Wann soll ich meine Kündigung abgeben?
Ich möchte meinen Schülerjob im Supermarkt kündigen.
Da heute der 10. Nov. ist und ich eine 4 wöchige Frist einhalten muss, wird mein letzter Tag der 15. Dez. sein. Das bedeutet, dass meine Kündigung spätestens am 15.11. in den Händen des Chefs sein muss. So weit so gut.
Nun ist es aber so, dass der Chef ausschließlich die Frühschicht übernimmt (5-13 Uhr). Ich übernehme hauptsächlich die Spätschicht (18-22). Meine Kündigung möchte (und muss?) ich gerne persönlich abgeben, allerdings arbeiten wir nie zur gleichen Zeit.
Soll ich einfach außerhalb meiner Arbeitszeit im Laden vorbei kommen um das Gespräch zu suchen und mein Schreiben abzugeben? Da ich selbst zur Schule gehe könnte ich das höchstes um 7 Uhr morgens machen. Da der Laden aber um 7 öffnet, ist es oft sehr hektisch und der Chef sehr beschäftigt.
Die zweite Möglichkeit wäre, dass ich einfach anrufe und meine Situation erkläre und mein Kündigungsschreiben dann bei einer anderen Marktleitung abgebe. (Hauptsache es landet vor dem 15. beim Chef)
Welchen weg soll ich gehen?
Lieben Gruß, HSLT
2 Antworten
(Hauptsache es landet vor dem 15. beim Chef)
Du hast eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats. Dein AG muss Deine Kündigung zum 15. Dezember spätestens am 17. November erhalten.Du hast eine Kündigungsfrist von vier Wochen und das sind 28 Tage.
Selbstverständlich kannst Du die Kündigung persönlich auch außerhalb Deiner Arbeitszeit abgeben. Wenn Dein AG für Dich nicht erreichbar ist, kannst Du sie auch einem Vorgesetzten geben. Lass Dir den Empfang des Schreibens auf einer Kopie bestätigen.
Also reicht die Übergabe Deiner Kündigung bis zum Samstag den 14.11. - dort hast Du schulfrei. Und wenn der Markleiter dann nicht anwesend ist, muss Du das Schreiben seiner Vertretung übergeben.
.... der Chef ausschließlich die Frühschicht übernimmt ( 5-13 Uhr)
Oder Du musst den Supermarkt vor Ladenöffnung aufsuchen - nachdem Dein Chef ja bereits auch vorher seinen Dienst antritt.