Minijobber mit Vertrag erscheint nicht zur Arbeit
Ein Minijobber mit Vertrag erscheint nicht zur Arbeit und lässt ausrichten, dass er überhaupt nicht mehr kommen wird. Das ist Vertragsbruch. Soll ich nun fristlos schriftlich kündigen? Steht ihm ein Zeugnis zu?
2 Antworten
Der Minijobber handelt vertragswidrig, da er sich mit Unterschrift unter den Arbeitsvertrag verpflichtet hat bei Ihnen zu arbeiten.
Eine Kündigung ist nur schriftlich möglich! Das Arbeitsverhältnis besteht also unverändert fort.
Sie können den Arbeitnehmer abmahnen, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Tut er dies nicht könnten Sie theoretisch Schadensersatz fordern. Schadensersatz könnten Sie für Kosten die Ihnen entstanden sind, weil der Arbeitnehmer seinen Dienst nicht angetreten hat bzw. dafür dass Sie Ersatz suchen mussten. Allerdings: Wenn Sie den Arbeitnehmer abmahnen können Sie ihm wegen dieser Vertragsverletzung nicht kündigen.
Die andere Möglichkeit ist es den Arbeitnehmer gemäß §626 BGB fristlos zu kündigen. Sie können auch hier ebenfalls versuchen oben beschriebene Schadensersatzansprüche einzufordern.
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat der Arbeitnehmer nicht, was sollte da auch drinstehen, selbst wenn man es wohlwollend formuliert.
Peter Kleinsorge
Ich würde ihm schriftlich fristlos kündigen und ihm auch ein Zeugnis ausstellen.
Darüber hinaus könntest du ihn wegen Schadenersatz in Anspruch nehmen.