1und1 Vertrag kündigen Probleme.....
Mein Vertrag wurde verlängert ist das REchsmäßig? Der Vertrag wurde onrdnugsgemäß Schrifltich gekündigt lese es heute zufällt durch und der Email stande folgendes
jetzt mein Vertrag wieder verlängert ?
Kann ich nichts gegen tun?
Sie haben Ihren 1&1 Vertrag zur Kündigung zum 30. November 2014 vorgemerkt. Wir verlieren Sie nur ungern als Kunde und bedauern Ihren Entschluss sehr.
Bitte beachten Sie: Um Missbrauch vorzubeugen und Ihre Kündigung zum gewünschten Termin umsetzen zu können, ist ein Anruf innerhalb der nächsten 14 Tage bei unserem Kundenservice erforderlich.
4 Antworten
Anscheinend ist die Kündigung eher nicht schriftlich gewesen, sondern über deinen Account auf der Homepage von 1und1, vielleicht auch per Mail.
Dies gilt als vorgemerkte Kündigung und ist nicht einer Kündigung gleichzusetzen.
Ja du hättest anrufen müssen und die Kündigung bestätigen. Die bequasseln dich zwar dann am Telefon zwecks Vertragsverlängerung, aber wenn du klipp und klar Nein gesagt hättest wäre der Vertrag gekündigt. Jetzt hast du ihn wieder 12 Monate an der Backe.
Sofern Du nicht angerufen hast, ist dein Vertrag wohl verlängert worden. Es sei denn, Du hast schriftlich per Einschreiben mit Rückschein gekündigt und kannst es nachweisen.
Wenns nur per Mail oder übers Portal war, dann hättest Du, wie gefordert, zurückrufen müssen.
ALs normaler Brief oder per Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein?
Einschreiben mit Rückschein ist eine denkbar schlechte Empfehlung...
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/einschreiben-mit-rueckschein.html
Nö, eine denkbar gute... Grundsätzlich habe ich einen Zeugen der den Inhalt meines Einschreibens kennt.
Zum anderen sind Unternehmen während den Lieferzeiten der Post anwesend, selbst wenn sie aus irgend einem Grund nicht anwesend sein sollen, dann kann ich immer noch auf anderem Weg kündigen. Ich kündige ja nicht auf den letzten Tag genau... Vorab geht bei mir ne Kündigung sowieso immer noch zusätzlich vorab per Fax raus.
mache nächste Mal alles schriftlich per Einschreiben, dann kann so ein blödsinn wie Rückruf nicht gefordert werden! So ist das leider rechtens, wenn Du nicht angerufen hast!
Nein der Verrag wurde sehr früh schon versendet !
nein wurde per email + per post versendet