Kündigungsfrist bei Leihfirmen

6 Antworten

er hat doch noch probezeit.....er soll in seinem vertrag gucken wie lange er dort die kündigungsfrist geregelt hat .....2 wochen ist es für gewöhnlich in der probezeit ......dann soll er einfach kündigen

Wenn Dein Lebensgefährte noch in der Probezeit ist, kann er das Arbeitsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma mit einer Frist von 2 Wochen zu einem beliebigen Datum kündigen.

Wenn einer der beiden Tarifverträge für die Zeitarbeit (iGZ oder BAP) anzuwenden ist gibt es während der Probezeit anfangs kürzere Fristen.

Nach der Probezeit gelten nach iGZ/BAP die gesetzlichen, ansonsten die im Vertrag vereinbarten oder gesetzlichen Fristen.

Zu beachten ist aber auch, dass es möglicherweise zwischen Zeitarbeitsfirma und Kundenfirma vertragliche Regelungen gibt, die ein solches Vorgehen (Kündigung des Arbeitnehmers bei der Zeitarbeitsfirma und nahtloser Übergang in ein festes Arbeitsverhältnis bei der Kundenfirma) ohne Zahlung eines Ablösungsbetrags durch die Kundenfirma ausschließen!

Das kommt darauf an, wie lang die Probezeit ist, die bei seiner Einstellung ausgemacht wurde. Denn während der Probezeit kann er jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, also nicht erst zum Monatsende oder zum 15. ! Ist die Probezeit schon rum, kann die Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende erfolgen. Darüber hinaus könnte auch ein Aufhebungsvertrag sofort gemacht werden, aber da wird sein Arbeitgeber natürlich nicht zustimmen!

Innerhalb der Probezeit kann er sofort ohne Frist und Angabe von Gründen kündigen, nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist normalerweise 2 Wochen. Es sollte aber alles im Arbeitsvertrag stehen wie die Fristen geregelt sind. Und eine Ablöse kann die Leiharbeitsfirma eh nicht fordern allenfalls eine Entschädigung wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Hält er die Frist ein können die gar nichts verlangen.

Familiengerd  21.08.2014, 17:35
Innerhalb der Probezeit kann er sofort ohne Frist und Angabe von Gründen kündigen, nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist normalerweise 2 Wochen.

Wie kommst Du denn zu diesen unsinnigen "Erkenntnissen"?

Ohne arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen gelten die gesetzlichen Fristen nach BGB § 622!

Die Fristen während der Probezeit weichen von den gesetzlichen Bestimmungen ab, wenn einer der beiden Tarifverträge für die Zeitarbeit (iGZ oder BAP) anzuwenden ist!

Eichbaum1963  22.08.2014, 10:56
@Familiengerd

Innerhalb der Probezeit kann er sofort ohne Frist und Angabe von Gründen kündigen,

In der Tat: dieses Märchen scheint unausrottbar zu sein... :(

nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist normalerweise 2 Wochen

Auch falsch, denn es sind mindestens 4 Wochen.

das findest du in seinem Arbeitsvertrag , da ist Abfindung und Kündigung ( Kündigungsfrist geregelt.

Familiengerd  21.08.2014, 17:47
das findest du in seinem Arbeitsvertrag

Wieso bist Du Dir da sicher?!?

Babymia  22.08.2014, 18:35
@Familiengerd

weil in einem Arbeitsvertrag auch Kündigungsfristen geregellt werden