Ausbildung Kündigung nach Probezeit wegen unentschuldige fehlstunden in der schule?

5 Antworten

Bevor man dir deswegen kündigt, muss man dir eine Abmahnung zukommen lassen um dir eine letzte Chance einzuräumen, dass das nicht mehr vor kommt. Und danach kann man dir natürlich kündigen, wenns wieder vor kommt und je öfter es passiert desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass man dir auch fristlos kündigen kann.

Allerdings weiß ich nicht, ob eine Abmahnung wirklich als ein "davon kommen" angesehen werden kann.

Boxerking 
Beitragsersteller
 01.12.2014, 16:54

echt MÜSSEN die mich vorher abmahnen..? können die nicht fristlos kündigen

naja ich sehe Abmahnung schon als ein davon kommen an es war ja eigene dummheut von mir sowas zu machen und die stelle ist mir eig wichtig wenn ich mit ner Abmahnung davon komme tu ich es nie wieder

aber man hört mal so mal so. sicher bist du dir auch nicht oder?

MaraMiez  01.12.2014, 16:59
@Boxerking

Wenn ich auf den Websites von HWK, IHK und was nicht alles nachgucke, steht da überall, dass vorerst abgemahnt werden muss, da es kein schwerwiegender Verstoß ist (so wie Diebstahl usw). Und ich wage mich zu erinnern, dass mein Vater (selbst mal Ausbilder gewesen) das auch so machen musste.

Boxerking 
Beitragsersteller
 01.12.2014, 17:08
@MaraMiez

okay vielen dank für deine antwort beruhigt mich n bissl :D danke ^^

DerHans  02.12.2014, 16:24
@MaraMiez

Du hast 7 Tage (die von der Firma bezahlt werden) unentschuldigt gefehlt. Das ist nicht viel anders, als ob du in die Ladenkasse gegriffen hättest.

Hallo,

nach der Probezeit haben Azubis einen besonderen Kündigungsschutz. Fristlose Kündigungen wegen Diebstahls, Schlägerei, gravierenden Beleidigungen etc. sind möglich. Ob unentschuldigte Fehltage auch dazu zählen, bin ich mir nicht sicher. Auf jeden Fall kann der Arbeitgeber diese Tage nachträglich von der Vergütung abziehen (es wurde ja keine Gegenleistung erbracht).

Genauere Auskünfte gibt es bei der Azubi-Vertretung, dem Betriebsrat oder der Kammer.

Gruß

RHW

Da der Betrieb dir die Berufsschulzeit schließlich bezahlt, ist das selbstverständlich ein Kündigungsgrund.

Du kannst versuchen, dafür 7 Urlaubstage anrechnen zu lassen. Dann kannst du HOFFEN, dass du deine Ausbildung noch beenden kannst.

Auch die Berufsschule hat dabei ein Wort mit zu reden. Wenn du dadurch das Ausbildungsziel nicht mehr erreichen kannst, ist das ziemlich sinnlos

Wenn dir die Stelle nicht nur ''eigentlich'', sondern vielleicht sogar unbedingt wichtig ist, was hältst du davon die Flucht nach vorn zu ergreifen und dich wenigstens nun bei deinem Arbeitgeber zu ''entschuldigen''. Natürlich nicht mit einem aus dem Hut gezauberten Attest sondern indem du einfach zu dem stehst was du verbockt hast und glaubhaft versicherst, dass du deine Lektion gelernt hast und eine Wiedergutmachung anbietest. Egal ob mit oder ohne Abmahnung, wenn du es erst mal geschafft hast Zorn und Aufmerksamkeit auf dich zu ziehen kann es doch schnell recht ungemütlich werden. Jemanden der von sich aus auf mich zukommt und sein Fehlverhalten gesteht könnte ich jedenfalls noch eher vertrauen als jemanden der einfach nur die Sache auszusitzen versucht und hofft, dass ich zu doof bin ihm auf die Schliche zu kommen, jung waren wir schließlich alle mal aber irgendwann muss man halt erwachsen werden und lernen für die eigenen Eseleien einzustehen.

Nach der Probezeit kann der Betrieb dich nur noch aus wichtigem Grund kündigen. Unentschuldigtes Fehlen wäre einer...!

Familiengerd  01.12.2014, 17:24

Unentschuldigtes Fehlen wäre einer...!

So pauschal möchte ich das aber mehr als nur bezweifeln: das reicht wohl kaum in einem Ausbildungsverhältnis!!

DarthMario72  02.12.2014, 11:50
@Familiengerd

OK, ich hätte noch erwähnen müssen, dass dafür erst eine bzw. mehrere Abmahnungen ausgesprochen werden müssen.

Aber auch du siehst das sicher als eindeutig vertragswidriges Verhalten...?

DerHans  03.12.2014, 14:26
@Familiengerd

Der Besuch der Berufsschule ist eine Nebenpflicht des Azubis. Er muss ja schon praktisch jedes zweite Mal gefehlt haben bei 7 mal in 4 Monaten. Damit hat er ja bereits** fast keine Chance** mehr den Lehrstoff aufzuholen.