Kündigung unter Privatleuten?
Meine minderjährige 15 jährige Tochter hat eine vertragliche Reitbeteiligung seit Januar diesen Jahres. Die Besitzerin des Pferdes sieht in meiner Tochter eine billige Putzkraft zum Ausmisten der Ställe und Pflege ihrer Pferde. Seit Januar konnte meine Tochter nur einmal bis jetzt reiten. Die Besitzerin erklärte auf unsere Anfrage warum unsere Tochter nicht reiten darf, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Pferd und unserer Tochter noch nicht hergestellt sei. Unsere Tochter ist 4 - 6 mal wöchendlich im Stall. Dort darf Sie maximal wie oben schon geschrieben die Pferde Putzen, ausmisten und füttern. Wenn unsere Tochter mal etwas anderes vor hat, wie sich mit Freundinnen Treffen oder für die Schule lernen muß, droht die Pferdebesitzerin jedes mal mit Kündigung, da sie ja kein Interesse für die Pferde aufbringe. Vor zwei Monaten wollte sie den Vertrag ebenso kündigen, da ich angeblich die laufende Reitgebühr nicht bezahlt hätte. Es stellte sich allerdings raus, das die Pferdebesitzerin Ihre Kontoauszüge nicht kontrolliert hatte. Heute, hier in Bayern sind noch Ferien hatte sich unsere Tochter mit einer Freundin verabredet. Die Pferdebesitzerin hatte für das nichterscheinen unserer Tochter keinerlei Verständnis. Die Tage für das Erscheinen meiner Tochter sind lt. Vertrag frei wählbar. Lt. Vertrag ist das Pferd auch mindestends 5 x pro Woche zu bewegen oder zu reiten. Wie soll ich mich auf die erneute Kündigung per Telefon verhalten. Unter diesen Umständen wie oben geschildert bin ich nicht gewillt den Vertrag aufrecht zu erhalten. Da eine 2 Monatige Kündigungsfrist vereinbart ist, wollte ich fragen ob dies eine einvernehmliche beiderseitige Kündigung ist bei welcher ich die Kündigungsfrist nicht einhalten muß.
3 Antworten
Ein Aufhebungsvertrag, also einen Einvernehmliche "Kündigung" ist immer möglich, wenn beide Seiten zustimmen. Allerdings würde ich an deiner Stelle die Kündigung nicht aussprechen, da du wenn du allein kündigst dich an die Kündigungsfristen halten must.
Schick deine Tochter nicht mehr hin und wenn der Rückruf mit der Kündigungsdrohung kommt, dann schlage einen Auflösungsvertrag vor. Bereite Ihn in zweifacher Ausfertigung vor, Fahr hin, setz das Tagesdatum ein, lass ihn von der Besitzerin Unterschreiben, fertig.
Ansonsten wird Sie auf die 2 Monatige Kündigung pochen um noch Geld aus dir herauszuholen, auch wenn deine Tochter die Reitbeteiligung nicht nutzt.
Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam (auch unter Privatleuten).
Wenn ihr in beiderseitigem Einvernehmen vorzeitig "kündigt", nennt sich das Aufhebungsvertrag. Auch dieser sollte in Schriftform vorliegen... ansonsten steht nachher Aussage gegen Aussage.
Die 15.jährige Tochter konnte gar keinen rechtlich gültigen Vertrag schließen. Wenn die Eltern den Vertrag nicht geschlossen haben, existiert also gar kein Vertrag. Und es bedarf auch keiner Kündigung.
Haben die Eltern den Vertrag geschlossen, ist nur eine SCHRIFTLICHE Kündigung möglich.
Hier sieht es tatsächlich so aus, dass eure Tochter als billige (kostenlose) Hilfskraft missbraucht wird.
Wenn beide Parteien sich einig sind, gibt es ja kein Problem
Den Vertrag haben wir als Erziehungsberechtigte abgeschlossen. Das dieser einer schriftlichen Kündigung bedarf ist mir klar. Wenn allerdings die Besitzerin des Pferdes uns eine Kündigung schreibt und ich ebenfalls eine Kündigung schreibe gleicht dies einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung im gegenseitigem Einvernehmen?