Kündigungsfrist 3 Monate auf Quartalsende, ist das erlaubt?
Hallo , hatte einen Arbeitsvertrag mit einer Kündigung von 3 Monaten jeweils zum Quartalsende unterschrieben. bin nun 1,5 Jahre dort, möchte mich aber anderweitig umschaun. Mit einer Kündigungsfrist von 3-6 Monaten(je nachdem in welchem Monat ich kündige) ist es in der momentanen Lage fast unmöglich einen neuen Job zu finden und ich möchte ungern schon vorab kündigen,nicht das ich später nichts finde und einige Wochen dann zuhause rumsitze. Intern kann ich auf keine Minderung der Kündigungsfrist hoffen. Und mich daneben benehmen um gekündigt zu werden will ich auch nicht. Viele hatten mich gefragt ob so eine Kündigungsfrist überhaupt erlaubt ist,daher stelle ich hier diese Frage. Danke.
4 Antworten
Das war früher im Angestelltenverhältnis die Regel. Durch die schöne neue Arbeitswelt ist das leider eingerissen. In erster Linie ist das ein Schutz für Arbeitnehmer. Such ruhig weiter nach einer neuen Beschäftigung. Wenn dich einer wegen deiner Qualifikation haben will, wird er warten. Wenn du dann etwas fest in Aussicht hast, kannst du immer noch mit deinem jetzigen Arb eitgeber einen Aufhebungsvertrag machen. Der ist ja an sich nichts schlimmes. Nur die Arbeitsagentur sieht den als Fehler des Arbeitnehmers an.
Kündigungsfristen sind im § 622 BGB geregelt. Allerdings besteht die Möglichkeit, einzelvertraglich oder durch Tarifvertrag höhere Kündigungsfristen zu vereinbaren. Dies ist bei Dir offensichtlich der Fall.
Rechtens ist eine solche höhere Kündigungsfrist, wenn sie für beide Seiten gilt. Eine einseitig höhere Kündigungsfrist, z.B. nur für den Arbeitnehmer, wäre nicht erlaubt da es den Arbeitnehmer einseitig benachteiligen würde.
Eine Möglichkeit, die Kündigungsfrist zu umgehen, wäre der Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Dazu kann der Arbeitgeber jedoch nicht gezwungen werden.
Die in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist ist zulässig, wenn der Arbeitgeber keine kürzere Kündigungsfrist hat.
Ich würde Ihnen nicht empfehlen ohne einen neuen Job zu kündigen. Es drohen Ihnen 3 Monate Sperre des Arbeitslosengeldes durch die Agentur für Arbeit.
Versuchen Sie es mal mit Initiativ-Bewerbungen bei Firmen, von denen Sie glauben dass diese Mitarbeiter Ihres Berufs beschäftigen können, so habe ich meine aktuelle Stelle gefunden und ich hatte keine Probleme dass der Arbeitgeber nicht auf mich warten konnte.
Peter Kleinsorge
Im Arbeitsvertrag können längere als die gesetzlichen Kündigungsfristen vereinbart werden.
Dabei darf die vom Arbeitnehmer einzuhaltende Kündigungsfrist nicht länger sein als die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber.