Kann ich als Gleichgestellter Arbeitnehmer, ohne Frist kündigen?
Bin als Berufskraftfahrer beschäftigt 40% schwerbrhindert und gleichgestellt.
Habe mit meinem Chef vereinbart mir eine neue Stelle zu suchen.
Soweit alles OK.
Jetzt soll ich meine Frist einhalten und zwar 3 Monate zum Quartalsende.
Das wäre lt. meinem Chef der 30.09.2021
Bin seit 11.01.2021 in der Firma.
3 Antworten
Was steht denn zur Kündigungsfrist im Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag?
Es wäre sehr ungewöhnlich, wenn Du keine Probezeit hättest in der das Arbeitsverhältnis mit verkürzter Kündigungsfrist beendet werden kann.
Für eine fristlose Kündigung brauchst Du einen "wichtigen" Grund. Dieser Grund müsste so schwerwiegend sein, dass man Dir nicht zumuten könnte, die vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten.
Dein GdB und die Gleichstellung würden bei einer Kündigung nur eine Rolle spielen, wenn der AG Dir nach Ablauf von sechs Monaten (erst dann greift das Kündigungsschutzgesetz) kündigen möchte aber nicht wenn Du selbst kündigen willst.
was steht im Arbeitsvertrag? gleichgestellt,
nach BGB - da ist die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzter.
Bin seit 11.01.2021 in der Firma.
was steht dort bzgl. Probezeit?? Kündigungsfrist beträgt 14 Tage!
Deine Kündigungsfrist hat mit der Gleichstellung nichts zu tun.