Wann muss der Chef das bestehen der Probezeit verkünden?
Hallo zusammen,
gibt es eine gesetzliche Regelung, wann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Bescheid geben muss ob die Probezeit bestanden ist oder nicht? Oder ist das eher Freundlichkeit, wenn der Arbeitgeber einem frühzeitig Bescheid gibt ob die Probezeit bestanden ist oder nicht?
6 Antworten
Ich habe davon noch nie gehört. Er hat ja bis zum letzten Tag der Probezeit Zeit, zu entscheiden, ob er dich weiter bei sich behält oder nicht. Daher darf es eigentlich keine Regelung geben, die beschließt, dass er dir z.B. 2 Wochen eher bescheid gibt. Das ergäbe für mich keinen Sinn.
Das sollte sich also alles auf Kulanzbasis befinden.
gar nicht. die probezeit endet automatisch. im arbeitsvertrag ist ja geregelt, wie lange die probezeit dauert. mit ablauf der probezeit bist du dann fest angestellt.
Der AG muss gar nichts sagen. Wenn er Dir vorher Bescheid gibt, dass Du auch nach der Probezeit weiter arbeiten kannst, ist das Entgegenkommen und keine Pflicht.
Hier wird es erklärt. https://www.staufenbiel.de/ratgeber-service/arbeitsrecht/probezeit/kuendigung.html
Bei Auszubildenden kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (natürlich von beiden Seiten.) Berufsbildungsgesetz § 22
Er muss es nicht, aber es wäre natürlich sehr nett. Wenn er nichts sagt, gilt die Probezeit stillschweigend als überstanden. MfG