Zeitungsaustragen , Trotz Vertrag einfach nicht mehr austragen? was geschieht

11 Antworten

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Du kannst fristgemäß kündigen. Ein Vertrag der dich einseitig belastet (ein Jahr bindet) ist nichtig.

Wenn du allerdings einfach nicht mehr austrägst, machst du dich schadensersatzpflichtig.

Bist du denn volljährig? Sonst ist es sowieso fraglich, ob du einen gültigen Vertrag hast.

Ein bestehender Vertrag muss sowohl vom Arbeitgeber wie auch vom Arbeitnehmer eingehalten werden.

Schau in deinen Arbeitsvertrag,ob eine Kündigungsmöglichkeit vorgesehen ist. Denn befristete Verträge sind nur dann kündbar,wenn dieses ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wird.Ansonsten endet das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der vereinbarten Zeit.

Sollte keine Kündigungsmöglichkeit vorgesehen sein,dann musst du den Vertrag bis zum letzten Tag erfüllen oder dich in einem Gespräch mit dem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag mit kurzfristiger Beendigung einigen.Aber ohne Zustimmung des Arbeitgebers geht es nicht.

Einfach nicht mehr austragen bringt dir nichts außer Ärger,da unter Umständen eine Schadenersatzforderung auf dich zukommen kann.

Geh zum Chef und rede mit ihm, wenn er ablehnt wirst du aber durch müssen. Es gibt da einige Klauseln die im Vertrag für dich unschön enden können.

Wollte selbst aus so einem Vertrag mal vorzeitig raus, weil ich gesundheitlich Probleme hatte und das Ganze mit unter 1 Euro die Stunde mehr einer Ausbeute glich. Als ich dann wegen einsetzenden Fieber bei Schnee und Eis die Tour nicht schafte, hab ich den Chef extra angerufen. Ich kam zwar raus, aber musste auf den Lohn verzichten. Wenn du nicht austrägst, musst du die Kosten der Zeitungen tragen, dass wurde mir auch sehr eindringlich unter die Nase gerieben, das ich normal die Kosten zu tragen hätte.

Du wirst, wenn du nicht mehr austrägst eh auffallen. Irgendeiner beschwert sich dann und wenn das raus kommt gibt es ärger. Hab selbst mal mitbekommen wie ein Zusteller seine Zeitungen einfach entsorgte. Den sah man nicht lange, einige Zeitungsverläge rufen dann die Leute an und fragen ob Zeitungen ankamen. Wenn bei 10-20 angerufenen Kunden dann kein einziger sie bekam, hast du das Problem dich zu rechtfertigen.

Vielleicht könnt ihr zu einer einvernehmlichen Auflösung des Vertrages kommen. Aber bei bestehendem Vertrag den Vereinbarungen nicht mehr nachzukommen,würde ich dir nicht empfehlen. Damit machst du dich strafbar und kannst belangt werden. Wünsch dir einen schönen Sonntag

Ein Arbeitsvertrag, der für 1 Jahr geschlossen wurde, kann meist mit einer Kündigungsfrist auch vorher gekündigt werden. Genauso würde ich es machen, schreib einfach eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Bis dahin musst du natürlich weiter austragen, denn die Zeitung muss auch die Chance haben, einen Ersatz zu finden und einzustellen.

Einfach nicht mehr austragen kann ich dir nicht empfehlen.