Kündigung - Chef legt mir Steine in den Weg
Hallo liebe Leser,
ich habe nun gekündigt. Ich habe vor paar Tagen meine Kündigung eingereicht zum 31.12.2013. Das kam wohl beim Chef nicht so gut an...
Nun hat er versucht mir meine Kündigung schlecht zu machen und hat die Kündigungsfrist in Frage gestellt. Ich bin schon seit 7 Jahren im Unternehmen und er meinte, dass die Kündigungsfrist 2 Monate und zwar zum Monatsende sein muss. Ich sagte ihm,dies ist nur der Fall wenn der AG kündigt und nicht AN. Liege ich da falsch?
Dann habe ich den fehler gemacht und war einfach mal ehrlich und ihm mitgeteil, dass ich halt bis ca. mitte Dez. arbeite. Ich gehe in Dez. für ca. 2-4 Wochen in einer Tagesklink. Nix sehr ernstes aber könnte es durchaus werden.... Dem ist auch wirklich so! Ich werde eine Tagesklinik besuchen!!!
Er meinte, dass er diese nicht möchte usw. und fing wie oben beschrieben mir Steine in Weg zu legen. Ich meine, darf er mir diesen Aufenhalt verbieten oder kann er überhaupt irgendwas? Wir hatten immer ein gutes Verhältnis, ich meine klar - ich habe viele Umsatz für das Unternehmen gemacht...
Paar Tipps und Aufmunterungen wären echt toll. ICh glaube ihm geht es auch um die paar Urlaubstage die er wahscheinl. bezhalen müsste...
Danke schon mal
6 Antworten
er meinte, dass die Kündigungsfrist 2 Monate und zwar zum Monatsende sein muss<
Die vom Arbeitgeber angegebene Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende gilt bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber nach dem Bestehen des Arbeitsverhältnisses von fünf Jahren bis einschließlich sieben Jahren,es sei denn,es wurde im Arbeitsvertrag vereinbart,dass die längere Frist auch für die Kündigungen durch den Arbeitnehmer gelten soll.
Wenn das nicht vereinbart wurde,dann kann der Arbeitgeber dir wegen deiner Kündigung keine Steine in den Weg legen.
Diese von Deinem Chef angesagte Frist für Dich müßte vertraglich vereinbart sein. Ist sie es nicht dann gilt für Dich die gesetzliche frist von 4 Wochen zum Monatsende oder auch zum 15. d.M.
Für den Klinikaufenthalt wirst Du doch sicher eine ärztliche Einweisung bekommen. Da hat Dein Chef recht wenig Mitspracherecht.
Was mir auffällt, Du bist vermutlich über den Kündigungstermin hinweg krank und wirst also auch keine Entgeltfortzahlung bekommen.
Die verlängerte Kündigungsfrist von 2 Monaten gilt auch für dich. Das ist auch eigentlich ganz logisch, immerhin bist du durch lange Unternehmenszugehörigkeit "qualifiziert" und eine qualifizierte Person kann man nicht spontan ersetzen, da muss man demjenigen auch etwas mehr Zeit geben, die Lücke angemessen zu schließen.
Im schlimmsten Fall kann er dir eine Vertragsstrafe, dh er würde vielleicht die Hälfte von deinem letzten Lohn streichen o.Ä. weil deine Arbeitskraft andersweitig ersetzt werden muss, was ihm Kosten verursacht.
Ich versteh allerdings nicht, warum du direkt kündigst und nicht um eine1-2 monatiges "Aussetzen" gebeten hast.
Hab ich halt gerade woanders gegooglet das es für beide gilt
Ich habe eben beim statistischen Bundesamt in Berlin für Arbeitsrecht agerufen. Es gelten in der Tat die 4 Wochen zum 15ten oder ende des Monats. Sollte allterdings was anderes im Vertrag stehen, gilt dies nicht mehr. Im Vertrag steht, dass es sich nun um die Gsetzliche bla bla bla handelt.
Ich höre auf weil der Druck u.a. in der Firma groß wurde, man musste einfach funktionieren und Spass ist schon lange kein Thema mehr. Ausserdem habe ich ab 01.03.14 eine neue Anstellung und Termin für diesen Aufenhalt ist nicht einfach zu bekommen. Daher leider mitte Dezember. Er hatte mir total schlechtes Gewissen machen wollen...
Wenn dieser Klinikaufenthalt bereits vorher eingeplant war, kann er ja nicht mit einer vorangekündigten Krankheit kommen. Für solche langfristigen Klinikaufenthalte, wärst du sogar verpflichtet, diese dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen, damit er für Ersatz sorgen kann.
Da du aber sowieso bereits FRISTGEMÄSS gekündigt hat, kann er dir gar nichts. Für den Klinikaufenthalt erhältst du dann Lohnfortzahlung bis zum letzten Arbeitstag. Danach Krankengeld.
Die gesetzliche Regelung sieht zunächst vor, dass Du gemäß § 622 BGB als Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 4 Wochen hast. Schaust Du also auch hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Dennoch kann diese per Arbeitsvertrag im Einzelfall auch geändert werden. Was sagt denn Dein Arbeitsvertrag hierzu aus?
Aussage ist definitiv so nicht korrekt! Schaust Du § 622 Absatz 1 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html