Lkw und Trampen
Hi,
ist es den LKW - Fahrern erlaubt weitere Personen mitzunehmen (in Deutschland aber auch im Ausland)
kann man da Trampen? Wie sieht es dann mit der Versicherung aus, falls was passiert?
natürlich für den Fahrer als auch den trampenden?
Was sagt der Chef dazu?
5 Antworten
Ich glaube ich werde hier mit meinen Ich Beispielen bald ausgelacht, jedoch kann ich damit real Antworten. In den 90ern und Anfang 2000 war es noch etwas anders, da sah mein Freund ( damaliger Chef ) über sowas noch hinweg. Ich fuhr von Salzgitter nach FFM runter und an einer Tanke lief ein Pole umher. Nicht er, sondern ich redete ihn an, und er suchte eine Mitfahrt nach FFM. Ich nahm ihn mit, mußte aber nach 1 Std meine 9 Std Pause einlegen, und am Morgen gab er mir außerhalb der Autobahn mein Frühstück aus, wobei ich ihn während der Fahrt meine Brotzeit angeboten hatte. Er hatte mich als Angler sogar nach Polend eingeladen ( leider Adresse verloren ) Es war eine schöne positive Erfahrung.
Negativ = Nimmt ein Fahrer seine Ehefrau, Kind oder Anthalter mit, sollte es sich im Klaren darüber sein, das diese leider nicht versichert sind. Erlaubt es der Chef, ist es ein Zuckerwürfel für den Fahrer, jedoch bleibt das Problem bei einem Unfall bestehen. Es gibt Firmen die es nicht mal erlauben, das die eigene Ehefrau bzw Tochter ( soweit sie nicht extra versichert ist ) im Fahrerhaus sitzen dürfen, und an der Pforte aussteigen müssen. Hatte Stahl laden müssen, und meine kleine Tochter hätte von 14 bis 20 Uhr im Pförtnerhaus warten müssen. Die gute alte Zeit ist für Tramper schon lange verschwunden.
Gruß Wolf
Die Zeit des Trampen ist vorbei. Viele haben auch Angst, das sie an den falschen geraten können, ist ja auch vollkommen richtig so. Ich bin nach dem Fall der innerdeutschen Grenze viel getrampt. Ich bin in der DDR geboren und dort aufgewachsen, hab 1990 einfach meinen Seesack gepackt, mich an die Autobahn gestellt und einfach den Daumen in den Wind, egal wohin, ich wollte das "andere" Deutschland sehen. Ich wurde meistens von Lkw Fahrern mitgenommen, hab viel gesehen, viel gelernt und auch viel gelacht. Das hat dann auch meinen späteren Berufswunsch geprägt, ich wurde Lkw Fahrer. Heute wird man meist nur von verlodderten Menschen angesprochen, manche auf eine Art und Weise, die zu wünschen übrig lassen. Das letzte mal, als ich Tramper mitgenommen hab ist etwa 4 Jahre her, 2 Holländer ( ja ich weis, es ist verboten, weil nur 2 Sitze), war aber super lustig....
es gibt wohl einzelne (wenige) firmen, die ihren fahrern verbieten anhalter mitzunehmen. andererseits wissen die chefs aber auch, dass ein fahrer, der sich während der fahrt unterhalten kann, weniger schnell einschläft, weshalb die meisten nichts dagegen haben. im falle eines unfalls gilt wie überall das verschuldensprinzip: wer einen schaden verursacht, der haftet für die kosten, weshalb zumindest in deutschland ALLE kraftfahrzeuge haftpflichtversichert sein müssen.
http://www.gutefrage.net/frage/gibt-es-mitfahrgelegenheiten-bei-speditionen#answer18434705
Manche Chefs sind nicht begeistert, manche verbieten es gänzlich.
Versicherungstechnisch immer ein Problem.
Bei Fahrten mit Gefahrgut: Betriebsfremder Beifahrer absolut verboten. Betriebszugehöriger nur mit Schutzausrüstung nach ADR.
das lässt sich absolut NICHT verallgemeinern: in vielen firmen gibt es gar keine regelung\ arbeitsrechtliche vereinbarung darüber, ICH habe aber die erfahrung gemacht, dass es in vielen firmen gar nicht ungern gesehen wird, wenn anhalter mitgenommen werden: immerhin sieht eine zweite person im führerhaus von ferne für kontrollbeamte nach "zweimannbesatzung" aus, womit lenk-und ruhezeiten besser eingehalten werden können, als im einmannbetrieb. versicherungstechnisch ist nach meiner kenntnis die mitnahme betriebsfremder personen kein problem- es sei denn, das wäre vertraglich ausgeschlossen, was dann aber der AG seinen fahrern mit sicherheit ausdrücklich erklärt.