Kündigung auf Din A5 Papier schreiben?
Hallo und zwar folgende Frage kann man ein Kündigungsschreiben auf einem Din A5 Blatt schreiben oder ist das nicht rechtskräftig
9 Antworten
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, dazu gibt es keine Formvorschrift. Lediglich zur rechtlichen Belastbarkeit, sollte eine einseitige Willenserklärung unter Einhaltung der Kündigungsfrist, in Schriftform erfolgen (Schriftform = Papier mit eigenhändiger Unterschrift) und die Zustellung nachweisbar sein, also entweder durch Einwurf- Einschreiben oder persönlich abgeben und den Empfang durch eine autorisierte Person mit Datum bestätigen lassen.
Welches Papier und welches Format dazu verwendet wird ist unerheblich.
Hallo Gerd,
Ich will Dir jetzt nicht wiedersprechen, glaube aber nicht das es eine gesetzliche Vorschrift für eine Kündigung gibt.
Ich gehe davon aus, das erlaubt ist, was der Vertragspartner akzeptiert.
Steht im Arbeitsvertrag "die Kündigung erferdert die Schriftform" dann ist das selbstverständlich bindend und ich habe auch keinen Zweifel daran, das es so drin steht. Nur ist das eben eine rein vertragliche und keine gesetzliche Regelung. Ich bin nicht sicher, ob im Gesetz überhaupt etwas dazu steht, sondern nur zu den höchstmöglichen Kündigungsfristen, die der Gesetzgeber überigens brand aktuell gerade überarbeitet.
Gleiches vermute ich für Darlehensverträge und alle Verträge die auch mündlich wirksam sind.
Wenngleich ich natürlich niemandem raten würde seine Kündigung mündlich auszusprechen.
Ich will Dir jetzt nicht wiedersprechen, glaube aber nicht das es eine gesetzliche Vorschrift für eine Kündigung gibt.
Da "glaubst" Du aber falsch!
Die Schriftform ist für bestimmte Kündigungen im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgeschrieben; für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses z.B. in § 623 "Schriftform der Kündigung":
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Entsprechende Bestimmungen gibt es auch für andere Fälle (Mietvertrag z.B. § 568 "Form und Inhalt der Kündigung" Abs. 1: "Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.").
Gleiches vermute ich für Darlehensverträge und alle Verträge die auch mündlich wirksam sind.
Darlehensverträge sind mündlich nicht wirksam (BGB § 492 "Schriftform, Vertragsinhalt" Abs. 1)
Es gibt kein vorgeschriebenes Papierformat für ein Kündigungsschreiben. Wichtig ist, dass Absender und Empfänger deutlich sind, dass ein Datum sowie eine rechtsgültige Unterschrift vorhanden sind, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Kündigungsrecht eingehalten sind, und dass das Schreiben nachweislich beim Empfänger eingegangen ist. Man sollte sich am besten eine Eingangsbestätigung besorgen.
Theoretisch kannst Du eine Kündigung auch auf Lokulettenpapier schreiben und unterschreiben.
Nichtsdestotrotz wird sie rechtsgültig, soweit sie dem Vertragspartner fristgerecht zugeht.
Du kannst auch per Postkarte kündigen - das Format ist dabei nicht entscheidend.
du könntest auch nen Bierdeckel nehmen, hauptsache du bringst deine eigenhändige Unterschrift drauf.
Das ist so allgemein/pauschal schlicht und einfach falsch!
Die Kündigung bestimmter Verträge (z.B. Arbeitsvertrag, Darlehnsvertrag) bedarf zu ihrer Wirksamkeit zwingend der Schriftform mit eigenhändiger/Original-Unterschrift.