Kündigung erhalten. Einfach weiter zur Arbeit gehen?

Trande  05.05.2020, 16:34

Kündigung nach mehreren Abmahnungen, Probezeitkündigung? Kündigung mit Grund oder ohne?

snoozye897 
Beitragsersteller
 05.05.2020, 16:40

aus betrieblichen Gründen

10 Antworten

Es ist wichtig zu wissen welche Art der Kündigung das ist, bei einer fristlosen Kündigung muss man natürlich die Rechtmäßigkeit des Grundes prüfen.

Eine ordentliche Kündigung ist meiner Meinung nach nicht wirksam, da keine der Fristen eingehalten wurde. Diese beträgt mindestens 2 Wochen und nicht nur 3 Kalendertage. Steht im BGB § 622 Abs. 2.

So nun gibt es zwei Möglichkeiten, entweder die Kündigung ist unwirksam, somit läuft das Arbeitsverhältnis normal weiter, denn wenn eine Kündigung für nichtig erklärt wird heißt es, dass das Arbeitsverhältnis nie beendet wurde! Also theoretisch kann der AN und der AG diese auch einfach ignorieren und weitermachen, als wäre nie etwas gewesen.

Die andere Möglichkeit wäre, dass die Kündigung wirksam ist, aber sie sind ja einfach weiter arbeiten gegangen. Da wird es schon interessanter, denn sie haben gearbeitet und dafür einen Lohn erhalten, damit kann man davon ausgehen, dass ein Arbeitsverhältnis besteht, und dieses wäre dann auch noch unbefristet und ohne Probezeit, denn diese Dinge müssen in einem schriftlichen Arbeitsvertrag beschrieben werden!

Ich würde ihnen raten die Gewerkschaft zu informieren, und dort mit einem Arbeitsrechtler zu reden, einfach weitermachen als wäre nichts gewesen kann sehr schnell, sehr unangenehm werden!

Trande  05.05.2020, 16:57

Eine ordentliche, betriebsbedingte Kündigung kann wirksam sein, die Frist ist eingehalten, aber die Hintergründe hätte ein Jurist prüfen müssen, nun ist die Anfechtungsfrist von 3 Wochen jedoch abgelaufen, damit ist die Kündigung rechtskräftig. Dann ist die 2. Möglichkeit relevant

Trande  05.05.2020, 16:52

Na, da dachte ich die Kündigung wurde nicht richtig ausgestellt, aber vom 28.02. bis zum 31.03. sind ja 2 Wochen! Kurz editiert.

Ich kenne es bei Gebäudereinigern, dass die Arbeitgeber darauf achten, ob jemand nach dem letzten Arbeitstag stempelt und damit unwiderlegbar seine Arbeitszeit dokumentiert. Würde er das tun, hätte er ein Anrecht auf eine Festanstellung, wurde mir von verschiedenen Arbeitgebern erklärt.

In Deinem Fall scheint mir ein gültiger Vertrag zustande gekommen zu sein, weil er Deine Arbeitskraft akzeptiert und entlohnt. Er müsste Dir mindestens verbieten, für ihn zu arbeiten und das sinnvollerweise auch dokumentiert haben, wenn er Dich nicht mehr beschäftigen will.

Wie hier bereits geschrieben solltest du dich idealerweise kurz rechtlich beraten lassen. Oder du arbeitest einfach weiter und wartest was passiert.

Die Kündigung ist im Zweifel nicht gegenstandslos. Die Kündigung wird das Arbeitsverhältnis beendet haben. In jedem Fall besteht eine Chance (aus Arbeitgebersichtrisiko), dass ein neues Arbeitsverhältnis entstanden ist. Vereinfacht gesagt musst du mit Wissen und Wollen des Arbeitgebers weitergearbeitet haben. Der Arbeitgeber hat dann dieses Angebot angenommen.Wenn das Gehalt tatsächlich gezahlt wurde, kannst du hiervon eigentlich ausgehen. Die Konditionen des neuen Arbeitsvertrages wiederum ergeben sich aus dem alten Arbeitsvertrag. Auch hiervon ist im Zweifel auszugehen. Alles weitere hängt erst einmal davon ab, was für ein Arbeitsverhältnis zuvor bestand. War es befristet? War es unbefristet? Wie lange hatte das Arbeitsverhältnis gedauert?

Eigentlich würde ich erst einmal weiter arbeiten und schauen was passiert. Zu einem Anwalt kannst du dann immer noch.

Ihr seid in meinen Augen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen, bin aber kein Jurist.

Du hast deine Arbeitskraft angeboten, und der AG hat die Arbeitskraft angenommen und auch entlohnt. Damit ist nach BGB ein rechtsgültiges Arbeitsverhältnis entstanden.

Aber wie gesagt, ist nur meine rechtlich Auffassung

snoozye897 
Beitragsersteller
 05.05.2020, 16:38

So war ja auch der Plan. Aber ohne Arbeitsvertrag, das der alter ja gekündigt wurde, hänge ich in der Luft. Er kann mein Gehalt nach Belieben reduzieren, weil ich ja nix unterschrieben habe..

Familiengerd  05.05.2020, 16:45
@snoozye897

Nein!

Du kannst davon ausgehen, dass die bisherigen Vertragsbedingungen weiterhin gelten; denn an Deinem April-Entgelt z.B. scheint sich ja auch nichts gegenüber dem März-Entgelt geändert zu haben, wenn du von "wurde für April ganz normal bezahlt (mit Abrechnung, Überweisung usw.)" sprichst.

Lass dich mal von einem Rechtsanwalt beraten und frage in deiner Personalabteilung nach, sofern es überhaupt eine solche Stabsstelle bei euch gibt, die sich so bezeichnen darf...
Das klingt sehr merkwürdig. Entweder liegt ein Missverständnis vor oder dein Brötchengeber versinkt gerade im Chaos.
Hast du keine Kollegen, die fragen wann du deinen letzten Tag hast? Einen Wachschutz der dich passieren lassen muss? Elektronische Zugangskontrollen, die nur per gültigen Mitarbeiterausweis betätigt werden können?
Und überhaupt: Wieso ignorierst du die Kündigung und gehst freiwillig zu einem Arbeitgeber, der dich offenbar nicht mehr haben will?
Klingt alles sehr merkwürdig und nicht plausibel...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung