Kündigung durch falsche bzw fehlerhafte Schreibweise rechtens?
Hallo,
ist es rechtens wenn in einer kündigung der Nachnahme fehlerhaft geschrieben wurde z.b. wenn jmd mit Nachnahme Haase heißt und nur in der Kündigung [richtiger Vorname] Hase steht?
6 Antworten
Ein Tippfehler kann eine Kündigung nicht aushebeln.
Schreibfehler sind denke ich nicht relevant. Aber man sollte schon versuchen richtig zu schreiben. Wie Nachname und nicht Nachnahme. Das eine hat was mit dem Namen zu tun, das andere ist ne Versandart
Der falsche Name ändert nichts am Inhalt. Natürlich kannst du die falsche Kündigung reklamieren und natürlich wirst du umgehend eine neue Kündigung mit richtigem Namen bekommen. Ob du sie anfechten kannst, hängt aber nicht von einem Schreibfehler, sondern von anderen Punkten ab. Bitte besprich das mit deinem Betriebsrat (der wohl schon angehört wurde) oder mit der Gewerkschaft und / oder einem Anwalt.
Solange der erklärte Wille erkennbar ist, schränken Rechtschreibfehler die Wirkung eines Schreibens nicht ein.
Wobei sich ein Empfänger schon seinen Teil denken wird - wenn jemand sich weder die Mühe macht, den Empfänger mal zu googeln oder einen Spellchecker über seinen Text laufen zu lassen, ist er entweder nicht mit dem richtigen Ernst bei der Sache oder ein bisschen...himm....schlicht.
Da könnte eher schon mal auf die Idee kommen, sich stur zu stellen.
Wenn der Name nicht ganz richtig geschrieben ist, muss durch Auslegung ermittelt werden, wer hier gemeint ist.
Wenn nachweislich kein Arbeitnehmer mit dem im Kündigungsschreiben angegebenem Namen in der Firma beschäftigt ist, dürftest Du wohl gemeint sein.