ist diese kündigung zu harsch?
Ich arbeite als persönliche assistentin für menschen mit behinderung.
Ist diese Kündigung verwerflich? kann ich dadurch probleme bekommen? es ist eine privatperson,
ich habe momentan kein Kopf wieder mit ihr zu reden denn das hat mich unendlich viel gekostet und bin momentan komplett fertig weil ein familienmitglied verstorben ist.
10 Antworten
Verwerflich ist die Kündigung sicherlich nicht, ob sie zu harsch ist, hängt von den Vorfällen ab.
Aber wenn Du Deine Kündigung schriftlich begründest, geht Du immer das Risiko ein, etwas falsch zu machen.
Besser schreibst Du: Hiermit kündige ich fristgemäss zum...
Mit freundlichen Grüßen
Dann bist Du nicht angreifbar. Die Gründe für Deine Kündigung ist der Person ja sicherlich bekannt, auch ohne daß Du sie nochmal extra erwähnst.
Aber wenn Du Deine Kündigung schriftlich begründest, geht Du immer das Risiko ein, etwas falsch zu machen.
Das spielt - bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer - überhaupt keine Rolle.
Das ist keine Kündigung, sondern ein Haufen Bullshit. Sowas schreibt niemand, der ernstgenommen werden will.
So macht man das nicht. Du schreibst nur, hiermit kündige ich fristgerecht zum... Das reicht. Du mußt nichts erklären. Du kannst aber mal mit Deinem Vorgesetzten sprechen, ob Du an anderer Stelle eingesetzt werden kannst und nicht kündigen musst. Ist sie denn die Frau, mit der Du einen Arbeitsvertrag hast?
Man kündigt nicht so, man kündigt trocken und ohne Rechtfertigungen, den Rest kann man mündlich nachholen. Rechtfertigungen macht man nur rein, wenn es sein muss, aber du möchtest doch sowieso in der normalen Frist bleiben.
Und ob das per Mail funktioniert, selbst als Startpunkt der Frist, das geht glaube ich auch nicht.
Einen Arbeitsvertrag kannst du nicht per Mail kündigen. Du musst das Schreiben ausdrucken und unterschreiben.