Kündigung Mietkautionsversicherung. Originalbürgschaft?
Hallo zusammen,
ich habe für eine Wohnung eine Mietkautionsversicherung abgeschlossen. Diese habe ich gekündigt, woraufhin die Versicherung mir mitteilte, dass sie mich erst nach Rückgabe der Originalbürgschaft aus dem Vertrag lassen. Diese Originalbürgschaft werde ich aber nicht mehr kriegen. Der Hausverwalter ist nämlich untergetaucht und mit ihm sämtliche Unterlagen des Hauses bzw. der Mieter! Ist es überhaupt rechtens eine Kündigung an einem Stück Papier festzumachen? Immerhin kann sowas immer irgendwie verschwinden. Ich will aus diesem Vertrag raus, da ich nicht mehr in dieser Wohnung lebe und keine Lust habe für nichts jedes Jahr zu zahlen. Danke für eure Hilfe!
3 Antworten
Ist es überhaupt rechtens eine Kündigung an einem Stück Papier festzumachen?
Solange die Urkunde nicht zurückgereicht wurde, bleibt die Versicherung in der Haftung bei einer evtl. Inanspruchnahme durch den Berechtigten.
Sie können nun gegenüber der Versicherung eidesstattlich erklären, dass Ihr Mietverhältnis ordnungsgemäß beendet wurde, der Vermieter "abgetaucht" und die Bürgschaftsurkunde verloren gegangen ist. Sie erklären gegenüber der Versicherung, dass Sie diese hinsichtlich einer später evtl. wider Erwarten erfolgenden Inanspruchnahme aus der Bürgschaft freistellen.
Fügen Sie vorsorglich das Kündigungsschreiben an den Vermieter zum Nachweis der ordnungsgemäß erfolgten Kündigung bei.
Wer hat denn die Wohnungsabnahme mit Ihnen gemeinsam durchgeführt und wem haben Sie die Schlüssel gegen Quittung übergeben?
Hi, ich arbeite in einer Bank und dementsprechend auch mit einer Versicherung, die Mietkautionsbürgschaften erstellt. Ja, es ist rechtens, das daran fest zu machen, denn die Urkunde berechtigt den Vermieter dazu, an die Versicherung ranzutreten und eine Forderung geltend zu machen. Denn dafür bürgt ja die Versicherung. Deswegen ist das Orginal auch immer unbedingt aufzubewahren. Aber schildere das Problem mal deiner Versicherung, die müssen da ja eine Lösung finden. Ich hatte das Problem mit einem meiner Kunden auch schon mal, allerdings hat der Vermieter die Urkunde verschusselt und das auch schriftlich bestätigt. Welche Versicherung ist das denn?
Man könnte die Urkunde durch ein Aufgebotsverfahren für kraftlos erklären lassen, § 433ff FamFG.