Kündigung der Wohnung meines verstorbenen Bruders?

2 Antworten

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Ein Nachlassverwalter wird bestellt wenn das erbe ausgeschlagen wurde.

Der Nachlassverwalter ist dann quasi Vertragspartner des Vermieters.

Heißt die Hinterbliebenen haben mit Kündigung, Auflösung der Wohnung etc. nichts zu tun.

Das müßte der Nachlassverwalter aber wissen.

abeena 
Beitragsersteller
 02.05.2016, 01:37

vielen Dank

Die Kündigungsmodalitäten sind auch im Todesfall nicht anders, da es nicht zu Lasten den Vermieters gehen kann - er hat es nicht zu verantworten, dass sein Mieter stirbt.

Die Erben müssen für die Wohnungsräumung und die Mieten und alle weiteren Kosten aufkommen.

Wenn man sich mit dem Vermieter gut stellt und dieser etwas entgegenkommend ist, kann man auch ganz andere Vereinbarungen treffen - aber man hat kein Recht darauf.

Wenn tatsächlich das Ordnungsamt die Wohnungräumung durchführt, wird es das den Erben in Rechnung stellen.

Wenn das Erbe allerdings von den Erben ausgeschlagen wird, bleibt der Vermieter aller Wahrscheinlichkeit auf den offenen Rechnungen hängen.

abeena 
Beitragsersteller
 02.04.2016, 00:20

Ok. Danke für die Antwort.

 Das Ordnungsamt wird die Kosten

 ( Bestattung, Haushaltsauflösung, Einsetzen eines Nachlassverwalters, offen Mieten) zuerst vom vorhandenen Restvermögen  des Verstorbenen begleichen. 

So ist das auch gewollt.

Bleibt immer noch genug für alle, aber leider, wie so oft findet man keine Einigung, da es ein sehr schwieriger Erbfall ist, wo Stiftungsgelder und amtliche Betreuung ( Vormund) etc mit verwebt sind. Darum soll es ein Nachlassverwalter regeln.

landregen  02.04.2016, 00:27
@abeena

Das ist eine gute Regelung mit dem Nachlassverwalter.

Ihr solltet auf jeden Fall abklären, wirklich was übrig bleibt und ihr zuguterletzt nicht Schulden erbt. Dann fristgemäß das Erbe ausschlagen!

Mein herzliches Mitgefühl!