Bandscheibenvorfall, Kündigung Fitnessstudio?

2 Antworten

Da nicht geklärt werden kann, ob die Erkrankung schon bei Abschluss des Vertrages bestand, bzw. ob nicht eine Heilung in Aussicht steht, wird der Vertrag wohl erfüllt werden müssen.

Markus682 
Beitragsersteller
 04.02.2016, 12:36

Die Erkrankung ist während des Vertrages aufgetreten. Und das ist auch belegt. Der Vertrag wurde im Februar 2014 abgeschlossen..

Chichiri  04.02.2016, 12:35

Mal ne Frage dazu.... ist es entscheidend, ob die Erkrankung bei Abschluss des Vertrages schon bestand? Odeer ist es vielmehr wichtig, ob der Threadersteller vor Abschluss des Vertrages von der Erkrankung wusste?

turalo  04.02.2016, 12:36
@Chichiri

Bei Rückenschmerzen ungeklärter Herkunft...... das wird einem so gewendet, wie es das Studio braucht.

Du hast keine Chance, der Anwalt vom Fitness Studio liegt richtig.

Markus682 
Beitragsersteller
 04.02.2016, 12:41

Oder wieso, habe ich keine Chance? Habe das vergessen reinzuschreiben

Markus682 
Beitragsersteller
 04.02.2016, 12:36

Die Erkrankung ist während des Vertrages aufgetreten. Und das ist auch belegt. Der Vertrag wurde im Februar 2014 abgeschlossen..

Goodnight  04.02.2016, 13:19
@Markus682

Du hast 2 Arztzeugnisse vorgelegt, die beide nicht ausschliessen, dass du nicht wieder dein Training aufnehmen kannst. Was bei einem Bandscheibenvorfall auch nicht zu erwarten ist. Also ist das Studio im Recht. Man darf dir selbst auch wenn du gar nicht mehr wieder kommen könntest mindestens 3 Monate und Unkosten verrechnen. Unkosten richtest du ja nun reichlich an. Wenn du es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt, zahlst du auch noch den Anwalt des Studios, nicht bloss deinen. Du steuerst gerade auf eine Betreibung zu.

Markus682 
Beitragsersteller
 04.02.2016, 14:19
@Goodnight

Ich habe 3 Atteste vorgelegt. Im 3 Attest steht, dass ich DAUERHAFT keinen Fitnesssport mehr ausführen kann und darf. Eventuell liegt eine Operationsindikation vor. Klar lasse ich es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen. Und unkosten richte ich an ja, aber ich mache es ja nicht mit Absicht.....