Ist es möglich, eine Pacht für ein Grundstück 30 Jahre im voraus bezahlen?

4 Antworten

Der Verpächter wird nicht begeistert sein. Fragen kannst Du aber. Im übrigen gilt Vertragsfreiheit.

joorg 
Beitragsersteller
 09.01.2019, 10:34

Er wird wahrscheinlich begeistert sein, wenn ich ihm eine Pachtzahlung, also die gesamte Pacht von mehreren 10.000 Euro anbiete...

joorg 
Beitragsersteller
 09.01.2019, 10:33

Das ist die Frage, ob er begeistert ist... Ich kenne ihn schon viele Jahre, man kann gut mit ihm auf lockere Art und Weise zusammenarbeiten. Da er aber wechseln kann, möchte ich mich absichern, das mir das Grundstück erhalten bleibt.

Es gibt schon seit langem Pachtverträge für 99 Jahre. Erkundige dich mal diesbezüglich.

joorg 
Beitragsersteller
 09.01.2019, 10:33

Danke für die Antwort!!

Grundsätzlich zieht Grund und Boden an.

Wenn du die Möglichkeit des Erbaupachtvertrages wählst, der zwingend notariell zu beurkunden ist, macht die einmalige Pachtzahlung nicht wirklich Sinn.

https://www.gesetze-im-internet.de/erbbauv/BJNR000720919.html

Aber ich meine, dass dies auch gar nicht deine Vorstellung ist.

Daher: um welche Nutzungart handelt es sich bei dieser Fläche ?

Welche Art von Gebäude? wirst du eine Baugenehmigung benötigen?

joorg 
Beitragsersteller
 09.01.2019, 10:38

Es wird keine Einnahmen geben. Aber eventuell großzügige Spenden. Mit denen die komplette Pacht bezahlt werden könnte. Das Geld könnte man auch auf einer Bank anlegen. Doch ist es dort 30 Jahre lang sicher? Und der jetzige Besitzer wird sich auf ein Erbpachtrecht kaum einlassen. Dafür kenne ich ihn zu gut.

joorg 
Beitragsersteller
 09.01.2019, 10:24

Es soll dort ein kleines Museum errichtet werden. Mit Grundbucheintrag und Notar. Baugenehmigung wäre kein Problem. Das Problem ist, dass der Besitzer sozusagen "wechseln" kann: Es handelt sich um das Grundstück einer Kirchen-gemeinde. Der Pfarrer könnte wechseln und der neue Pfarrer hat vielleicht ganz andere Interessen und will z.B. alles verkaufen (versaufen...!). Und ich bin dann vielleicht zu alt, um dagegen anzugehen. Daher möchte ich durch den langen Pachtvertrag, die komplette Pacht, das Gebäude mit Inhalt sozusagen sichern, damit es nicht umgenutzt werden kann. Warum dieses Grundstück? Weil es sich zur Zeit anbietet: Es befinden sich dort ähnliche Gebäude und ich kenne den derzeitigen "Besitzer" gut, der ähnliche Interessen wie ich vertritt. Und ich will ihn mit der kompletten Pacht für 30 Jahre locken, mir die Erlaubnis für den Bau des Museums zu geben. Es ist außerdem nicht gesichert, das die Pacht über die Jahre hinweg gezahlt werden kann. Daher meine Idee: Einmal bauen und alles bezahlen. Das Grundstück befindet sich im Baltikum.

kabbes69  09.01.2019, 17:14
@joorg
Das Grundstück befindet sich im Baltikum.

Baltikum = Estland, Litauen oder Lettland?

Egal was davon, dann zählt dort kein BGB und kein Erbpachtrecht.

In Deutschland liebt die Kirchengemeinde das Erbpachtrecht. Ist mW neben den Gemeinden der größte Eigentümer in dem Bereich.

Verhandlungspartner ist in den Dingen auch nicht der Pfarrer, sondern ein Verwaltungsrat.

Falls kein Schreibfehler musst du dich mit den Grundstücksrechten dort beschäftigten.

joorg 
Beitragsersteller
 10.01.2019, 15:12
@kabbes69

Doch, dort ist meistens der Pfarrer der Ansprechpartner! Der Gemeindevorstand hat in diesem Fall nichts zu melden, wären sowieso völlig unterqualifiziert, ich kenne die Situation der Kirchen dort genau.

Ein Erbpachtvertrag kann nicht einfach so gekündigt werden, nur wenn wenn du tatsächlich die Pacht nicht zahlst oder das Grundstück verwahlosen lässt etc.

Die Komplette Zahlung ist nicht üblich, ich selber wüßte aber auch nicht was Gesetzlich dagegen sprechen sollte.

Ich vermute aber hier gilt auch das Zuflussprinzip, sodass wenn du die Summe auf einmal zahlst, der Verpächter natürlich mehr Steuern darauf zahlen muss. Vieleicht kann das jemand anderes hier noch bestätigen, denn dann müßtest du das ebenfals bei deinen Verhandlungen berücksichtigen.

https://www.hans.de/erbrecht/erbbaurecht/

joorg 
Beitragsersteller
 09.01.2019, 10:31

Danke für die Antwort! Irgendwelche Steuerzahlungen wären kein Problem für den Besitzer: Es handelt sich um eine Kirchengemeinde. Das Grundstück befindet sich im Baltikum. Es soll dort ein kleines Museum errichtet werden, dafür suche ich einen festen Platz für mindestens 30 Jahre. Auf dem Gelände befinden sich schon ähnliche Gebäude. Ich möchte, dass der Bau erst einmal in meinen Händen bleibt, um eventuell aufkommende "Begehrlichkeiten" auszuschließen. Ein Besitzer-wechsel, ein neuer Pfarrer könnte ganz andere Interessen haben und will vielleicht alles verkaufen. Dieses Grundstück ist ideal, da es in ein Gesamtkonzept eingebunden ist und somit leicht bewirtschaftet werden kann.