Kündigung unter Privatleuten?

3 Antworten

Ein Aufhebungsvertrag, also einen Einvernehmliche "Kündigung" ist immer möglich, wenn beide Seiten zustimmen. Allerdings würde ich an deiner Stelle die Kündigung nicht aussprechen, da du  wenn du allein kündigst dich an die Kündigungsfristen halten must.

Schick deine Tochter nicht mehr hin und wenn der Rückruf mit der Kündigungsdrohung kommt, dann schlage einen Auflösungsvertrag vor. Bereite Ihn in zweifacher Ausfertigung vor, Fahr hin, setz das Tagesdatum ein, lass ihn von der Besitzerin Unterschreiben, fertig. 

Ansonsten wird Sie auf die 2 Monatige Kündigung pochen um noch Geld aus dir herauszuholen, auch wenn deine Tochter die Reitbeteiligung nicht nutzt.

Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam (auch unter Privatleuten).

Wenn ihr in beiderseitigem Einvernehmen vorzeitig "kündigt", nennt sich das Aufhebungsvertrag. Auch dieser sollte in Schriftform vorliegen... ansonsten steht nachher Aussage gegen Aussage.

Die 15.jährige Tochter konnte gar keinen rechtlich gültigen Vertrag schließen. Wenn die Eltern den Vertrag nicht geschlossen haben, existiert also gar kein Vertrag. Und es bedarf auch keiner Kündigung.

Haben die Eltern den Vertrag geschlossen, ist nur eine SCHRIFTLICHE Kündigung möglich.

Hier sieht es tatsächlich so aus, dass eure Tochter als billige (kostenlose) Hilfskraft missbraucht wird.

Saskia0000 
Beitragsersteller
 29.03.2016, 21:08

Den Vertrag haben wir als Erziehungsberechtigte abgeschlossen. Das dieser einer schriftlichen Kündigung bedarf ist mir klar. Wenn allerdings die Besitzerin des Pferdes uns eine Kündigung schreibt und ich ebenfalls eine Kündigung schreibe gleicht dies einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung im gegenseitigem Einvernehmen?

DerHans  29.03.2016, 21:54
@Saskia0000

Wenn beide Parteien sich einig sind, gibt es ja kein Problem