besichtigung der grösseren Wohnung, bei uns ist ja nun Samstags kein chef mehr zu erreichen ich werde morgen das dem Verwalter erst mal vorlegen und schauen was er sagt, die grösser wohnung ist nun auch billiger als die bisherige da mal ein besitzerwechsel stattfand und eben die alten verträge nicht geändert wurden, somit sind jetzt die leeren Wohnungen billiger geworden. Ich wollte mich vorher mal kundig machen um Argumente für meinen chef zu haben.
Die Frage ist ja nun auch mit welchen Argumenten trage ich das meinem chef vor, ausser das die Wohnung zu klein ist damit er nicht auf eine Kündigungsfrist besteht.
Was bitte hat jetzt Dein Chef damit zu tun?
Das einzige was Du tun kannst ist den Vermieter höflich bitten dir die größere Wohnung zu vermieten und gleichzeitig auf die Kündigungsfrist für die kleinere zu verzichten.
Irgend welche Ansprüche hast Du aber nicht.
die grösser wohnung ist nun auch billiger als die bisherige da mal ein besitzerwechsel stattfand und eben die alten verträge nicht geändert wurden,
Das bedeutet aber nicht das man Dir die Wohnung zu der günstigen Miete wie bisher vermieten muß.
die kündigungsfrist bezieht sich auf die kündigung eines vertrages.
hierbei wird der vertrag idR mit beidseitigem verständnis verändert, somit entfällt die küdigungsfrist.
die kann im übrigen auch immer dann entfallen, wenn beide parteien sich einig sind, dass die kündigungsfrist vertragsunwirksam wird.
verträge können ja geändert werden^^
ich danke dir so ähnlich hatte ich es mir nämlich gedacht.
Ja unser Verwalter ist da etwas komisch und ich habe die Befürchtung das er sich auf den einen Mietvertrag bezieht um den neuen eben auszustellen. Oder bin ich da auf dem Holzweg