Renovierung bei Wohnungstausch Intern?

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Wenn es so im Mietvertrag steht, ja. Die Auszugsrenovierung hat nichts damit zu tun, ob du dich bei einem anderen Vermieter einmietest oder beim selben bleibst. Einzig und allein der Auszug aus der gemieteten Wohnung ist ausschlaggebend, denn schließlich geht es ja darum, dass diese wieder in einen vermietbaren Zustand versetzt werden muss (sei jetzt mal dahin gestellt, ob die mietvertragliche Regelung im Einzelfall wirksam ist).

Die Aussage des Hausmeisters ist quatsch. Vielleicht hat er sich aber auch nur falsch ausgedrückt.

anitari  31.03.2015, 12:12

Wenn es so im Mietvertrag steht, ja

Nicht alles was in Mietverträgen steht ist auch wirksam.

TreudoofeTomate  31.03.2015, 12:13
@anitari

Stimmt.

ich würde gern wissen ob ich bei einem Internen Wohnungstausch kleine gegen große Wohnung die Pflicht besteht, die alte Wohnung zu renovieren?

Verpflichtungen zu Schönheitsreparaturen ergeben sich immer aus dem Mietvertrag. Ob Du eine Wohnung des selben Vermieters beziehst oder die eines anderen ist hierbei völlig unerheblich.

Hier handelt es sich um zwei verschiedene Vertragsverhältnisse, die auch gesondert behandelt werden müssen.

 Bei Auszug in eine andere Wohnung vom anderen Vermieter, muss dieser ja Renovieren ( bitte verbessern falls ich mich irre )

Ja, Du irrst Dich!

Wie ist das nun wenn ich meine Wohnung beim gleichen Vermieter tausche, muss ich die dann wirklich renovieren?

Du musst renovieren, wenn dies wirksam im Vertrag vereinbart wurde und Schönheitsreparaturen notwendig sind.

Der Hausmeister ist nicht Dein Vertragspartner.

Was sagt der Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen, wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben wurde und in welchem Zustand sie bei Einzug war. Letzteres könnte auch im Übergabeprotokoll stehen.

Ob Du renovieren musst, hängt davon ab ob es eine wirksame Renovierungklausel gibt oder nicht.

Ob es der gleiche Vermieter ist, spielt keine Rolle, denn jede Wohnung hat für sich einen Mietvertrag.

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss eine Wohnung so abgegeben werden, wie sie bekommen wurde. War sie frisch renoviert, musst Du das auch. Weiteres dazu steht auch in Deinem Mietvertrag. Und 100000000 Seiten und Urteile finden sich im Internet.

ChristianLE  31.03.2015, 13:11

Das hast Du leider nicht richtig verstanden. Der Zustand bei Übergabe der Wohnung lässt keine Rückschlüsse auf notwendige Renovierungen bei Mietende zu (auch wenn sich das durch die neue BGH-Rechtsprechung zumindest in kleinen Teilen ändern kann).