Kündigung Einzelhandel an Filiale oder Zentrale
Hallo, ich schreibe momentan meine Kündigung für meine aushilfsstelle im Einzelhandel. Die Frage ist an wen soll ich diese adressieren? An die Zentrale oder an meine Filiale? Die Kündigung würde ich meiner Chefin persönlich übergeben, also macht Filiale schon eher Sinn oder :)?
3 Antworten
An die Adresse, welche im Arbeitsvertrag steht. So bsit du auf der sicheren Seite
Wenn da wirklich 1 Monat steht, würd ichs vorsichtshalber auch vorher abgeben. Die gesetzliche Kündigungsfrist liegt zwar bei 28 Tagen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats (Gesetz schlägt Vertrag), aber so ersparst du dir im Notfall eine Menge Stress.
Sollte es doch "zu spät" für die Kündigung vor Ende März sein: Der entsprechende Paragraph: §622 (1)
Ein Monat ist nicht dasselbe wie 4 Wochen!
Macht Sinn Dankeschön, weißt du zufällig wie man es mit dem letzten Arbeitstag handhabt. Ich muss zum Monatsende hin kündigen und die Frist beträgt einen Monat. Sagen wir ich gebe heute mein kündigungsschreiben ab, schreibe ich dann "fristgerecht zum 1.05" , "fristgerecht zum 31.04"? Danke schonmal :)
Das wird keine Rolle spielen, da die beides kapieren werden. Wie es formal korrekt ist, weiß ich leider nicht, aber ich hab immer den letzten eines Monats genommen, in deinem Fall der 30.04. (der April hat nur 30 Tage ;))
Die Kündigung solltest du an die Stelle richten, die in deinem Arbeitsvertrag steht.
Schicke die Kündigung entweder rechtzeitig per Einwurfeinschreiben (nicht Übergabe-Einschreiben) oder gib sie persönlich ab und lass dir den Empfang quittieren.
An die Filiale
Oke, danke nochmals :D Hatte noch in den März geschaut, deswegen die 31 :) Letzte Frage wäre Kündigungsfrist ein Monat(28tage) zum Monatsende hin, heißt ich müsste die Kündigung spätestens am 2.04 abgeben? (Möchte es erst meiner Chefin überreichen, aber die ist nie anzutreffen :D)