Kündigung in der Probezeit, weil die Stelle gestrichen wurde, was kann man machen?

3 Antworten

Das ist natuerlich Unsinn. 

Waehrend der ersten 6 Monate eines Arbeitsverhaeltnisses besteht noch kein Kuendigungsschutz. Das heisst, der Arbeitgeber kann dann kuendigen, ohne dies gegenueber irgend jemanden begruenden zu muessen. Erst nach den ersten 6 Monaten tritt bei entsprechender Betriebsgroesse (mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter) der Kuendigungsschutz und eine ordentliche Kuendigung kann dann nur bei Vorliegen berechtigter Gruende erfolgen.

Mit einer Probezeit hat das alles rein gar nichts zu tun. Es gilt voellig unabhaengig davon, ob eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht bzw. ob sich der Arbeitnehmer noch innerhalb einer vereinbarten Probezeit befindet oder nicht. Eine vereinbarte Probezeit wirkt sich lediglich auf die Kuendigungsfrist aus (sofern arbeits- oder ggf. tarifvertraglich nichts anderes vereinbart wurde).

tevan100 
Beitragsersteller
 05.06.2017, 09:55

Das ist schon mal was -->

Den Grund einer Probezeitkündigung kann man daher im Regelfall nur dann erfolgreich anfechten, wenn man als Arbeitnehmer den Nachweis führen kann, dass die Kündigungsgründe sittenwidrig (vgl. § 138 BGB) sind oder gegen Treu und Glauben (vgl. § 242 BGB) verstoßen.

Damit kann man arbeiten :)

In der Probezeit kannst du jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Meist ist dann auch noch die Kündigungsfrist auf 14 Tage begrenzt.

In der Probezeit muss er keinen Grund nennen und kann sich jederzeit kündigen.