Bandscheibenvorfall, Kündigung Fitnessstudio?
Hallo!
Ich habe seit Februar 2015 Diagnostizierten Bandscheibenvorfall. Damals, wurde ich vom Fitnesssutido einen Monat frei gestellt, so weit so gut. Die Zeit wird jedoch hinten angehängt und ein Beitrag von 09.90 im Monat ist trotzdem fällig...
Dazwischen war dann Krankenhaus (Infiltration etc.)
Im August, habe ich dann meinen Fitnessvertrag unter Nennung einiger BGH - Urteile zum Fall Bandscheibenvorall + Fitness gekündigt.
Meine Kündigung wurde zum August 2016 vorgemerkt, der rest nicht akzeptiert. Ich habe dann ein Attest meines Orthopäden und Hausarztes (also 2 ) abgegeben.
1 Monat später, kam ein Brief vom Anwalt des Studios, dass der Attest nicht geeignet sei, weil er nicht die Dauer der Erkrankung enthalte. Ebenso nicht, wann diese angefangen hat (könnte ja sein, dass ich den vertrag abgeschlossen habe und damals schon von der bandscheibe wusste.) So weit so gut. Weiteren Attest abgegeben im Studio. An Anwalt weitergeleitet.
Seitdem, kommt nichts mehr, auch nicht vom Anwalt. Ich habe mehrmals angefragt im Studio, die sagen es ist beim Anwalt. Meine Mails wurden auch weitergeleitet.
Inzwischen haben wir Februar 2016. Ich bezahle seit August nicht mehr. Wenn der Anwalt nun meint nö, dann kann ich erst mal Nachzahlen und das Studio kostet 50 Euro im Monat + 29 Euro Vierteljährlich + 29 Euro Mitarbeiterpauschale.....Der Beitrag erhöht sich auch monatlich um ein paar cent ( pro Woche so und soviel). Dann kann ich erst mal nachzahlen. Ich habe soviel Geld nicht auf einmal.
Ich will nicht klein bei geben, denn ich darf nicht mehr ins Fitnesstudio. Habe Reha Sport und das unter Professioneller Aufsicht. Das Fitnessstudio kann mir das nicht bieten, wird von der Krankenkasse nicht anerkannt und hat keine Physiotherapeuten.
Ich habe bereits kurz mal mit einem Anwalt der Info halber gesprochen..der Meinte ich habe da keine Chance =(. Ich haber aber keine Kohle um da jetzt zu streiten obleich ich es gerne tun würde!!
Was soll ich nur tun?
2 Antworten
Da nicht geklärt werden kann, ob die Erkrankung schon bei Abschluss des Vertrages bestand, bzw. ob nicht eine Heilung in Aussicht steht, wird der Vertrag wohl erfüllt werden müssen.
Die Erkrankung ist während des Vertrages aufgetreten. Und das ist auch belegt. Der Vertrag wurde im Februar 2014 abgeschlossen..
Bei Rückenschmerzen ungeklärter Herkunft...... das wird einem so gewendet, wie es das Studio braucht.
Du hast keine Chance, der Anwalt vom Fitness Studio liegt richtig.
Oder wieso, habe ich keine Chance? Habe das vergessen reinzuschreiben
Die Erkrankung ist während des Vertrages aufgetreten. Und das ist auch belegt. Der Vertrag wurde im Februar 2014 abgeschlossen..
Du hast 2 Arztzeugnisse vorgelegt, die beide nicht ausschliessen, dass du nicht wieder dein Training aufnehmen kannst. Was bei einem Bandscheibenvorfall auch nicht zu erwarten ist. Also ist das Studio im Recht. Man darf dir selbst auch wenn du gar nicht mehr wieder kommen könntest mindestens 3 Monate und Unkosten verrechnen. Unkosten richtest du ja nun reichlich an. Wenn du es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt, zahlst du auch noch den Anwalt des Studios, nicht bloss deinen. Du steuerst gerade auf eine Betreibung zu.
Ich habe 3 Atteste vorgelegt. Im 3 Attest steht, dass ich DAUERHAFT keinen Fitnesssport mehr ausführen kann und darf. Eventuell liegt eine Operationsindikation vor. Klar lasse ich es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen. Und unkosten richte ich an ja, aber ich mache es ja nicht mit Absicht.....
Mal ne Frage dazu.... ist es entscheidend, ob die Erkrankung bei Abschluss des Vertrages schon bestand? Odeer ist es vielmehr wichtig, ob der Threadersteller vor Abschluss des Vertrages von der Erkrankung wusste?