Kohl Forderungsmanagement
Ich habe gestern einen Brief von oben genannter Firma, die im Auftrag von Kabel Deutschland handelt, erhalten.
Sie schreiben, dass ich bis zum 02.04.2013 einen 4 stelligen Betrag überweisen soll.
Ich habe letztes Jahr meinen Kabel Vertrag gekündigt, da ich von Leipzig nach Halle gezogen bin und die Dienste von KabelDeutschland an meiner Adresse nicht verfügbar sind.
Ich habe ordnungsgemäß meinen neuen Mietvertrag in kompletter Auslage und meinen umgeänderten Personalausweis, mit der neuen Adresse, vorder- und rückseitig, postalisch zugesandt.
Mir wurde am Telefon von einer KabelDeutschland Mitarbeiterin gesagt, dass die Unterschrift auf meinem Mietvertrag gefehlt hätte und daher die Kündigung nicht geltend ist.
Ich bat sie in den Unterlagen nachzuschauen und sie hat meinen Mietvertrag, mit Unterschrift und Personalausweis, gefunden.
Sie sagte mir, dass meine ganze Post an meine alte Adresse geschickt wurde, d.h. alle Mahnungen und Rechnungen, die gar nicht zutreffend waren, da ich ja verzogen bin. Außerdem soll ich die Geräte (Receiver, Internet-Router) nicht zurückgeschickt haben, was ich gar nicht wusste, dass ich dazu verpflichtet bin, da ich ja nie einen Brief von KD erhalten habe.
Jetzte habe ich mich an das Kohl Forderungsmanagement gewendet und die, übrigens unglaublich unhöfliche, Mitarbeiterin sagte mir, dass ich in dem Fall nichts machen kann und sie einen Vermerk mache, wenn ich der Zahlung nicht nachkomme und eine Zwangsvollstreckung anfordern würde.
Kann mir jemand weiterhelfen? Würde ich Recht bekommen oder muss ich mich darauf einstellen, einen Anwalt einschalten zu müssen?
8 Antworten
Vollstreckung geht nur mit Titel
Die Mitarbeiterin war nur ein weisungsgebundener Call Agent ;-))
Ich würde an Deiner Stelle nicht mehr anrufen
Geh wie unten empfohlen vor - Die Konsuktation eines RAs ist nur dann nötig wenn die Gegenseite die Klagebegründung auf den Tisch legen sollte
Formulierungsvorschlag nach Erhalt des kommenden Kohl Briefes :
.....Sehr geehrtes Inkasso Team, ich weise die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht vollumfänglich zurück und setze Sie in Kenntnis das es keine offene Forderung seitens Ihres Auftraggebers gegen mich gibt Weitere Briefe Ihres hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung meinerseits führen Mit der Weitergabe meiner daten gem BDSG sowie mit der telefonischen Kontaktaufnahme bin ich nicht einverstanden......
Schläft nach 2 bis 3 nervenden Bittbriefen ein
Danke für die Bewertung - wenn Kohl sich wieder meldet kannst Du ja noch mal posten
AG Dieburg Entscheidungsdatum: 20.07.2012 Aktenzeichen: 20 C 646/12 Leitsatz Die Geltendmachung von sog. Inkassokosten im Wege des Schadensersatzes verstößt regelmäßig gegen die Schadensminderungspflicht.
(Auszüge) Nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichts Dieburg sind Inkassokosten in aller Regel wegen eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gem. § 254 BGB nicht zu erstatten. Anwaltskosten sind bei der Prüfung, ob ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorliegt, nicht zu berücksichtigen. Rechtsanwälte sind anders als Inkassounternehmen Organe der Rechtspflege. Das RVG kann deshalb zur Rechtfertigung von Inkassokosten nicht herangezogen werden. Es handelt sich hierbei um ein Sondergesetz, das nur für Rechtsanwälte anwendbar ist und diese als Teil der Rechtsordnung privilegiert.Inkassobüros prüfen die einzutreibenden Forderungen nicht. Hierzu besteht weder ein Wille der Auftraggeber noch eine Verpflichtung der Inkassounternehmen. Mangels juristischer Ausbildung fehlte es an der Fähigkeit der Inkassounternehmen und der Erlaubnis, da die Rechtsberatung den Rechtsanwälten per Gesetz vorbehalten ist.Dies ergibt sich auch aus einem qualitativen Unterschied. Der Anwalt hat die geltend zu machenden Ansprüche selbst zu prüfen und die Mandanten auf rechtlich unbegründete Forderungen hinzuweisen. Er haftet für seine Rechtsberatung, auf die sich der Mandant deshalb verlassen kann. Macht er bewusst unrechtmäßige Forderungen geltend, macht er sich neben dem Auftraggeber strafbar. Damit besteht auch für den Schuldner bis zu einem gewissen Grad eine Gewissheit der Rechtmäßigkeit der gegen ihn geltend gemachten Forderung.
