Kündigung - Chef legt mir Steine in den Weg

6 Antworten

er meinte, dass die Kündigungsfrist 2 Monate und zwar zum Monatsende sein muss<

Die vom Arbeitgeber angegebene Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende gilt bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber nach dem Bestehen des Arbeitsverhältnisses von fünf Jahren bis einschließlich sieben Jahren,es sei denn,es wurde im Arbeitsvertrag vereinbart,dass die längere Frist auch für die Kündigungen durch den Arbeitnehmer gelten soll.

Wenn das nicht vereinbart wurde,dann kann der Arbeitgeber dir wegen deiner Kündigung keine Steine in den Weg legen.

Diese von Deinem Chef angesagte Frist für Dich müßte vertraglich vereinbart sein. Ist sie es nicht dann gilt für Dich die gesetzliche frist von 4 Wochen zum Monatsende oder auch zum 15. d.M.

Für den Klinikaufenthalt wirst Du doch sicher eine ärztliche Einweisung bekommen. Da hat Dein Chef recht wenig Mitspracherecht.

Was mir auffällt, Du bist vermutlich über den Kündigungstermin hinweg krank und wirst also auch keine Entgeltfortzahlung bekommen.

Die verlängerte Kündigungsfrist von 2 Monaten gilt auch für dich. Das ist auch eigentlich ganz logisch, immerhin bist du durch lange Unternehmenszugehörigkeit "qualifiziert" und eine qualifizierte Person kann man nicht spontan ersetzen, da muss man demjenigen auch etwas mehr Zeit geben, die Lücke angemessen zu schließen.

Im schlimmsten Fall kann er dir eine Vertragsstrafe, dh er würde vielleicht die Hälfte von deinem letzten Lohn streichen o.Ä. weil deine Arbeitskraft andersweitig ersetzt werden muss, was ihm Kosten verursacht.

Ich versteh allerdings nicht, warum du direkt kündigst und nicht um eine1-2 monatiges "Aussetzen" gebeten hast.

Xenturio 
Beitragsersteller
 14.11.2013, 16:36

Ich habe eben beim statistischen Bundesamt in Berlin für Arbeitsrecht agerufen. Es gelten in der Tat die 4 Wochen zum 15ten oder ende des Monats. Sollte allterdings was anderes im Vertrag stehen, gilt dies nicht mehr. Im Vertrag steht, dass es sich nun um die Gsetzliche bla bla bla handelt.

Ich höre auf weil der Druck u.a. in der Firma groß wurde, man musste einfach funktionieren und Spass ist schon lange kein Thema mehr. Ausserdem habe ich ab 01.03.14 eine neue Anstellung und Termin für diesen Aufenhalt ist nicht einfach zu bekommen. Daher leider mitte Dezember. Er hatte mir total schlechtes Gewissen machen wollen...

Wenn dieser Klinikaufenthalt bereits vorher eingeplant war, kann er ja nicht mit einer vorangekündigten Krankheit kommen. Für solche langfristigen Klinikaufenthalte, wärst du sogar verpflichtet, diese dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen, damit er für Ersatz sorgen kann.

Da du aber sowieso bereits FRISTGEMÄSS gekündigt hat, kann er dir gar nichts. Für den Klinikaufenthalt erhältst du dann Lohnfortzahlung bis zum letzten Arbeitstag. Danach Krankengeld.

Die gesetzliche Regelung sieht zunächst vor, dass Du gemäß § 622 BGB als Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 4 Wochen hast. Schaust Du also auch hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Dennoch kann diese per Arbeitsvertrag im Einzelfall auch geändert werden. Was sagt denn Dein Arbeitsvertrag hierzu aus?