Schulische Ausbildung Kündigung und Rücktritt

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Hallo, den Vertrag musst du einhalten. Unentschuldigte Fehltage sind sehr schlecht, da das Bafög zurückgefordert werden könnte (üblich 20 Fehltage im Jahr...wie diese anerkannt werden Krankheit o.a. liegt in den Vertragsgrundlagen deiner Schule. Also, besser, immer zum Arzt gehen, wenn es nicht geht mit dem Schulbesuch klappt(krank, depressiv, Ängste...)und Krankenschein in der Schule abgeben. Wenn du deine Kündigungsfrist einhältst und zum richtigen Zeitpunkt (6 Wochen vor Beendigung des ersten Vierteljahres der Ausbildung )gekündigt hast, brauchst du kein Schulgeld weiter zu zahlen. Bei dir wird wohl eher Punkt b) deines Vertrages zutreffen. Bitte besprich das mit deiner Schulleitung und nehme deine Eltern hinzu und alles schriftlich beantragen. Zum Beispiel Zahlung ab dann nicht mehr an die Schule, Schulbesuch wegen unzumutbarer Gesundheitseinschränkung abbrechen oder so.

Und so eine "total unorganisierte" Schule kenne ich auch. Lehrer zwischen 70 - fast 90 Jahre alt (überaltert und nebenbei noch in 3-4 Firmen als Chef arbeitend), keine Lehrbuchempfehlung oder Lehrbuchkoordination, Schulleiter fast nie da, fast kein Kontakt möglich bei Sorgen. Schulgeld ist das "Wichtigste" für die Schule...

Ich wünsche dir alles Gute und suche dir eine Stelle und ein Umfeld, wo du dich wohl fühlst und nicht überfordert wirst mit sinnlosen Schulproblemen, die dir die Ausbildung vermiesen. Eine gute Ausbildung ist sehr viel wert.

Und kämpfe um eine gute Stelle, gib bitte nicht auf, da es um deine Zukunft geht und ich hoffe, dass die Eltern dir den Rücken stärken und sich mit einsetzen, denn heute ist es schwer eine gute Stelle zu bekommen (viele Bewerbungen, viele Vorstellungsgespräche und lange Wartezeiten auf eine Antwort...)

unbequem  03.07.2014, 13:54

Nur zur Ergänzung von mir:

alle, die sich eine schulische Berufsausbildung wünschen, sollten sich bei den vorherigen Klassen die Einstiegschülerzahl und die Abgangszahl mit jeweiligen Erfolgen ansehen, beim ersten Treffen in der Schule. Zum Beispiel, wenn es zum Anfang des Ausbildungsjahres 25 Schüler waren, aber beim Abgang nur 12 Schüler bestanden haben, bzw. die Ausbildung abgeschlossen haben.... Wo sind die anderen und warum geblieben? Das regt zum Nachdenken an...(Qualität der Ausbildung, Bildungsziel erreicht?, Notendurchschnitt der Klassen?) - es spricht sich auf jeden Fall auch herum, wo es schlecht läuft - dann lieber Finger und unnötiges Geldausgeben - Schulgeld....usw. vermeiden. Eine kluge Wahl der Schule ist auch mit das A und O !

unbequem  04.07.2014, 10:48
@unbequem

Nun beginnt im August/September wieder die Ausbildungszeit und es ist sehr weise, sich die angebotenen Bildungsverträge sehr gut durchzulesen und zu durchdenken, bevor man unterschreibt. Es ist ja eigentlich ein Vertrag zu beiderseitigem Nutzen. Sind 80% bis 90% Rechte darin für die Schule enthalten und keine oder nur bis ca. 20% für den Auszubildenen???? Oder sind rund 90% Pflichten, Fristen ...für den Auszubildenden im Vertrag, aber keine Angaben zu Pflichten der Schule für das Erreichen des Bildungszieles, Maßnahmen bei auftretenden Problemen, Pläne über Bildungsschwerpunkte, Materialbeschaffung - Schulmaterial, d.h. Vorgehensweise... Daran ist gut erkennbar, was eigentlich für den Bildungsträger von Interesse ist, der Auszubildende - oder das Bestehen der Schule oder beides im Einklang??? Es sollte ja für beide Seiten gut laufen, damit ein hohes Niveau erreicht wird, die Ausbildung qualitativ hochwertig ist und Freude macht und auch sich die Schule so gut präsentiert. Und wenn die Schulleitung kaum erreichbar ist, keine Antworten auf Schulmaterialbesorgungen (Fachbücher etc.), Qualität des Unterrichts, Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern, kein Kontakt zu den Eltern bei Sorgen anstrebt - also alles wie abgeschottet wird, dann besser Finger weg davon.

Wenn ich die 6 Wochen Frist einhalte muss ich für weitere 3 Monate das Schulgeld bezahlen?

Ja, du kannst ja auch bis dahin den Unterricht nutzen. Ich weiß ja nicht, wann du angefangen hast. Nehmen wir mal am, im Oktober.

Oktober/November/Dezember = ist gelaufen

Januar/Februar/März = ebenso

April/Mai/Juni = du hättest Mitte Mai die Kündigung einreichen müssen, um Ende Juni aufhören zu können = wahrscheinlich gelaufen

Juli/August/September = wenn du bisher NICHT bekündigt hast, bleibt nur mindestens Mitte August für das Einreichen und ZUM Beenden dann Ende September. Solange musst du zahlen.

Wenn du es riskierst, rausgeschmissen zu werden, riskierst du auch, trotzdem das gezahlte Geld NICHT wieder zu bekommen. Die kriegen den Platz nicht neu besetzt, ist ja viel zu spät. Da fehlen dann Einnahmen. Warum gehst du nicht ins Sekretariat und klärst das mündlich. Vielleicht sind sie kulant.

Gruß S.