Kündigung der Wohnung meines verstorbenen Bruders?
Mein Bruder ist am 11.03.2016 verstorben und wird Montag 04.04.2016 beerdigt.. Heute rief mich die Vermieterin an und wollte mir Druck machen. Woraufhin ich sie erst einmal fragte woher sie meine Nummer hätte. Sie hatte die Nummer wohl von der Rechtspflegerin. Die Vermieterin , wollte mir erzählen, wozu ich verpflichtet bin etc. Ich erklärte ihr dann, dass das durch einen Nachlassverwalter geklärt wird und sie jetzt erst einmal warten muss, bis sich einer bei Ihr meldet und sie schon zu ihren Kosten kommt. Sie meinte die Kündigungsfrist ist sowieso 3 Monate und sie wird mich gegebenfalls in Haftung nehmen. Gut das beeindruckt mich nun mal nicht besonders. Aber sind die Kündigungsmodalitäten in Todesfällen nicht anders, als normal? Die Haushaltsauflösung etc, wird vom Ordnungsamt durchgeführt ( bestellter Nachlassverwalter für das Nachlassgericht) und nicht von den Erben. Alle anfallenden Kosten können aus dem Vermögen des Verstorbenen beglichen werden. Darf die Vermieterin mich eigentlich so anrufen und Forderungen an mich stellen und Druck aufbauen? Zumal ich nicht die einzige Erbin bin. Eine höfliche Anfrage wäre doch erstmal angemessen gewesen, aber mir geht es zuweit, und ich halte es auch nicht für seriös. Gruß abeena
2 Antworten
Ein Nachlassverwalter wird bestellt wenn das erbe ausgeschlagen wurde.
Der Nachlassverwalter ist dann quasi Vertragspartner des Vermieters.
Heißt die Hinterbliebenen haben mit Kündigung, Auflösung der Wohnung etc. nichts zu tun.
Das müßte der Nachlassverwalter aber wissen.
vielen Dank
Die Kündigungsmodalitäten sind auch im Todesfall nicht anders, da es nicht zu Lasten den Vermieters gehen kann - er hat es nicht zu verantworten, dass sein Mieter stirbt.
Die Erben müssen für die Wohnungsräumung und die Mieten und alle weiteren Kosten aufkommen.
Wenn man sich mit dem Vermieter gut stellt und dieser etwas entgegenkommend ist, kann man auch ganz andere Vereinbarungen treffen - aber man hat kein Recht darauf.
Wenn tatsächlich das Ordnungsamt die Wohnungräumung durchführt, wird es das den Erben in Rechnung stellen.
Wenn das Erbe allerdings von den Erben ausgeschlagen wird, bleibt der Vermieter aller Wahrscheinlichkeit auf den offenen Rechnungen hängen.
Das ist eine gute Regelung mit dem Nachlassverwalter.
Ihr solltet auf jeden Fall abklären, wirklich was übrig bleibt und ihr zuguterletzt nicht Schulden erbt. Dann fristgemäß das Erbe ausschlagen!
Mein herzliches Mitgefühl!
Ok. Danke für die Antwort.
Das Ordnungsamt wird die Kosten
( Bestattung, Haushaltsauflösung, Einsetzen eines Nachlassverwalters, offen Mieten) zuerst vom vorhandenen Restvermögen des Verstorbenen begleichen.
So ist das auch gewollt.
Bleibt immer noch genug für alle, aber leider, wie so oft findet man keine Einigung, da es ein sehr schwieriger Erbfall ist, wo Stiftungsgelder und amtliche Betreuung ( Vormund) etc mit verwebt sind. Darum soll es ein Nachlassverwalter regeln.