Kündigung der Pachtsache mit Hinweis zum widerspruch
Ich als Verpächter eines nicht vermessenen Trennstücks meines Grundstücks,möchte meinem Pächter kündigen. Ich habe die Kündigung geschrieben, muß aber meinen Pächter auf die Möglichkeit des Widerspruchs hinweisen. Kann mir jemand sagen, wie der Widerspruchstext lautet?
2 Antworten
Es kommt darauf an, ob es sich um eine fristgerechte oder außerordentliche Kündigung handelt, also was im Pachtvertrag vereinbart wurde. Eine Begründung sollte nur bei außerordentlichen Kündigungen vorgetragen werden, sonst ist das bei Privatverträgen nicht notwendig. Schon gar nicht eine "Widerrufsbelehrung". Das gibt es nur bei behördlichen Verfügungen. Der Vertragspartner kann der Kündigung sowieso anfechten und weiß auch bei wem.
Sie können innerhalb vier Wochen Widerspruch einlegen
Das ist keine Behörde!!