Kündigung wiksam, wenn Hinweistext wegen Arbeitsamt fehlt?

4 Antworten

Die Wirksamkeit der Kündigung hängt einzig und allein davon ab, dass sie

a) schriftlich erfolgt und

b) dem zu Kündigenden zugeht.

Sind beide Voraussetzungen erfüllt, ist die Kündigung wirksam.

 

Wenn der Hinweis auf die Meldepflicht beim Arbeitsamt fehlt, setzt sich der ehemalige Arbeitgeber höchstens der Gefahr von Regressforderungen durch den gekündigten Arbeitnehmer aus, wenn dieser aufgrund verspäteter Meldung - weil er über die Meldepflicht vom Arbeitgeber nicht belehrt worden ist - Leistungseinbußen beim Arbeitsamt hinnehmen muss (z.B. eine Zeitlang für den Bezug von ALG gesperrt wird usw.). Die Wirksamkeit der Kündigung wird dadurch aber überhaupt nicht berührt.

Seehase  17.05.2011, 22:06

Deine Ausführungen zu a. und b. und deine Schlußfolgerungen daraus sind nicht richtig.

blackleather  17.05.2011, 22:17
@Seehase

Ja, und wie wäre es mit einer Begründung für deine Behauptung?

Seehase  17.05.2011, 22:40
@blackleather

Ach, vielleicht kommst du selbst drauf! Wann z.B. ist eine Kündigung von vornherein sozial nicht gerechtfertigt? Wenn du im Arbeitsrecht fit bist kommt es jetzt wie aus der Pistole geschossen aus dir heraus.

blackleather  17.05.2011, 22:47
@Seehase

Hier geht es aber nicht um soziale Rechtfertigung, sondern um Wirksamkeit! Und wenn du im Arbeitsrecht fit bist, wirst du mir ja wohl hoffentlich zustimmen, dass eine Kündigung selbst dann Wirksamkeit entfalten kann, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist, aber nicht angefochten wird. Wenn das nicht so wäre, bräuchte man nämlich keine Kündigungsschutzprozesse.

Der Arbeitgeber hat zwar eine Fürsorgepflicht und muss dich darauf hinweisen, dass du dich arbeitslos melden musst. Eine Kündigung wird dadurch aber nicht hinfällig.

Das solltre zum Allgemeinwissen gehören, und ist eigentlich auch nicht Aufgabe des Unternehmens euch auf eure sozialen Rechte hinzuweisen.

Ob eine Kündigung wirksam ist entscheidet letztendlich das Arbeitsgericht im Kündigungsschutzprozeß. Ich verstehe nicht was der Hinweis auf die Arbeitsagentur hier bewirken soll.

blackleather  17.05.2011, 22:19

Und was sagst du in Bezug auf Kündigungen, gegen die überhaupt kein Kündigungsschutzprozess angestrengt wird?

Seehase  17.05.2011, 22:38
@blackleather

Da kann man dann nichts machen. Einige scheuen sich weil sie nicht wissen wie es geht, andere können sich keinen Anwalt leisten weil sie kein Gewerkschaftsmitglied sind, dann gibt es diejenigen die in einen anderen Job wechseln und die denen es scheinbar egal ist evtl. auch weil sie u.a. gemobbt wurden und sie nur noch Ruhe haben wollen, und es gibt AN die nicht daran denken dass es einen Vergleich geben könnte oder die Kündigung für unwirksam erklärt werden könnte. Da gibt es eine ganze Palette von Gründen!

blackleather  17.05.2011, 22:44
@Seehase

Du gehst also davon aus, dass eine Kündigung, gegen die kein Kündigungsschutzprozess angestrengt wird, wirksam ist?

nein, natürlich nicht

Kasperle18 
Beitragsersteller
 17.05.2011, 21:52

? Was meinst Du? Nicht wirksam? Und wieso nicht? Kannst Du es auch begründen?

Danke!