Kündigung durch Fitnessstudio wegen Beitragsrückstand?
Hallo,
darf mich ein Fitnesstudio aufgrund Beitragsrückstände kündigen? In den AGB´s finde ich dazu nicht spezielles.
Das Studio wollte drei Monate in einem Betrag abziehen, mein Konto war zu diesem Zeitpunkt aber nicht gedeckt und ich kann erst im nächsten Monat zahlen. Droht mir eine Kündigung? es sind insgesamt 90€ Rückstand dadurch entstanden.
LG
4 Antworten
Ja natürlich.
Das pünktliche Zahlen der Beiträge ist deine vertragliche Hauptpflicht. Wenn du gegen diese verstößt ist u.U. eine (außerordentliche) Kündigung gerechtfertigt.
Ja , aufgrund von Beitragsrückständen kann Dir ein Dienstleister durchaus außerordentlich kündigen , und dazu sogar dennoch die vertraglich vereinbarte Restlaufzeitschuld auf einen Schlag einfordern .
Wenn Du den säumigen Betrag + den nächsten Monatsbeitrag mit absoluter Sicherheit Anfang Juni zahlen können würdest , so solltest Du die Sachlage am besten jetzt umgehend mit dem Studiobetreiber besprechen .
Und zu welchem Prozentsatz genau ?
Das ist unterschiedlich.
Im TK Bereich sind etwa 50% angemessen in anderen ggf. 70%.
Meinst Du mit " TK Bereich " etwas wie Internet / Telefonie ?
Dann dürfte ein Gym ja zu den "anderen" gehören .
Hast Du dazu im Zweifel dann auch belastbare Rechtsgrundlagen ?
Es gibt Urteile zu der Thematik, diese sind aber nicht vom BGH und mir fällt auf Anhieb nur der TK Bereich ein, die Argumentation ist aber einläuchtend und fusst auf dem Inhalt der §§ 823 und 254 BGB.
Schadenersatz kann nur für tatsächlich angefallenen und bezifferbaren Schaden verlangt werden.
Wenn ich als Fitnessstudio Betreiber für einen solchen Kunden keine Trainer, Duschwasser, Getränke etc. mehr bereitstellen muss, spar ich mir ja meinerseits Aufwand, diesen kann ich nicht erneut im Rahmen des Schadenersatzes dem Schuldner anlasten.
Ich möchte Dich in dieser Diskussion im Sinne der fragestellenden Person auch nicht unnötig binden , aber es wäre halt für den Zweifel wichtig gewesen mit Deiner Aussage .
Im Worst Case wird ein GYM-Betreiber damit also erst mal mit 100 % Restvertragserfüllung an das säumige Member nach "fristloser K" herantreten ?! .
( keine Sorge , ich betreibe kein Gym ... es geht hier nur um Worst Case für TE . )
Natürlich, Du befindest Dich im Zahlungsverzug, dazu bedarf es keinerlei Extra-Klausel in den AGB.
Sicher kann man dich wegen so was rauswerfen
Aber das ist keine Lösung wenn du aus dem Vertrag früher raus möchtest. Die Schulden hast du dann nämlich trotzdem noch
100% Schadenersatz sind unzulässig. Der Dienstleister muss sich die nicht mehr zu erbringende Leistung anrechnen lassen.