Kündigung Zeitungsaustragen?
Ich habe diesen Monat angefangen Zeitungen auszutragen(weiss nicht wie man es richtig schreibt) doch ich habe ein viel zu großes Gebiet und zu wenig Zeit was ich wenn die Schule wieder anfängt nicht mehr schaffen kann. Aus diesem Grund, würde ich gerne kündigen aber weiss nicht wie also ob ich eine e-mail schreiben soll ,ein brief,telefonisch oder persönlich kündigen muss. Mir ist das mit der Kündigungsfrist bekannt und werde daher dann auch noch nächsten Monat noch austragen... Wäre nett falls ihr mir helfen könnt :)
Lg mangostar
4 Antworten
Hallo mangostar :-)
Du musst auf jeden Fall schriftlich kündigen. Das gilt in allen Fälllen, egal ob Handyverträge, Mietverträge oder eben Arbeitsverträge.
Schreib einfach einen Satz: Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum... Datum...
Das reicht schon, mehr brauchst du nicht. Unterschrift drunter und fertig. Ich würde das SChreiben dann entweder persönlich, oder per Einschreiben dort hin schicken, damit es dann auch wirklich ankommt. Lass dir eine Kopie der Kündigung vom Arbeitgeber unterschreiben, nur für alle Fälle :-)
Liebe Grüße hasenhaeschen
Ja, die Eltern müssen auch mit Unterschreiben
Ja, die Eltern müssen auch mit Unterschreiben
Hi,
Kündigung immer schriftlich am besten per Einwurfeinschreiben, nachfolgender Text sollte richtig ergänzt ausreichen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine mit Ihnen am (Datum des Vertrages einsetzen) geschlossenes Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Termin.
Um schriftliche Bestätigung die Kündigung wird umgehend gebeten.
Unterschriften von Dir und einem Elternteil
Kündigungsfrist ist in der Regel, wenn nichts anderes vereinbart, 4 Wochen zum Monatsende, von daher solltest Du das Schreiben am besten Heute noch abschicken, damit es bis zum 1.8. beim Verlag ist.
Wenn das Gebiet zu groß ist und Du noch unter 15 Jahren bist könntest Du natürlich auch nach 2 Stunden Austragezeit auf stur schalten und Deinen Chef anrufen und den die Reste abholen lassen, da Du laut Jugendschutzgesetz bis zum vollendeten 15 Lebensjahr nur 2 Stunden am Stück arbeiten darfst, dann kommt mit Sicherheit die Kündigung vom Verlag ganz alleine. ;)
Erst mal wie alt bist du. Ist das während der woche oder am wochenende deine arbeit. Wieviele exemplare hast du. Musst du noch werbematerial.in die zeitung einlegen. Hast du eine karre, regenjacke, taschenlampe erhalten.
Weil bis auf bezirksgröße mit der du nicht zurecht kommst kann ich nichts rauslesen.
Du bist schüler? Also sitzt den ganzen tag. Wie währe es denn damit die beine schneller bewegen. Ich bin 40jahre alt und gehe auch zeitungen austragen ich habe 700exemplare 6,5km straße rechts zustellen gleiche strecke links zurück und bin in 3.5 stunden ferig aber bestimmt nicht vom trödeln. Und du willst als schüler sagen das du nicht mal 3 - 4 stunden zeit hast ???
Verstehe ich nicht
ich muss 310 exemplare austeilen teilweise auch werbematerial habe keine karre,regenjacke,etc. erhalten da sie keine mehr haben und ich muss zwei versch. Bezirke austeilen die ca. 500 m voneinander entfernt sind und ich muss nunmal nicht die ganze Zeit geradeaus laufen sondern auch mal abbiegen.Und da ich immer Mittwochs austeilen muss und um 14:30 erst anfangen kann wegen Schule und bis um 18:00 fertig sein muss.
Dann verstehe ich dich noch weniger vieleicht solltest du dir mal überlegen warum deine eltern dich für dein taschengeld arbeiten lassen
Oder meinst du deine eltern machen auch nichts was denen nicht gefällt damit geld in die kasse kommt vom nichts tun und nur auf dem hintern sitzen hat noch keiner geld verdient
Ich versteh die Frage garnicht.
Früher als wir das gemacht haben kam die Zeitung frühs, wir kamen dann vom feiern wieder und dann wir haben die weggeschmissen oder verbuddelt und fertig ist. :D
Oder du suchst dir einen dummen, der dir hilft und nicht bezahlt werden will :p
Jo das mit dem wegwerfen ist mittlerweile so eine sache. Die verlage haben sich rechtlich abgesichert und wenn du erwischt wirst bist du auch noch schadensersatz pflichtig also lieber erlich sein und sagen das der wind heute zu stark bläßt oder es bei drei tröpchen regen es zu nass ist :)) Die eltern haben sich bestimmt sich was dabei gedacht das kind auch mal für sein taschengeld arbeiten lassen.
Müssen die Eltern auch unterschreiben also falls man minderjährig ist.