30 Jahre Wohnung gemietet...wie lange Kündigungsfrist?
Stimmt es dass ab 8 Jahren konstant nur 9 Monate Kündigungsfrist besteht? Oder geht es mehr....
Unsere Nachbarn wohnten fast 30 Jahr (miete) in deiner Wohnung, nun müssen sie in 3 Monaten raus weil das Haus verkauft ist.
11 Antworten
"Stimmt es dass ab 8 Jahren konstant nur 9 Monate Kündigungsfrist besteht? Oder geht es mehr...."
Richtig. Für den Vermieter wohlgemerkt. Siehe BGB § 573c Abs. 1
Oder mehr ist auch möglich. Wohnen Mieter und Vermieter in einem 2FH kann der Vermieter ohne Angabe eines Grundes dem Mieter kündigen. Dann mit einer um 3 Monate verlängerte Kündigungsfrist.
Was in diesem Fall 12 Monate bedeuten würde.
Soweit zur Frage Kündigungsfristen.
Hauskauf ist kein Kündigungsgrund. Der neue Eigentümer muß die bestehenden Mietverträge unverändert übernehmen.
BGB § 566 Kauf bricht nicht Miete
Kauf bricht nicht Miete, § 566 BGB...
Ansonsten gelten für den Vermieter neun Monate und für den Mieter drei Monate, wenn nichts anderes vereinbart ist. Der Vermieter muss aber einen entsprechenden Kündigungsgrund haben, Verkauf ist ausdrücklich KEINER...
Zum Schutz des Mieters gilt die längste ordentliche Kündigungsfrist von 9 Monaten. Für den Mieter selber nach allgemeinem Rechtsempfinden völlig unlogisch die gesetzliche Frist von nur 3 Monaten, wenn er seinerseits kündigt. Der kauf bricht nicht den bestehenden Mietvertrag und berechtigt den neuen Vermeiter nicht zur unbegründeten Kündigung. Er kann allerdings außerordentlich wegen Eigenbdearf unter einhaltung der langen Kündigungschutzfrist zu gunsten des Mieters von 9 Monaten kündigen. die Kündigung kann er aber erst dann rechtwirksam aussprechen, wenn der nach erfolgtem Kauf auch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist; nicht vorher!
Da ist er auch durch notariellen Kauf! Beides ändert nichts an der Tatsache, dass er bestimmte Rechte erst mit der Eintragung im Grundbuch wahrnehmen kann. Er könnte z.B. aufgrund des Zuschlagbeschlusses das erworbene Objet umittelbar im Anschluß an den Zuschlag wieder notariell veräußern. Eine Kündigung eines Mietverhältnisses oder z.B. einer Gebäudeversicherung ist aber erst nach Eintrag des Eigentumers im Grundbuch rechtlich zulässig! Da gibt es schon kleine aber feine Unterschiede!
Mieter: 3 Monate
Vermieter: 9 Monate
Nach § 573c BGB beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter mindestens drei Monate. Die Frist verlängert sich nach fünf und acht Jahren jeweils um drei Monate. Die maximale Frist für den Vermieter beträgt somit neun Monate.
Vertraglich können auch längere Fristen vereinbart werden.
Warum haben die Nachbarn eine Kündigung erhalten? Das muss der Vermieter aber sehr genau begründen. Und dann gibt es noch viele Gründe um zu widersprechen.
Wenn die Hauskäufer Eigenbedarf anmelden, wird das aber schwierig.
soooo schwierig ist das auch nicht - bei fast 30 Jahren Miete muss der Kä#fer schon bessere Argumente als nur Eigenbedarf haben!
9 Monate...
"...wenn der nach erfolgtem Kauf auch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist; nicht vorher!"
Wenn es eine Zwangsversteigerung ist, ist der Käufer per Zuschlag Eigentümer.