Kündigung wegen Unfreundlichkeit: Wie kann man sich dagegen wehren?

6 Antworten

Ohne Abmahnung dürfte eine Kündigung unwirksam sein, außer du bist noch in der Probezeit. Suche dir einen Rechtsbeistand!

Also das es so etwas noch gibt - ich wünschte, das wüprden mal mehrere AG so machen.

PoisonIvy  23.05.2011, 15:13

Es ist halt echt nicht jeder für den Verkäufer-Beruf geeignet, da lohnt es sich schon genauer hinzusehen.

saymen88 
Beitragsersteller
 26.05.2011, 10:33
@PoisonIvy

Ich finde es echt schon unverschämt, was du hier von dir gibst. Eine gelangweilte Hausfrau hat sich beschwert und sich wichtig gemacht. Und du findest das toll....

Geh zum Anwalt.

Entweder gilt für deine Firma das Kündigungsschutzgesetz, dann kannst du danach möglicherweise Kündigungsschutz begehren, oder es gilt nicht, dann hast du auch keinen Kündigungsschutz, sondern dein Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag mit dir beenden, wann er will und muss dafür nicht mal einen Grund angeben.

Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht, wenn in dem Betrieb deines Arbeitgebers nur 10 oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt sind (§ 23 Abs. 1 Satz 3 KündSchG).

Ansonsten könnte höchstens noch tarifvertraglicher Kündigungsschutz bestehen, aber dazu müsstest du mal mitteilen, ob du oder dein Arbeitgeber überhaupt tarifvertraglich gebunden seid.

ravage  23.05.2011, 15:14

Nicht zu vergessen das Dich Dein Arbeitgeber innerhalb der Probezeit problemlos ohne Angabe von Gründen kündigen darf. Wenn dieser aber sogar dokumentiert, dass Du wohl unfreundlich warst (woher weiß der Betreiber das?), kannst Du eigentlich dankbar sein das man ehrlich zu Dir ist und Du somit weißt, wass Du besser machen kannst.

saymen88 
Beitragsersteller
 26.05.2011, 10:38
@ravage

Nun, es gibt bestimmt Kunden und zwar zahlreiche, die bestätigen würden oder können, dass ich nicht unfreundlich bin, aber die werden sich jetzt nicht bei meinem Arbeitgeber melden.

Ich den ke das die einen beweis haben soltten man kann nicht ohne eine ernsten grund gekündigt werden es sei denn die haben leute die das persöhnlich bestätigen ich würde die persöhnlich um eine antwort bitten die müssen wenn sie sie ohne einen guten grund feuern ein bußgeld zahlen falls sie erfolg haben wüde ich ihnen vorschlagen den stand einfach umzustellen und einen positiven eindruck machen ich würde die arbeitsgeber auf jeden fall zurede stellen

saymen88 
Beitragsersteller
 26.05.2011, 10:37

man bekommt nicht mal den Namen der Kundin. Soweit ich nun weiß, hat man als Aushilfskraft nicht die Möglichkeit einer Kündigung zu widersprechen, zumindest von keinem Erfolg gekrönt.

blackleather  23.05.2011, 16:02

Auf welcher rechtlichen Grundlage und an wen sollte die Arbeitgeberfirma ein Bußgeld zu zahlen haben?

Omega1  24.05.2011, 18:05
@blackleather

kein buß geld aber sie müssen mindestens einige minate noch geld bekommen