Inkassobüros prüfen die einzutreibenden Forderungen nicht. Hierzu besteht weder ein Wille der Auftraggeber noch eine Verpflichtung der Inkassounternehmen. Mangels juristischer Ausbildung fehlte es an der Fähigkeit der Inkassounternehmen und der Erlaubnis, da die Rechtsberatung den Rechtsanwälten per Gesetz vorbehalten ist.
Die Kompetenz des von der Klägerin eingeschalteten Inkassounternehmens erhöht sich auch nicht durch ein eigenes Call-Center, in dem besonders geschulte Mitarbeiter vor allem telefonisch versuchen, gemeinsam mit den Versicherungsnehmern eine Möglichkeit der Regulierung der Angelegenheit zu erreichen.Es ist überhaupt nicht ersichtlich, dass Inkassounternehmen überhaupt eine für die Schuldner befriedigende Lösung finden wollen. Schließlich werden sie von den Gläubigern bezahlt und haben den Auftrag, möglichst viel Geld von den Schuldnern einzutreiben. Mangels Prüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung wären sie auch gar nicht in der Lage Belange der Schuldner zu berücksichtigen. Selbst wenn die Schuldner die Forderung mangels finanzieller Mittel nicht begleichen können, werden deren Belange nicht berücksichtigt, sondern die Kosten weiter in die Höhe getrieben, indem kostenpflichtige Ratenzahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden, ohne Rücksicht darauf, dass Zinsen die Forderung weiter erhöhen, und der Schuldner auch bei Zahlungen die Forderung nie wird vollständig tilgen können. 23 Die von den Inkassounternehmen „besonders geschulten Mitarbeiter" haben die Aufgabe ihre durch die Schulungen erworbenen Kenntnisse zugunsten des Inkassounternehmens einzusetzen. Erfolge werden nicht dadurch erzielt, dass die Schuldner von der Rechtmäßigkeit der Forderung überzeugt werden, sondern weil sie durch ständige Wiederholungen der „Nachteile" bei Nichtzahlung Ängste schüren und Schuldner zur Zahlungen bewegen, auch wenn die behaupteten Forderungen nicht berechtigt sind. 24 Dabei werden die Methoden immer aggressiver. 25 Im vorliegenden Fall liegt die Schadenserhöhung durch die Einschaltung des Inkassobüros geradezu auf der Hand.
Schick den ganzen Krempel zurück, am besten so, dass Du einen ordentlichen Nachweis hast. Pack am besten im Beisein eines neutralen Zeugen (nicht Familie) und schick es als versichertes Paket.
Mit dem Inkasso selbst würde ich mich nicht herumärgern. Gib die Unterlagen einem Anwalt, wenn Du dafür kein Geld hast, kannst Du bei jedem Amtsgericht nachfragen, wie Du Dich verhalten sollst. Jedes Amtsgericht hat eine Rechtsantragstelle, die denjenigen hilft, die wenig Geld haben. Zudem kann man auch Antrag auf Prozeßkostenhilfe stellen, sollte es so weit kommen.
Wenn Du schon einen Mahnbescheid bekommen hast - Widerspruch einlegen. Bitte unbedingt die Rückseite des Mahnbescheid lesen, dort steht genau wie lange Du Zeit hast und an wen das zu schicken ist!!!! Aufpassen!!
Viel Erfolg Kirsan
Hallo Leute, also Kohl arbeitet klassisch im grauen Markt. Wichtig ist: 1. Gerät, z.B. von UnityMedia (soweit noch nicht geschehen) versichert an UnityMedia zurück senden 2. Anspruch ablehnen 3. Dem ggf. eingehenden Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen. Anwalt braucht es normal nicht - oft schreibt der Geschäftsführer als Anwalt auch ein oder zweimal - erst wenn das Mahngericht eine Begründung des Widerspruchs will macht es ggf. Sinn. Die ganzen Briefe zwischendrin einfach aufheben, Reaktion ist grds. aber nicht notwendig. Wer will kann sich draus einen Spaß machen und (ohne Beleidigung!) antworten. ACHTUNG! Kohl macht sich grds. nicht strafbar, insofern macht eine Anzeige regelmäßig keinen Sinn. Grüße CVM
Geräte an Kabel Deutschland (versichert und belegbar) zurückschicken und den Widerspruch gegenüber dem Inkassobüro schriftlich erklären.
Dann abwarten ob ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, diesem ist auch zu widersprechen. Sollte dann wirklich eine Klageschrift zugehen solltest du einen Rechtsanwalt einschalten zwecks Klageerwiderung.
Danke für die Antwort, hat mich erstmal ein bisschen beruhigt und mir weitergeholfen =)
Warte den Mahnbescheid ab und lege Widerspruch ein, dann würde ich mir einen Anwalt nehmen.
Vielen Dank, hat mir sehr geholfen!