Ich habe eine Kündigungsfrist von 2 Monaten am Stall, darf ich die 2 Monatsmieten bezahlen und verschwinden?
Guten Tag, wie in der Frage schon steht ich habe mein Pferd in einem Stall stehen und möchte kündigen. Ich habe eine Kündigungsfrist von 2 Monaten darf ich dann einfach das Geld für die 2 Monaten bezahlen und direkt verschwinden oder muss ich diese 2 Monate noch mit meinem Pferd dort bleiben?
15 Antworten
Du solltest vielleicht nicht einfach verschwinden, sondern zumindest eine Übergabe mit Protokoll machen. Sonnst könnte noch eine dicke Rechnung kommen, wenn dem Vermieter irgendwas am Zustand des Stalles nicht passt.
ja, solche SBs gibt es zur Genüge.
Vielleicht ist das von Interesse für dich: Auf Facebook gibt es eine Gruppe "Stallverarsche". Vielleicht gehst du da mal rein.
Der Vertrag muss lt. Auskunft eines Juristen auch eine Leermiete enthalten und wenn die nicht drin steht, muss diese bei Bedarf errechnet werden. Diese muss nicht bei kurzfristiger (Turnier, Kurs), aber doch bei längerer Abwesenheit des Pferdes verrechnet werden. Sprich, die gilt dann, wenn das ein paar Wochen in eine Klinik muss, auswärts auf Beritt ist oder wegen Kündigung nicht nur paar Tage früher geht - gibt ja immer wieder den Fall, dass man den Platz im neuen Stall schon mieten muss, damit er nicht anderweitig vergeben wird und dann kann man auch schon umziehen, wenn man eh doppelt mietet. Die Leermiete ist eine Miete, die anfällt, wenn das Tier gar nicht da ist. Die Arbeitskraft der Pfleger wird darin beispielsweise nicht gerechnet, denn die werden ja trotzdem bezahlt, auch wenn sie die eine Box auslassen. Die können ja nichts dafür, dass ein Pferd weniger da ist. Auch das Licht auf der Stallgasse wird so und so brennen, ob nun 10 oder 11 Pferde dort untergebracht sind. Aber Futter, das nicht gefressen wird, Wasser, das nicht gebraucht wird, Einstreu, die nicht gebraucht wird, ... sowas wird da angerechnet.
Die Box ist vermietet, ob nun ein Pferd drin steht oder nicht. Vermietet und leer macht weniger Arbeit, das freut dann eher. Wenn Du dort natürlich Pflichten aus dem Vertragsverhältnis hast, beispielsweise weil ein Teil in Eigenleistung gemacht wird, dann sind die noch zu erfüllen. Aber dann reicht es auch, wenn Du dafür her fährst, dafür muss das Pferd nicht anwesend sein.
Was Du natürlich machen musst, ist ordentlich vorher Bescheid geben, dass Du gehst. Was haben wir schon Pferde gesucht, deren Besitzer zwar mit Kündigungsfrist gekündigt haben, die aber noch nicht abgelaufen war. Weiß man dann sicher, ob sie ausgezogen sind oder das Pferd abhanden gekommen ist? Also nicht verschwinden, sondern ordnungsgemäß ausziehen, auch wenn möglicherweise das Verhältnis nicht mehr das beste ist. Stallbesitzer kennen sich auch untereinander und Du weißt nicht, ob Dir bei verschwinden nicht ein Ruf vorauseilt, den Du nicht haben möchtest.
Interessant. Ich wusste nicht, dass die sog. Leerboxregelung sozusagen Pflicht ist. Ich dachte immer, dass das sozusagen ein freiwilliges Entgegenkommen des SB ist.
Ich kenne jemanden, der laut eigener Aussage mal einen Vertrag wegen fehlender Leerboxenmiete für Unwirksam erklärt bekommen hat, als er vermietet hatte. Die genaueren Umstände kenne ich jetzt nicht im Detail, ob da noch irgendein mir unbekannter Fakt hinzukam, aber dessen Anwalt meinte seinerzeit "schreib die unbedingt mit rein, dann hast das Problem nicht mehr" und dann hat derjenige auch die laufenden Verträge angepasst.
Wenn du keine weiteren Verpflichtungen dort hast wie z.b. 1mal wöchentlich abends die Pferde von der weide zu holen, dann kannst Du tatsächlich kündigen, deine Sachen packen und davonreiten, die restzeit zahlen und fertig.
Wenn es nicht anders geregelt ist, wäre es sogar möglich, den nicht mehr genutzten futteranteil mit zu nehmen oder von der monatsgebühr abzuziehen, ABER Ich würde das eher sein lassen. Gibt nur unnützes hickhack.
Und du tutst diesen Schritt ja sicher nicht aus Spaß so abrupt.
Ja - kannst du - weil deinen Teil des Vertrages hast du ja erfüllt, ob das Pferd da noch steht oder nicht tut nichts zur Sache.
Ist halt teuer so ein Wechsel.
Woher kennst Du den Vertrag?
Ja kannst du.
Du musst eigentlich sogar nicht mal die volle Boxenmiete, sondern nur die Leermiete bezahlen. Wie viel das sind steht normalerweise im Vertrag (Normale Boxenmiete abzüglich Einstreu/Futter/Arbeitszeit/Platznutzung usw.).
Also die Kündigung muss ich so wieso schriftlich abgeben es ging mir nur darum das wenn ich die Kündigung einreiche mich die Besitzerin wahrscheinlich die Hölle durch machen lässt und meinem Pferd deshalb will ich dann am liebsten sofort gehen aber danke :)